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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 176894 mal)

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Hallo,

also hinsichtlich meiner Frage wegen der Androhung zur Zwangsvollstreckung sowie der Ratenzahlung habe ich für mich eine kleine Alternative gefunden. Das Lastschriftmandat habe ich weitgehend ergänzt und dessen Anwendbarkeit rein auf die Beiträge zur Ratenzahlung reduziert. Eine Generalermächtigung zum LSV erhalten die nur über meine Leiche.

Auch wenn es inhaltlich nicht bringt, habe ich denen gegenüber betont, dass die Ratenzahlung meinerseits nicht auf freien Willen basiert, sondern aufgrund der unmittelbar gegen mich gerichteten Drohung sowie Ankündigung von Strafmaßnahmen, welche letztendlich eine Gefährdung meines Studiums darstellt.

Zumal ist es verwunderlich, dass die Androhung selber nicht durch die Behörde selber, also der Rundfunkanstalt, erlassen wurde, sondern durch den Beitragsservice. Eine entsprechende Rechtsbelehrung  fehlt. Führt das schon zur Unwirksamkeit?

Noch kurz zu den an mich gerichteten Fragen: Ja, ich habe bereits alles an Widersprüchen etc. durch. Lt. der Pseudobehörde sei der Widersprüch unbegründet gewesen. Ich habe auch schon versucht mit Politikern, Rundfunkanstalt, Ministerium etc. Kontakt aufgenommen. Einzig von Landesministerium kam eine Antwort zurück mit vordefinierten Satzschnipsel.

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Liebe Community,
derzeit kann ich es mir als  Student nicht leisten, wenn mir der Beitragsservice das Leben zur Hölle machen und daraus mein Studium gefährdet. Sämtliche erzwungene finanzielle Mehrbelastungen fallen bereits darunter inkl. eine tatsächlich durchgeführte Zwangsvollstreckung. Bis dahin muss ich unmittelbaren Ärger aus dem Weg gehen.

Aber zugleich bin stocksauer und mächtig "angepinselt" bezüglich des diskriminierenden und diktatorischen Systems des Beitragsservices. Noch nie habe ich solch ein intranzparentes, menschenverachtendes und unverantwortliches System in Deutschland erlebt, wo selbst Hartz4-Bezieher, welche den Beitrag nicht zahlen können, als Ersatzmaßnahme für einen Monat ins Gefängnis gesteckt werden.

Im Grundsatz bin ich nicht gegen den Beitrag als Solchen. Ich bin gegen die damit einhergehende Intranzparens sowie Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Menschen in der Sache. Ich bin dagegen, dass die Beiträge für weitere Zwecke verwendet werden, welche über den verfassungsgemäßen Auftrag der Rundfunkanstalt hinaus geht. Zitat des Intendanten des ZDF:"Wir müssen gegenüber den Privatsendern Wettbewerbsfähig bleiben." Ich bin gegen die Ignoranz der Rundfunkanstalten gegenüber den Rechtssprechungen der Verfassungsgerichte, z.B. hinsichtlich der Besetzung der Aufsichtsgremien durch eine zu hohe Anzahl von Politikern. Ich bin dagegen, dass entgegen der Verfassung der BRD der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so hoch ist. Ich bin dagegen, dass mit meinen Beiträgen die Rundfunkanstalten Privatunternehmen, z.B. Bavaria oder Hollywood bezahlen.....

Auch wenn womöglich die Legislative weiterhin das System und die Praktiken unterstützt und sich die Gerichte einer vollumfassenden Prüfung der Rundfunkstaatenverträge verweigern, so wird der Widerstand nicht abreissen.
Für meinen Teil hat das System dafür gesorgt, dass ich in dieser Sache (nach meinem Studium :-/) aktiven Widerstand leisten werde, nicht gegen den Beitrag als Solchen, sondern gegen aktiveEinschüchterungsversuche  und Rechtsverletzungen durch eine öffentlich rechtliche Verwaltungsgemeinschaft (Beitragsservice), welche ihre Rechte und Kompetenzen weit überschritten hat.

Viva la revolution!


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Na, tolle Revolution, wenn man die Kriegskasse des Gegners füllt. Warum sollte es für einen Studenten anders laufen als für einen Normalo wie mich? Ich zahle nicht, will gegen einen Widerspruchsbescheid klagen aber bekomme keinen. Also nicht den Kuschelkurs mit Brieffreundschaft fahren, sondern harte Worte wegen Grundgesetzverstösse der örR und dessen Zwangsfinanzierung. Direkt an BS und die zuständige Landesrundfunkanstalt. In Form eines Widerspruchs. Der Widerspruch ist unbegründet, weil es noch kein Urteil gegen den RBSTV gibt. Das wollen wir hier aber erreichen, dass ein Urteil zu unseren Gunsten fällt. Wenn man bedenkt, was die Studentenbewegung damals erreicht hat, ist es verwunderlich, wenn ein Student als erstes aufgibt.


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Wer sagt hier was von aufgeben? Wüsste nicht, wann ich diese Worte benutzt habe.
Allerdings ist es war, dass ich derzeit nicht gegen Offensive Maßnahmen gewappnet bin.

Tut mir leid, wenn ich in meiner derzeitigen Situation nicht das Risikon eingehen kann, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ich aber kurz vor der Beendigung meines Studiums eine Entscheidung treffen muss zwischen mein Studium und den Kampf gegen eine Pseudobehörde, so liegen die Prioritäten klar beim Studienabschluss. Das heisst aber mit nichten die Akzeptanz des ganzen und die Einstellungen des Kampfes, sondern nur eine zeitliche Verlagerung, bis eine private solide Grundsituation besteht.

Ein Unverständnis in diese Richtung empfinde ich ein wenig als Frechheit. Darum sollte man sich wieder ekn wenig auf das gemeinsame Ziel forcieren und nicht die privaten Zustände einzelner Personen, hier Studenten, in Frage stellen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Jeder geht seinen persönlichen Weg - soweit wie er kann.
Und ja, Verständnis für die jeweiligen persönlichen Situationen sollten wir alle aufbringen.
Jeder kann sich - auch wenn er sich (generell oder temporär) nicht direkt und in vollem Umfange am finanziellen oder juristischen Widerstand beteiligen kann - z.B. auch auf der politischen und publizistischen Ebene einbringen.
Nicht jeder kann alles leisten. Aber jeder etwas.
Arbeitsteilung sozusagen ;)

In diesem Sinne:
Ab hier aber jetzt die Bitte an alle, im Sinne des Forums nicht weiter vom konkreten Thema abzukommen.

Das Thema lautet:
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet

Danke :police:


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Eine Ratenzahlung ist bezahlen, nur Zahlungsverweigerung ist hilfreich im Kampf gegen ein System, in dem der Gegener mit unfairen Mitteln kämpft. Mit welchen Konsequenzen rechnet ein Student, wenn er nicht bezahlt? Er muss wie andere in dieser Situation einen weiteren Brief an den OGV schreiben, vielleicht noch einen ans Gericht, um die Aussetzung des Vollzugs zu beantragen. Wer kein Geld für die Klage hat, sollte auch kein Geld für Zwangsgelder haben.
Ich bringe den Studenten kein Unverständnis entgegen, sondern ich frage wirklich aus Unwissenheit. Wenn jemand kein Geld hat um sich zu wehren, wird eine Notlage durch den örR ausgenutzt, das wäre schon ein stichhaltiges Argument, um eine Klage zu gewinnen. Nötigung nennt man das. Eine Zwangsvollstreckung hat ja schon den Begriff "Zwang" im Namen, es sollte möglich sein, sich dagegen zu wehren.


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J

Jack444

Also glaubst...
ich habe sicherlich eine ziemlich hohe Intelligenzrate, kann die Tipps von einigen hier nicht verstehen: bis jetzt gibt es noch keinen einzigen Fall, der auf anderen Weg von der Rundfunkgebühr befreit wurde.
2. diese Widersprüche und Klagen sind nur eine aufschiebende Wirkung, lohnt sich wenn genug Geld hast, irgendwann mußt aber trotzdem zahlen und dann noch die zusätzlichen Gebühren.
3. "nicht zahlen" lohnt sich wenn es bei Dir nichts zu pfänden gibt, z.B. bei Horrorschulden. Da gibt es dann nichts zu holen.
4. Ich bin nicht von der GEZ, setze nur den gesunden Menschenverstand ein.
Würde mich interessieren, ob einer der Herrschaften hier noch bei den Mahn+zusätzlichen
Klagegebühren Dir hier noch beistehen würden.
Mal die Herrschaften in die Zange nehmen: es ist bekannt, das die GEZ die Zwangsvollstreckung
auch durchführt..und dann??..bei pfändungsfreiem Konto kommt die Lohnpfändung, und dann? Irgendwann ist Ende.


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Nichts tun ist eine Option, bei der nichts geändert wird. Aktiv werden ist eine Option, bei der etwas geändert werden kann. Information ist der Schlüssel zum Erfolg, jeder bekommt Informationen, um selbst entscheiden zu können. Es ist alles vorhanden, um sich zur wehr zu setzten. Wer sich wehrt und nicht bezahlt, hat am Ende erereicht was er wollte. Wer sich nicht wehrt und bezahlt, bekommt sein Geld nicht wieder, wenn die anderen gewinnen.


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F
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Also glaubst...
ich habe sicherlich eine ziemlich hohe Intelligenzrate, kann die Tipps von einigen hier nicht verstehen: bis jetzt gibt es noch keinen einzigen Fall, der auf anderen Weg von der Rundfunkgebühr befreit wurde.
2. diese Widersprüche und Klagen sind nur eine aufschiebende Wirkung, lohnt sich wenn genug Geld hast, irgendwann mußt aber trotzdem zahlen und dann noch die zusätzlichen Gebühren.
3. "nicht zahlen" lohnt sich wenn es bei Dir nichts zu pfänden gibt, z.B. bei Horrorschulden. Da gibt es dann nichts zu holen.
4. Ich bin nicht von der GEZ, setze nur den gesunden Menschenverstand ein.
Würde mich interessieren, ob einer der Herrschaften hier noch bei den Mahn+zusätzlichen
Klagegebühren noch beistehen würden.
Mal die Herrschaften in die Zange nehmen: es ist bekannt, das die GEZ die Zwangsvollstreckung
auch durchführt..und dann??..bei pfändungsfreiem Konto kommt die Lohnpfändung, und dann?

Ich habe auch nicht viel Geld zum Leben, werde es aber dennoch auf jeden Fall zur Klage vorm VG kommen lassen. Einfach nur um zu zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Große Hoffnung die Klage zu gewinnen habe ich allerdings nicht. Aber mir geht es auch eher ums Prinzip.

Das Leute einfach zahlen aus Angst vor Mahnungen und Co. kann ich aber auch nachvollziehen. Problem ist nur, wie lange man das mitmachen kann? Ich glaube ja kaum, dass es bei den 17,98€/Monat bleiben wird. Außerdem öffnen wir mit dieser Reform die Türen für weitere Zwangsbeiträge.

Ich warte also eigentlich nur auf den großen Knall.


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BTW:

Darf der Service als Unternehmen mit Geschäftsführer und USt.-Nr. eigentlich im Auftrag auf öffentl.- rechtlichem Wege Zwsngsvollstreckungen androhen bzw. einleiten. Das dürfen doch nur, wenn überhaupt, die Rundfunkanstalten als Anstalt des öffentl. rechts.....


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Ja, BS handelt im Namen der Anstalten.


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Ja, BS handelt im Namen der Anstalten.

Naja, aber dann müßte es doch sowas wie eine Bevollmächtigung der jeweiligen Rundfunkanstalten geben?

Ich habe es bisher so verstanden, daß die Leute, die in Köln hocken, jeweils Angestellte verschiedener Rundfunkanstalten sind, also sich es beim "Beitragsservice" nur um ein ausgelagertes Büro handelt.
Wenn es doch ein eigenes Unternehmen mit Geschäftsführer wäre, so wäre es zwangsweise auch rechtsfähig, und wenn es sich um eine BGB-Gesellschaft, die der Geschäftsführer handelt...

Da müßte man wohl mal beim Gewerbeamt nachfragen, entweder betreiben die rechtswidrig ein Gewerbe (ohne Gewerbeanmeldung, Steuern- und Abgabenzahlung, ohne Zahlung von Rundfunkbeitrag...), oder das Konstrukt ist formal so angreifbar, daß man den Leuten einfach mal Schwierigkeiten macht: Zoll informieren wegen Verdacht auf Schwarzarbeit, die BG indoktrinieren, wer für wen Beiträge bezahlt, Anzeige wegen Verdacht des Betreibens eines illegalen Gewerbes, den Landesdatenschutzbeauftragten mal kritische Fragen stellen lassen, wie es mit der Datensicherheit bestellt ist und wer in dem Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten ernannt wurde.
Man könnte ja auch die Banken informieren und den Verdacht der Geldwäsche äußern, schließlich gehen da täglich Millionen aus zweifelhaften Geschäften, möglicherweise Betruges ein...

Wer hat noch ein paar Säcke Getriebesand rumzuliegen...?


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Das ist die spannende Frage, welche jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme sowie andere Forderungen des Beitragsservices aushebeln würde.
Auf der Homepage steht ja im Impressum:
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE XXXXXXXXX
Geschäftsführer: XXXXXX

Im deutschen Recht ist es einfach nicht vorgesehen, dass eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Hoheitsrechten agiert und nebenbei unternehmerisch (mit Geschäftsführer) tätig ist. Selbst unternehmerisch ausgestaltete Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. öR-Versicherer, bedürfen einer eigenen Satzung und haben zumeist Aufsichtsgremien und Vorstände, aber keine Geschäftsführer.  Der Beitragsservice aber schon kraft eigener Arroganz ?!?!?

Sollten die Mitarbeiter des Beitragssevice als ausgelagertes Büro für die Rundfunkanstalten tätig sein, so müssten die sämtliche Tätigkeiten im Namen der Rundfunkanstalten durchführen.

Insofern sehe ich in der Tat zumindest ein formelles Problem.
Ich werde mal im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes dort eine entsprechende Anfrage tätigen.


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Ergänzung:
Heute habe ich eine Antwort seitens der Rundfunkanstalt (habe diese direkt angeschrieben) erhalten zu dem Thema Ratenzahlung (vgl. unten).
Die Vermutung hat sich bestätigt, dass der Beitragsservice eine Ratenzahlung zur Vermeidung eventueller Zwangsvollstreckungen nur dann einwilligt, wenn man dem "Verein" eine komplette Lastschriftvollmacht nicht nur für die Rate, sondern auch alle anderen Forderungen erteilt.

Das hört sich ziemlich nach Erpressung an.
Wenn die nicht wollen, kann ich auch nichts dafür. Sollen die nur kommen.

Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,

Sie teilen uns mit, dass die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur die vereinbarte Ratenzahlung betrifft.

Leider ist es technisch nicht möglich, den Lastschrifteinzug nur bei bestimmten Zahlungen durchzuführen. Entweder Sie zahlen alles per Einzug oder eben per Überweisung. Sollten Sie eine Umstellung Ihres Beitragskontos auf die Zahlungsart "Überweisung" wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.

Weiterhin geben Sie an, dass Sie Ihre Rundfunkbeiträge nur unter Vorbehalt zahlen wollen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen angekündigte Vorbehaltszahlung bei öffentlichen Abgaben, wozu auch der Rundfunkbeitrag zählt, nicht möglich ist. Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).

Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. Zu diesen Aufgaben zählt auch der verfassungsrechtliche Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 195 BGB).

Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice NDR


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 19:36 von Bürger«

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Hallo ich bin auch Student aber ich stimme Roggi und Fuuuuu zu. Wenn man nichts tut, passiert auch nichts. Ich habe mich entschieden dagegen zu kämpfen.


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Ja, ihr habt recht.
Mir ist das mittlerweile auch zu bunt.

Wenn die nicht wollten ist das auch nicht mein Problem.
Selber schuld.......verarschen können die jemand anders, nicht mich.


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