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Autor Thema: Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig (2013)  (Gelesen 7872 mal)

Uwe

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GERICHT ERKLÄRT IHK-BEITRAG FÜR RECHTSWIDRIG

Millionen-Rücklage aufgebaut: Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig
Koblenz – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz hat über Jahre mit den Pflichtbeiträgen ihrer mehr als 80 000 Mitglieder eine „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben. Zu diesem Schluss kommt jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Finanzen der IHK für die Jahre 2005 bis 2008 untersucht hat.

mehr auf:
http://kammerspartakus.wordpress.com/2013/12/07/gericht-erklart-ihk-beitrag-fur-rechtswidrig/


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Uwe

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Millionen-Rücklage aufgebaut: Gericht erklärt IHK-Beitrag für rechtswidrig

Zeitlich passend zum Urteil meldete die IHK am Freitag die Senkung der Beiträge: Im Rahmen der Winter-Vollversammlung ist eine neuerliche Absenkung des IHK-Umlagesatzes von 0,06 auf jetzt 0,04 Prozent sowie eine weitere Reduktion des IHK-Grundbeitrags in Höhe von durchschnittlich 10 Prozentbeschlossen worden, so die IHK. Insgesamt bedeute das, dass die Mitglieder ab dem 1. Januar 2014  um rund 1,2 Millionen Euro Zwangsbeitrag jährlich entlastet werden.


mehr auf:
http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Millionen-Ruecklage-aufgebaut-Gericht-erklaert-IHK-Beitrag-fuer-rechtswidrig-_arid,1078272.html


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H
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Zwangsbeiträge sind rechtswidrig

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/14/gerichtsurteil-ihk-zwangsbeitraege-sind-rechtswidrig/

Ich hoffe, dass sich die Nachricht an allen deutschen Verwaltungsgerichten verbreitet, dass Zwangsbeiträge rechtswidrig sind.
Folglich  auch der Rundfunkzwangsbeitrag :)


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Zwangsbeiträge sind rechtswidrig

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/14/gerichtsurteil-ihk-zwangsbeitraege-sind-rechtswidrig/

Ich hoffe, dass sich die Nachricht an allen deutschen Verwaltungsgerichten verbreitet, dass Zwangsbeiträge rechtswidrig sind.
Folglich  auch der Rundfunkzwangsbeitrag :)

Der Zwangsbeitrag für Verblödungs-TV ist leider nicht so offenkundig rechtswidrig wie das bei dem IHK-Zwangsbeitrag festgestellt wurde, dort wurde die Klage gewonnen weil zuviele Rücklagen durch die IHK gebildet wurden. Die örR bilden keine Rücklagen sondern verpulvern das Geld sinnlos und zeitnah. Es ist schwirig, dem System mit Paragraphen beizukommen, zuviel Unrechtes ist durch die Politik und Rechtsprechung abgesichert und für Rechtens erklärt worden, damit die fetten Pensionen an diese ör-Versager nie versiegen mögen.


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f

fox

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Jetzt wird das Problem auch auf höchster Ebene verhandelt.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/heikler-fall-fuer-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-befasst-sich-mit-zwangsmitgliedschaft-in-handelskammern-1.1924713

Wenn die Gegner der IHK hier durchkommen, müßte wohl auch die Zwangsmitgliedschaft beim Beitragsservice zu stoppen sein. :)


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Uwe

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Klage: Recht auf den IHK-Austritt?


Post aus Karlsruhe – es ist ein gut zweiseitiges Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme, gerichtet an Ministerien, Behörden und Verbände. Allein die Tatsache, dass es das Schreiben des Bundesverfassungsgerichts gibt, interpretieren Gegner des seit Jahrzehnten geltenden Zwangs zur Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) als Zeichen, dass die Richter diese Pflichtmitgliedschaft kippen könnten.

mehr auf:
http://www.wz-newsline.de/home/wirtschaft/klage-recht-auf-den-ihk-austritt-1.1615155


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
eine „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben
bekommt IHK Personal auch betriebliche Altersvorsorge wie beim ÖRR? Wie ist es da geregelt?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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