Das
Protokoll der vorletzten Sitzung des Rundfunkrats des RBB ist grad frisch raus. Es stehn ein paar Sachen zum Rundfunkbeitrag drin:
Herr Brandstäter antwortet zum Thema Beitragseinnahmen, es gebe noch keine genaueren Informationen. Aktuelle Zahlen seien Anfang Oktober anlässlich der Ertragsprognose veröffentlicht worden, weil man der KEF mit Blick auf die Wirtschaftsplanung 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung im Herbst aktuelle Zahlen vorlegen sollte.
Bei der Verteilung der Mehreinnahmen profitiere der rbb bislang überproportional. Ob dies jedoch nachhaltig sei, könne man jetzt noch nicht absehen. Gerade im Land Berlin, in dem es im deutschlandweiten Vergleich überproportional viele Single-Haushalte gebe, profitiere man von der Umstellung auf den Beitrag. Nach wie vor könnten sich bis zum Jahresende 2014 aber diejenigen abmelden und ihre Beiträge zurückerstattet bekommen, die im neuen Modell nicht mehr beitragspflichtig seien. Dies seien geschätzt vier Prozent so genannte Mehrfachbeitragshaushalte in Deutschland. Ende August habe sich schon das Gros abgemeldet. Wenn sich die Abmeldungen jedoch so fortsetzten, werde die Zahl steigen, was dann als nicht so positiv zu bewerten wäre.
Der einmalige Meldedatenabgleich laufe im gesamten Bundesgebiet in insgesamt vier Tranchen bis voraussichtlich Ende des nächsten Jahres, so dass noch keine Tendenzen erkennbar seien. In Berlin habe dieser im September begonnen.
Durch den hohen Umstellungsaufwand habe es beim Zentralen Service in Köln Bearbeitungsrückstände gegeben, die sukzessive abgebaut würden.
Im nicht-privaten Bereich - also bei Unternehmen und Institutionen - habe ein Anteil von etwa zehn Prozent die so genannte gesetzliche Migration durchschritten. Dies betreffe Firmen und Einrichtungen, die sich auf die drei Schreiben des Zentralen Beitragsservices nicht gemeldet hätten. Diese seien dann von Amtswegen mit der alten Beitragshöhe eins zu eins umgestellt worden und würden nun sukzessive nachbearbeitet. Aus den genannten Gründen könne man erst Ende 2014 genau sagen, wie sich das Modell letztlich für den rbb darstelle.
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Ein Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio kommt zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung ZITAT „verfassungsrechtlich unproblematisch“ ist. Die Bewertung von Prof. Dr. Hanno Kube aus Mainz lautet: Es handele sich im abgabenrechtlichen Sinne um einen „Beitrag“ und nicht um eine „Steuer“, weil der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Rundfunkangebot zu zahlen sei. Dagegen werde eine Steuer „voraussetzungslos“ erhoben, wie das die Juristen nennen. Dem Gutachten zufolge ist auch die Beitragspflicht pro Wohnung zulässig, da die Angehörigen eines Haushalts eine Empfangsgemeinschaft bilden. Ebenso ist die Beitragspflicht im nicht-privaten Bereich laut Prof. Kube nicht zu beanstanden, da das Rundfunkangebot nicht nur den Beschäftigten, sondern auch dem Unternehmen diene. Und nicht zuletzt stuft es der Gutachter als verfassungsgemäß ein, dass zum einen die Beitragspflicht an die Betriebstätte geknüpft wird und zum anderen die Höhe der Beiträge an die Zahl der Beschäftigten gekoppelt ist. Wie Sie wissen, gibt es hierüber Streit; der Autovermieter Sixt hat inzwischen beim Verwaltungsgericht in München Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. Schaun mer mal. Sollten Sie Fragen haben zum Gutachten, steht Ihnen Herr Dr. Binder gern zur Verfügung.