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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung  (Gelesen 5670 mal)

N
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Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
Autor: 05. Dezember 2013, 19:48
Hier mal die Antwort der GEZ auf meinen Widerspruch.

Hab alles erwartet, aber das verwundert mich schon.


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Uwe

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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#1: 05. Dezember 2013, 19:51
Was hast du den in den Widerspruch geschrieben?


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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#2: 05. Dezember 2013, 20:00
Das ergibt keinen Sinn

Datum Schreiben: 02.12.2013

Abmeldedatum: 31.12.2012

Die sind aber blitzschnell.
Oder vielleicht auch falsche Textbaustein

War Person A auch vor 2013 bei GEZ gemeldet?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#3: 05. Dezember 2013, 20:05
Neben den ganzen üblichen Begründungen vermute ich mal, dass folgender Widerspruchstext die Abmeldung verursacht hat:

Der Beitrag bezieht sich auf 1 Wohnung. Um welche Wohnung geht es hier und in welchem Zusammenhang (z.B. Eigentümer, Vermieter, Mitbewohner, Untermieter, Rundfunknutzer, ...) soll ich zu dieser Wohnung stehen, welche einen Beitrag gegen mich als Person berechtigt? Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist der Inhaber einer Wohnung Beitragsschuldner. Anhand des mir vorliegenden Bescheides kann ich keine Inhaberschaft erkennen und weise deshalb den Beitrag gegen mich als unbegründet zurück.
Es kann ja auch nicht sein, dass ich als Besitzer für die Wohnung von xxx noch mal einen Rundfunkbeitrag zahlen soll!


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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#4: 05. Dezember 2013, 20:07
Das ergibt keinen Sinn

Datum Schreiben: 02.12.2013

Abmeldedatum: 31.12.2012

Die sind aber blitzschnell.
Oder vielleicht auch falsche Textbaustein

War Person A auch vor 2013 bei GEZ gemeldet?

War erst seit 01.01.2013 angemeldet und habe Ende November Widerspruch eingereicht. Das Abmeldungdatum ist also irgendwie nicht ganz richtig, ist denke mal technisch bedingt.


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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#5: 05. Dezember 2013, 20:10
laut Duden:
Wohnungsinhaber = Mieter einer Wohnung

Inhaber ist diejenige Person, die die Verfügungsmacht über die Sache hat. Das ist zum Beispiel ein Mieter.

Eigentümer ist diejenige Person, der die Wohnung zivilrechtlich zugeschrieben ist. Bei Immobilien ist der Eigentümer im Grundbuch vermerkt.



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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#6: 05. Dezember 2013, 20:26
laut Duden:
Wohnungsinhaber = Mieter einer Wohnung

Inhaber ist diejenige Person, die die Verfügungsmacht über die Sache hat. Das ist zum Beispiel ein Mieter.

Eigentümer ist diejenige Person, der die Wohnung zivilrechtlich zugeschrieben ist. Bei Immobilien ist der Eigentümer im Grundbuch vermerkt.

Hier ist meiner Meinung nach ein Problem zur genauen Ermittlung des Beitragsschuldners. Wer ist Schuldner bei Hausbesitzern? Die Wohnung(en) im Haus kann ja an jede Person vermietet sein? Wenn der Hausbesitzer nun einen Betragsbescheid für 1 Wohnung bekommt, dann wäre es denke wichtig auch die Wohnung genau zu benennen. Zumindest die Etage, etc. wäre hilfreich.

In meinem Widerspruch wollte ich von der Rundfunkanstalt den Nachweis der Wohnung für welche ICH Schuldner sein soll. Evtl. kann man das auch noch für weitere Widersprüche ausbauen. Evtl. hat bei mir auch nur ein Bearbeiter einen Fehler gemacht.


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xrw

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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#7: 05. Dezember 2013, 20:57
War erst seit 01.01.2013 angemeldet

Wie ist es denn dazu gekommen?


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Re: Antwort auf Widerspruch mit Abmeldung
#8: 05. Dezember 2013, 21:21
War erst seit 01.01.2013 angemeldet

Wie ist es denn dazu gekommen?

Selbst angemeldet per Internet. Würde man im nachhinein nicht mehr machen.


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