...in der leer stehenden Wohnung ist Person A (also niemand) mehr gemeldet. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wurde bereits Mitte 2013 beantragt und bestätigt.
Ein Nachsendeauftrag wurde auch nicht gestellt, da hin und wieder der Briefkasten (vom Müll) geleert wird und wichtige Post sowieso an eine ganz andere Adresse gesendet wird (Person A hat schon lange zwei Adressen wo die wichtigen Schreiben eingehen).
Und der Restliche Post Müll (an der alten Adresse, also unwichtige Schreiben) auch gleich im Müll landet!
Also, - da Person A nun offiziell umgemeldet ist, kann die Post die immer noch an die alte Adresse gesendet wird auch getrost ignoriert werden, - oder?
Oder - täusche ich mich da, falls was wichtiges kommt (z.B. vom Beitragservice, Rundfunkanstalt) und Person A nicht auf das Schreiben reagiert!?
Ich meine jetzt, - falls Briefe eingehen auf die Person A innerhalb einer bestimmten Frist reagieren müsste!?
Was - dann? Ordentlich umgemeldet ist ja Person A und wenn die noch alte Adressen haben kann das Person A Schnuppe sein - oder?
MfG
dagegen2013