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Autor Thema: 1. Mahnung heute erhalten  (Gelesen 30739 mal)

W
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1. Mahnung heute erhalten
Autor: 04. Dezember 2013, 11:40
Hallo zusammen,

Person A hat heute die erste Mahnung vom Westdeutschen Rundfunk erhalten. Insgesamt sind mittlerweile über 200 Euro aufgelaufen und die drohen mit Vollstreckung über die Stadtkasse.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#1: 04. Dezember 2013, 12:17
Hmm, keine Ahnung. So weit war bislang niemand hier.  ???

Hallo, wie wärs mit ner kurzen Leserunde im Forum? Da fällt dir dann schon was ein...








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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#2: 04. Dezember 2013, 12:23
Kenne mich da leider auch nicht so wirklich gut aus. Ich an Stelle von Person A würde wie folgt vorgehen: Widerspruch einlegen (das müsste auch bei einer Mahnung möglich sein), Widerspruchsbescheid abwarten, Klage einreichen.

War Person A denn schon bei der GEZ angemeldet?


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six2seven

Re: 1. Mahnung heute erhalten
#3: 04. Dezember 2013, 12:42
Zitat Wuuut:
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?

Hallo,
…Person A kann Ratenzahlung anbieten, 8 € ist geringste Rate.
Dieser Schritt kann die Eintreibung stoppen, unabhängig vom weiteren Weg.
Person A muss sich aber entscheiden über weiteres Vorgehen.
Wir sind hier bei GEZ -Boykott.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#4: 04. Dezember 2013, 12:44
Hallo zusammen,

Person A hat heute die erste Mahnung vom Westdeutschen Rundfunk erhalten. Insgesamt sind mittlerweile über 200 Euro aufgelaufen und die drohen mit Vollstreckung über die Stadtkasse.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?

1. Anwalt fürs Verwaltungsrecht konsultieren
2. Hat Person A den Widerspruch im angegebenen Zeitraum und per Einschreiben abgesandt?


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#5: 04. Dezember 2013, 12:53
Ich frage sicherheitshalber erst einmal vorab: Lag schon ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor ( Beitrags- oder Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#6: 04. Dezember 2013, 12:55
Im Wirrwarr aller Möglichkeiten hatte Person A damals auf den Gebührenbescheid mit "Zahlung unter Vorbehalt" reagiert, was auch hier mal propagiert wurde. Danach kam ein netter Brief, in dem durch die Blume gesagt wurde, dass die alle Fäden in der Hand haben und eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptiert wird. Daraufhin hatte Person A erstmal die Füße still gehalten und nicht darauf reagiert. Bis dann heute die Mahnung mit der Ankündigung der Vollstreckung über die Stadtkasse kam.

Person A hatte bis letztes Jahr ihr Autoradio angemeldet.

Ich persönlich habe noch nie GEZ bezahlt. Seit 1998 bekam ich alle paar Monate einen Drohbrief, den ich jedoch immer entsorgt schnell entsorgt habe. Der letzte Brief von denen liegt jetzt gut ein Jahr zurück und von der neuen Beitragsservice-Mafia habe ich bisher auch noch nichts gehört.

Für uns heißt es nun im Grunde nur Spielen auf Zeit, da wir im Mai nächsten Jahres auswandern und die uns dann ohnehin alle mal gerne haben können :)

@seppl: Ja, ein Beitragsbescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehrung lag vor, darauf reagierte Person A ja mit Zahlung unter Vorbehalt.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#7: 04. Dezember 2013, 13:12
Ich muss nochmal was fragen: War es ein reiner Gebührenbescheid? Dann beziehen sich die Zahlungsforderungen doch noch aufs letzte Jahr.
Oder ist es ein Gebühren- Beitragsbescheid gewesen? Dann werden die Forderungen von 2012 und 2013 gemischt.
Oder gar ein Beitragsbescheid?

Hab ich es richtig verstanden: A hat Zahlung unter Vorbehalt angeboten, aber da es abgelehnt wurde nicht gezahlt?


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#8: 04. Dezember 2013, 13:56
Sie hat einen Mix aus Gebühren- und Beitragsbescheid bekommen. Gelistet werden Forderungen von 10.2012 - 12.2012 und ab 01.2013.

Zitat
Hab ich es richtig verstanden: A hat Zahlung unter Vorbehalt angeboten, aber da es abgelehnt wurde nicht gezahlt?

Korrekt :)


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#9: 04. Dezember 2013, 14:04
Hallo, ich schreib auch mal was dazu.

bei meiner Person A ist das gleiche passiert. Heute 1. Mahnung bekommen. Beitragsforderungen von 2013 + Mahnkosten sind aufgelaufen. knapp 250€

Person A hat allerdings seit 01.01.2013 nicht mehr bezahlt. auf Zahlungserrinerungen nicht reagiert.

Die Frage ist nun ob diese Mahnung für Person A "gefährlich" werden könnte.  Inkassobüro, Pfändung usw... und dessen kosten...

Widerspruch hat Person A noch nicht eingelegt. kann Person A das nun bei der Mahnung noch nachholen? oder hätte dies beim 1. Beitragsbescheid geschehen müssen?



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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#10: 04. Dezember 2013, 14:12
Hallo,
auch ich habe heute eine Mahnung bekommen. Man gibt mir bis zum 15.12.13 Zeit, die offenen Beträge zu zahlen. Ansonsten drohen Vollstreckungsmaßnahmen über die Stadt.

Ich habe im Juni 2013 Widerspruch eingelegt, seit Januar nichts bezahlt. Auf meinen Widerspruch kam leiglich eine lapidare Antwort, vielen Dank für Ihre Mitteilung, also kein Widerspruchsbescheid.

Daher stehe ich nun auch etwas auf dem "Schlauch". Soll ich jetzt Ratenzahlung beantragen oder nochmals schreiben und auf meinen Widerspruch aus Juni verweisen?



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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#11: 04. Dezember 2013, 14:32
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2013/05/16/cn-erfahrungsbericht-bezuglich-beitragsservice-ehemals-gez/

Interessanter Ansatz :) Werde ich versuchen. Und wenn es die Sache auch nur bis Mai nächstes Jahr hinauszögert, wäre uns bereits geholfen, denn dann sind wir eh weg :)


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#12: 04. Dezember 2013, 14:38
Hallo,


ja da gingen heute wohl reihen weise mahnungen raus.
bei meiner person X genau das selbe, seit 1.1.2013 keine überweisungen mehr oder raktion.
es kamen immer nur zahlungserinnerungen. heute die erste mahnung bekommen, von wiederspruchsmöglichkeiten war nie die rede.

Jetzt: an wen adressiert person x den wiederspruch wie? oder soll sie einfach abwarten??

liebe Grüße,
DimP


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#13: 04. Dezember 2013, 14:48
evtl. eine passende Antwort von X, oder eher nicht??

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Befremden erhielt ich heute Ihre Mahnung, in der Sie mir mit Vollstreckungsmaßnahmen drohen.

Ich habe bereits am 10.06.2013 Widerspruch gegen Ihre Gebührenbescheide eingelegt. (siehe Anlage)

Auf diesen Widerspruch habe ich bis heute von Ihnen KEINEN Widerspruchsbescheid erhalten.

Daher wäre es nett, wenn Sie mir, bevor Sie mir mit Zwangsvollstreckung drohen erst einmal einen formellen Widerspruchsbescheid aus Ihrem Hause zukommen liessen.

Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen.


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A
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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#14: 04. Dezember 2013, 17:42
Ich habe gegen alle Beitragsbescheide rechtzeitig Widerspruch eingelegt und heute kam auch dieses Schreiben an.


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