Ja gut Roggi , so weit waren wir schon mal , die leckmichMethode ist nicht der feine Stil , nur hat denn der geldgeile Haufen in Köln auch nur einen Hauch von Stil und Ehre ? Diese führen sich auf wie Raubritter aus dem Mittelalter und wir sollen uns fein säuberlich an jeden noch so hirnverbrannten Sch...Vertrag gebunden fühlen. Das passt nicht , das ist wie Feuer und Wasser !
Nochmal jetzt der leider immer noch offene Punkt , ich wiederhole mich:
"Auch wichtig wäre hierbei zu klären. Wo steht geschrieben , einen Briefkasten zum Empfang von gewöhnlicher schriftlicher Post vorhalten zu müssen. Das ist doch sicher nicht mit der Meldepflicht verknüpft."
Erreichbar bin ich unter meiner gemeldeten Adresse auch so. Dies muss ich doch auch nur für wirklich wichtige Post sein , welche mich dann mit Rückschein-Einschreiben gegen Unterschrift auch tatsächlich erreicht.
Alle sonstige Post ist nicht lebensnotwendig , um sich am geordneten gesellschaftlichen Leben aber trotzdem uneingeschränkt beteiligen zu können. Zahlungsverpflichtungen können per Einzugsermächtigung geklärt werden , für Änderungsmitteilungen kann man seine Mailadresse angeben. Rechnungen/Änderungen werden bereits vermehrt per Mail geschickt. Für alles andere an Kommunikation gibt es das Handy , sorry Smartphone. Das ist Briefkasten genug.
Das mag vielleicht wie Erbsenzählerei wirken und auf unbedeutenden Zeitgewinn hinauslaufen. Ist egal , die Klage kommt dann eben später. Es geht hier auch um das Handeln auf gleicher Augenhöhe mit dem Beitragsservice. Dieser beschäftigt die Könige der hinterhältigen , trickreichen Winkeladvokaten. Haben die auch dagegen das passende Mittelchen ?
Wozu also ein Briefkasten haben müssen und gibt es eine Pflicht per Gesetz dafür ?