Vorschlag: Anrufen...
...und dann hier im Forum berichten.
Also mit Anrufen wird man da wohl kaum weiter kommen?!...
Ich hab es bei meiner Landesrundfunkanstalt mit in einem Schriftwechsel versucht - schriftlich Widersprochen und gesagt, die Begründung werde ich zur Niederschrift im hiesigen Landesfunkhaus abgeben.
Dabei habe ich nicht angenommen, dass mir ein Ansprechpartner vor Ort genannt wird. Für den Fall dass es nicht geht, habe ich verlangt, dass man mir schriftlich bestätigt, dass dies im Landesfunkhaus nicht möglich ist. Ich habe zwar mehrmals bestätigt bekommen, dass ich dies lieber schriftlich erledigen soll und auch Ausflüchte, dass es im Landesfunkhaus nicht möglich ist...
Aber: liest man sich die Schreiben durch, steht
nicht drin, dass die sich weigern, es aufzunehmen. Konkret ist man also nicht schlauer als vorher und vor allem hat man
nichts in der Hand, womit man belegen könnte, dass sie sich geweigert hätten.
- "Wie wir Ihnen bereits mitteilten, kann die Niederschrift vorzugsweise in der dafür zuständigen Abteilung ... erfolgen. Am Produktionsstandort ... werden entsprechende verwaltungsrechtliche Vorgänge nicht bearbeitet, sondern dies kann ausschließlich am Sitz ... erfolgen, der sich gemäß Rundfunkstaatsvertrag in Leipzig befindet."
Dafür wurde mein Ansinnen aber protokolliert und sozusagen meiner Gerichtsakte beigefügt (in der Stellungnahme zu meiner Klage zum
vorherigen Widerspruch). Gut, da ich mir sowieso keine großen Chancen ausrechne, beim Verwaltungsgericht zu
gewinnen, ist mir das erst mal ziemlich egal - eine Sauerei ist es trotzdem, weil es ja nichts mit der zu verhandelnden Sache zu tun hat (schon rein vom zeitlichen Ablauf nicht)! Da will man also zeigen, was ich für ein Querulant bin (obwohl ich ja eigentlich nur das machen will, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht).
Deswegen würde mich umso mehr interessieren, ob die rechtliche Möglichkeit nicht doch prinzipiell bestehtt. Ich würde sie ausgiebig nutzen!