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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift...  (Gelesen 23522 mal)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#15: 30. August 2014, 17:52
Stehe gerne als Begleitung und Zeuge zur Verfügung. Die Niederschrift ist im Widerspruchsverfahren gesetzlich geregelt. Wenn die sich dieser Last entledigen könnten, hätten die das schon längst getan. ;-)
Danke , ich werde auf dein Angebot gern zurück kommen und mich rechtzeitig wegen der Abstimmung eines passenden Tages bei dir melden . Der nächste Beitragsbescheid wird aber noch einige Zeit auf sich warten lassen , der letzte Widerspruch ist erst vor einigen Wochen raus.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#16: 31. August 2014, 09:42
Hast Du einen Zeugen für die Aussage, dass die Bescheide nicht im Namen des Bayerischen Rundfunks ergangen sind? Das wäre ein Nichtigkeitsgrund.
Hallo Redfox,
leider nicht. Nächstes mal nehme ich einen Zeugen mit und versuche die wieder in ein Gespräch zu verwickeln um noch weitere Schandtaten aufzudecken. :-) Man könnte zum Beispiel fragen: "haben sie das geschrieben und wenn nicht sie wer dann?" Desweiteren möchte ich wissen, ob ich es mit Beamten oder Angestellten zu tun habe. Ich lasse mir noch ein ganzes Skript für den Besuch einfallen das ich dann abarbeite, denn eines soll sicher nicht passieren: daß man als Bittsteller abgekanzelt und vorgeführt wird.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#17: 31. August 2014, 09:48
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?
Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...
Hallo 20Milli,

Funkhäuser gibt es sicher mehrere. Relevant ist letzten Endes aber nur die Adresse auf der Rechtsbehelfsbelehrung, leider.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#18: 05. September 2014, 10:33
Das gefällt mir richtig gut, was ihr da berichtet.
Wer weiß, ob nach solcher Aktion die Daten der "Beitragsschuldner" einfach gelöscht werden, um sich das "Gesocks" zukünftig vom Hals zu halten.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#19: 05. September 2014, 15:56
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?
Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...
Funkhäuser gibt es sicher mehrere. Relevant ist letzten Endes aber nur die Adresse auf der Rechtsbehelfsbelehrung, leider.

Aber woraus geht das hervor? Klar steht als Adresse nur die Hauptzentrale drauf (wenn es woanders auch ginge, müßten die ja sonst recht viel da abdrucken...) .
Aber es wird doch wohl irgendeine Regelung geben, wo drin steht, an welcher Stelle man etwas zur Niederschrift abgeben kann. Also definitiv.

Immerhin ist dies ja eine Regelung für den Bürger, die ihm ermöglichen soll, seine Angelegenheit in dieser Form wahrzunehmen. Aus welchem Grund auch immer - z.B. falls er nicht schön genug schreiben kann, keinen Drucker (gab es ja früher noch nicht) und keine Schreibmaschine hat.
Dieses recht für notwendig zu halten und ihm dann aber damit zu verwehren, weil der Ort der Einlegung eigentlich nicht erreichbar ist, kann ja nicht im Sinne der Regelung sein?! Wenn man meint, "gut, wenn ihm das wichtig ist, dann soll er halt etwas Geld und Zeit investieren", dann könnte er das ja auch (einfacher), wenn er sich das irgendwo schreiben lässt - da gäbe es ja sicher auch Dienstleister für. Also der Zweck ist doch sicher eher, dass er dies auch praktisch wahrnehmen kann.

Deswegen finde ich es einfach nicht plausibel, dass dies nur in den Zentralen gehen soll!... So ein Landesfunkhaus ist riesengroß, da arbeiten doch sicher mehr als eine handvoll Mitarbeiter. Da sollte es schon auch einen Sachbearbeiter geben, der für so etwas formal zuständig ist.
Wenn man so ein Recht durchsetzen könnte, dann würden die sich um so mehr erschrecken. Weil dann vielleicht auch mehr auf die Idee kommen könnten - weil so Landesfunkhäuser und weitere Außenstellen haben die nämlich eine ganze Menge!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#20: 05. September 2014, 17:30
Vorschlag: Anrufen...
...und dann hier im Forum berichten.

Jeder kann etwas tun und beitragen.

Danke für die Mitwirkung :)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#21: 05. September 2014, 19:04
Vorschlag: Anrufen...
...und dann hier im Forum berichten.

Also mit Anrufen wird man da wohl kaum weiter kommen?!...

Ich hab es bei meiner Landesrundfunkanstalt mit in einem Schriftwechsel versucht - schriftlich Widersprochen und gesagt, die Begründung werde ich zur Niederschrift im hiesigen Landesfunkhaus abgeben.
Dabei habe ich nicht angenommen, dass mir ein Ansprechpartner vor Ort genannt wird. Für den Fall dass es nicht geht, habe ich verlangt, dass man mir schriftlich bestätigt, dass dies im Landesfunkhaus nicht möglich ist. Ich habe zwar mehrmals bestätigt bekommen, dass ich dies lieber schriftlich erledigen soll und auch Ausflüchte, dass es im Landesfunkhaus nicht möglich ist... Aber: liest man sich die Schreiben durch, steht nicht drin, dass die sich weigern, es aufzunehmen. Konkret ist man also nicht schlauer als vorher und vor allem hat man nichts in der Hand, womit man belegen könnte, dass sie sich geweigert hätten.

  • "Wie wir Ihnen bereits mitteilten, kann die Niederschrift vorzugsweise in der dafür zuständigen Abteilung ... erfolgen. Am Produktionsstandort ... werden entsprechende verwaltungsrechtliche Vorgänge nicht bearbeitet, sondern dies kann ausschließlich am Sitz ... erfolgen, der sich gemäß Rundfunkstaatsvertrag in Leipzig befindet."

Dafür wurde mein Ansinnen aber protokolliert und sozusagen meiner Gerichtsakte beigefügt (in der Stellungnahme zu meiner Klage zum vorherigen Widerspruch). Gut, da ich mir sowieso keine großen Chancen ausrechne, beim Verwaltungsgericht zu  gewinnen, ist mir das erst mal ziemlich egal - eine Sauerei ist es trotzdem, weil es ja nichts mit der zu verhandelnden Sache zu tun hat (schon rein vom zeitlichen Ablauf nicht)! Da will man also zeigen, was ich für ein Querulant bin (obwohl ich ja eigentlich nur das machen will, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht).

Deswegen würde mich umso mehr interessieren, ob die rechtliche Möglichkeit nicht doch prinzipiell bestehtt. Ich würde sie ausgiebig nutzen!



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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#22: 06. September 2014, 20:39
Wofuer gibt es denn sonst Landesfunkhaeuser? Doch damit
man im Land praesent ist, sozusagen das Ohr am Volk hat.


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T
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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#23: 07. September 2014, 00:05
Die bisherigen Berichte bestätigen doch, dass ein Widerspruch zur Niederschrift direkt bei den Landesrundfunkanstalten eine gute Aktion ist. Dank an Palatschinko und andere für diese Impressionen aus dem Innenleben der "Anstalten".

Der Vorschlag wäre künftig die Termine noch mehr zu koordinieren. Da ja die Bescheide auch offenbar schubweise verschickt werden, müsste es immer wieder Gruppen von Betroffenen geben, die ungefähr die gleichen Fristen für die Abgabe von Widersprüchen haben. Wenn wir dann gemeinsam bei den "Anstalten" vorstellig werden, so haben wir auch sogleich Zeugen für die eingelegten Widersprüche. Das ist der sicherste Weg, damit die Widersprüche nicht zufälligerweise im Getriebe des "Service" untergehen, es spart nebenbei Portokosten und wir lernen uns alle besser kennen. ;)

Konkret könnten sich bereits Interessenten zusammentun, die Ende September oder Anfang Oktober beim RBB Widerspruch einlegen wollen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#24: 07. September 2014, 08:37
Tolle Idee, bin dabei.

Ich könnte mich zum Mitgehen für Stuttgart, Frankfurt und  auch Köln (Rundfunkanstalt und "GEZ") anbieten
TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72180.html#msg72180

Jeder (egal aus welchem Bundesland) kann direkt die Niederschrift für die Widersprüche bei der "GEZ" in Köln veranlassen.

Bei rechtzeitiger Mitteilung und Terminabsprache komme ich da gerne mit. ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#25: 07. September 2014, 14:20
Stets schafft Schwejk sich neue Freunde oder bringt lächerliche Autoritäten, die weder sich selbst noch andere ausstehen können, zur Weißglut.

Der brave Soldat ist doch ein interessantes Stichwort. Wie würde die Geschichte "Schwejk und der Rundfunkbeitrag" denn so verlaufen ( ? )

Wenn sie mich für dumm und erbärmlich halten würden, aber ich dadurch mein Ziel erreichte,
wer wäre dann der Dumme?

Ob das praktisch eine Idee wäre, weiß ich jetzt noch nicht:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides mit der Nr. 123456789,
der mir am xx/xx/2014 zugegangen ist.

Aufgrund einer schweren geistigen Behinderung kann ich Rundfunkprogrammen nicht folgen
und sie nicht verstehen.

Deshalb kann mir kein Vorteil wegen den ARD-ZDF-DR-Programmen entstehen und die Zahlungspflicht muss entfallen.
Deshalb ist Ihr Beitragsbescheid in meinem Fall ungültig.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#26: 11. September 2014, 20:51
Kurzer Bericht: habe kürzlich meinen zweiten Widerspruch persönlich beim BR eingelegt. Immerhin ist mittlerweile dort unstrittig, daß die Maßgabe "keinen Parteiverkehr" zu empfangen, uns nicht davon abhalten kann unser Recht auf Widerspruch in Anspruch zu nehmen.

Dieses mal waren sie dort richtig gut vorbereitet und hatten meinen letzten Widerspruch bereits auf dem Bildschirm. Da ich ihn nur ein paar Zeilen ergänzt und einige Daten verändert habe, war nur wenig zu schreiben und der ganze Spuk nach 15 Minuten beendet. Kopie, Unterschrift, Stempel, alles ohne Streit erhalten und nichts zu wünschen übrig.

Ich habe Ihnen wieder meinen Bescheid unter die Nase gehalten und demonstrativ gefragt: "Haben Sie oder irgendjemand hier vom BR diesen Bescheid geschrieben". Die bestätigen ein ums andere Mal, daß sie das nicht getan haben, nicht wissend daß es sich um einen schweren Verstoß gegen das VwVG handelt.

Sollte ich noch weitere Bescheide erhalten werde ich es jederzeit wieder tun. :-D


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#27: 12. September 2014, 10:46
Ich habe Ihnen wieder meinen Bescheid unter die Nase gehalten und demonstrativ gefragt: "Haben Sie oder irgendjemand hier vom BR diesen Bescheid geschrieben". Die bestätigen ein ums andere Mal, daß sie das nicht getan haben, nicht wissend daß es sich um einen schweren Verstoß gegen das VwVG handelt.

Sehr interessante Info Palatschinko! Großen Respekt an deine Mühen.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#28: 12. September 2014, 17:26
Eine Frage dazu:
In Bayern gibt es keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen sonder nur den direkten Weg der Klage.
Machen die sich damit nicht selber zum Horst indem sie einen nicht zulässigen Widerspruch aufnehmen?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#29: 12. September 2014, 17:47
Woher hast du das denn ?
In Bayern kommt vor der Klage noch immer der Widerspruch.



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