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Autor Thema: Widerspruchsbescheid RBB  (Gelesen 3141 mal)

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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Widerspruchsbescheid RBB
Autor: 14. November 2013, 22:20
Es gibt Neues bei Olaf Kretschmann - der Widerspruchsbescheid des RBB ist da: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Besonders Seite 6 ist der Hammer:"Für die in einer Wohnung typisierte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist zu zahlen, unabhängig davon, ob die Möglichkeit genutzt wird oder nicht."


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Re: Widerspruchsbescheid RBB
#1: 14. November 2013, 22:53
Ich bin echt gespannt, wie es bei ihm noch ausgehen wird.


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Re: Widerspruchsbescheid RBB
#2: 15. November 2013, 01:48
Es gibt Neues bei Olaf Kretschmann - der Widerspruchsbescheid des RBB ist da: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Besonders Seite 6 ist der Hammer:"Für die in einer Wohnung typisierte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist zu zahlen, unabhängig davon, ob die Möglichkeit genutzt wird oder nicht."

Der Hammer ist die angebliche Typisierung. Was wird da typisiert, wenn alle Schuldner oder Gesamtschuldner sind, weil
alle die Möglichkeit des Empfangs haben?



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Re: Widerspruchsbescheid RBB
#3: 15. November 2013, 22:46
Der Hammer ist die angebliche Typisierung.

Man könnte auch das Grundeinkommen endlich einführen. Denn es ist typisch das jeder einkaufen muss.
Grundeinkommen: Einfach. Für alle.


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Re: Widerspruchsbescheid RBB
#4: 15. November 2013, 23:07
Der Hammer ist die angebliche Typisierung.

Man könnte auch das Grundeinkommen endlich einführen. Denn es ist typisch das jeder einkaufen muss.
Grundeinkommen: Einfach. Für alle.

Genau dieses "einfach. für alle", die die Rundfunkanstalten mit aller Kraft verbreiten, ist ein Beweis, dass da keine Typisierung stattfindet, dass es eine Abgabe für die Allgemeinheit ist. Typisiert sind nur die Befreiungstatbestände, nicht die Entscheidung, wer Schuldner ist. Sie haben den Teilnehmer Status abgeschafft, "Nicht-Teilnehmer" gibt es nicht mehr. Und das ist im Geschäftszeichen des Beitragsservices auch abgebildet: das Wort Teilnehmer kommt nicht mehr vor.


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Re: Widerspruchsbescheid RBB
#5: 13. Dezember 2013, 16:49
Ich hoffe, dies ist die richtige Stelle auf das Nachfolgende hinzuweisen. Andernfalls bitte ich die Moderatoren, den Beitrag entsprechend umzupositionieren.


Olaf Kretschmann hat seine Klage vom 6. 12. 2013 eingereicht und veröffentlicht. Ich habe sie gerade ausgedruckt und gelesen :

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-widerspruchsbescheid.html

Offenbar tut sich der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ schwer mit dem Thema Gewissenskonflikt und Grundrechte und geht nicht darauf ein. Vielmehr wird formal argumentiert.

Unlängst las ich auf einer Internetseite, dass wir eine der besten Verfassungen weltweit haben (obwohl bis dato „nur“ „Grundgesetz“). Aber was nützt das den BürgerInnen, wenn dieses ignoriert wird und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, z. B.  zum Datenschutz in Sachen zentrales Melderegister per Datenübermittlung an eine Inkassostelle namens „ARD1ZDFDRADIO“ missachtet werden. Mit trickreicher Argumentation, gespaltenen Zungen und hinter dem Rücken gekreuzten Fingern kann man Vieles „recht“fertigen, ebenso durch Seilschaften
in der Justiz (Fall Mollath) und eine Interessen geleitete politische Justiz

http://www.youtube.com/watch?v=PxdM77zgRzw

http://www.bei-abriss-aufstand.de/2013/12/13/fluegeltv-buchvorstellung-politische-justiz-in-unserem-land/

Es tut gut zu wissen, dass es Zeitgenossen wie Herrn Olaf Kretschmann gibt, die das Prinzip Demokratie noch nicht völlig aufgegeben haben. Seine offenen Briefe sind für mich ein Lichtblick und ein Stück Zeitgeschichte. Ich wünsche diesem Land noch viele Kretschmänner und Kretschfrauen!


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