Hallo Leute,
sehr interressiert habe ich hier im Forum die Beiträge gelesen, besonders der Beitrag von "ti" hat viele Fragen beantwortet.
Das grundsätzliche vorgehen nach einem Beitragsbescheids könnte als so sein?;
1.Eingang des Beitragsbescheid der GEZ
2.Widerspruch gegen den Beitragsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung/ Vollstreckung mit einer Frist von 4 Wochen (?).
nach 3 Monaten ohne Widerspruchsbescheid
und falls weitere Beitragsbescheide im Briefkasten landen, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, sollte Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage eingefordert werden. Dem neuen Beitragsbescheid sollte natürlich auch widersprochen werden, also;
3.Untätigkeitsklage einreichen
Sind diese Schritte soweit " richtig"? Was würde danach passieren?
Und besonders interessant wäre zu wissen, was zu tun ist, wenn neben Person A auch Person B, die in der gleichen Wohnung wie Person A lebt, einen Beitragsbescheid bekommt.
Gilt hier das gleiche "Rezept"?
Grüße
JD