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Autor Thema: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?  (Gelesen 19458 mal)

B
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Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
Autor: 13. November 2013, 20:10
Moin zusammen,

nachdem ich mich hier schon einige Male umgeschaut habe, hier einmal mein momentanes Update im Kampf gegen die GEZ-Mafia mit anschließender Frage:

Nachdem ich meine Zahlungen eingestellt habe (siehe auch http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen; an die Vorgehensweise habe ich mich in diesem Jahr nach meinem Verständnis gehalten), folgten nach einer  Zahlungserinnerung vom 15.03.2013

- ein Gebührenbescheid vom 03.05.2013 (Widerspruch von meiner Seite am 21.05.2013)
- ein Gebührenbescheid vom 01.06.2013
- ein Mitteilungsschreiben zu meinem ersten Widerspruch vom 21.05.2013
- ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" vom 06.07.2013
- ein Gebührenbescheid vom 01.09.2013 (Widerspruch von meiner Seite am 27.09.2013)
- ein Mitteilungsschreiben zu meinem zweiten Widerspruch vom 14.10.2013
- eine Mahnung vom 01.11.2013.

Gemäß des oben zitierten Links hätte ich erwartet, dass zuerst die Mahnung kommt und dann die Beitrags-/Gebührenbescheide. Auch wurde mir bisher keine Information zugespielt, bei welchem Verwaltungsgericht Klage einreichen könnte. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass für mich in Ba-Wü das wohl Karlsruhe sein müsste.

Wie auch immer - hier nun meine Fragen: In der Mahnung wird nun mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht etc..
a) Habe ich eine Widerspruchsfrist oder ähnliches verpasst?
b) Hätte ich auf den Bescheid vom 01.06. auch zwingend Widerspruch einreichen müssen?
c) Wie sieht es mit der Untätigkeitsklage aus?
d) Kann ich die aufgrund des "Nichtreagierens" auf den ersten Widerspruch schon einreichen? 
e) Wie schätzt ihr das Risiko bezüglich der angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen ein?
f) Hat das schon tatsächlich einer erlebt?
g) Wenn ich das richtig sehe, hat die GEZ (in meinem Fall SWR in Stuttgart) nicht amtlich auf meine Widersprüche reagiert, oder?

Wie sieht es bei Mitstreitern in Ba-Wü aus, die genau wie ich seit diesem Jahr nicht mehr zahlen?

Danke für eure Rückmeldungen.

Gruß Pflücker


P.-S.: Ein klassisch-typischer GEZ-Witz => die oben erwähnten Schreiben mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen waren immer zum Monatsanfang datiert. Die Zahlungsfristen waren mit 2 Wochen angegeben. Drei mal dürft ihr raten, wann ich die Schreiben tatsächlich im Briefkasten vorgefunden habe: Richtig! 1 - 2 Tage vor Ablauf der Fristen. Das sind solche heuchlerischen Pfeifen!


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L
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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#1: 13. November 2013, 21:28
Hallo Bananenpflücker,
bei mir ist die Reihenfolge ähnlich - ich habe bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen.
Sollte jetzt bei mir eine Mahnung eintrudeln, geht die Untätigkeitsklage bzw. Antrag auf Eilrechtsschutz raus.

Lefty


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#2: 13. November 2013, 22:26
Hallo Bananenpflücker,

ich sehe es schon so, dass die Mahnung sich auf den nicht widersprochenen Gebühren-/Beitragsbescheid vom 1.06. bezieht!

Auch ich habe 2 Gebühren-/Beitragsbescheide bekommen: der erste mit Datum 1.06., Posteingang 10.06. und der zweite am 05.07., Posteingang weiß ich im Moment nicht! Dazwischen bekam ich am 3.07. eine Zahlungserinnerung.

Beide Gebühren-/Beitragsbescheide habe ich fristgemäß widersprochen. Auch bei mir ist der SWR Stuttgart zustängig.
Ich habe gewartet und keine Untätigkeitsklage eingereicht. Exakt nach 3 Monate bekam ich Ende September meinen Widerspruchsbescheid - auf den Du ja wartest! Und fristgemäß habe ich Ende Oktober meine Klage eingereicht, die jetzt - fast Mitte November - bestätigt wurde.

Das Du 3 Gebühren-/Beitragsbescheide bekommen hast, ist ein starkes Stück und es deutet alles darauf hin, dass man Dich an der Nase herumführen will bzw. wollte. Und auf einen Fehler wartet, den Du machst und im Falle mit dem Schreiben vom 01.06. auch gemacht hast.

Bezieht sich das Mahnungsschreiben auf die bisher gesamt aufgelaufenen säumigen Betrag?
Ich glaube, dass man Dich - unabhängig des noch offenen Widerspruchsbescheid durch den SWR Stuttgart - einschüchtern will  und deshalb die Mahnung rausgeschickt hat. Ich empfehle 'aufs schärfste' auf die Mahnung zu antworten. Steht da irgend eine Rechtsbehelfsbelehrung drinnen?

Die 3 Gebühren-/Beitragsbescheide, auf welche Zeiträume beziehen die sich? Jeweils auf ein Quartal, in dem Du nicht gezahlt hast?

Zusammenfassung: Die Mahnung mit einer Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen dient wohl der Einschüchterung.


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#3: 13. November 2013, 23:50
Zusammenfassung: Die Mahnung mit einer Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen dient wohl der Einschüchterung.

Eine Mahnung ist nur eine 2. etwas massivere Zahlungsaufforderung. Dort wird gerne Schauderliches erwähnt, was passieren könnte wenn man nicht zahlt.

Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid. Schon gar nicht, wenn keine Rechtsmittelbelehrung mitgeliefert wird.


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#4: 14. November 2013, 02:55
a) Habe ich eine Widerspruchsfrist oder ähnliches verpasst?
b) Hätte ich auf den Bescheid vom 01.06. auch zwingend Widerspruch einreichen müssen?

Wohl schon; der ist dann rechtskräftig.

c) Wie sieht es mit der Untätigkeitsklage aus?
d) Kann ich die aufgrund des "Nichtreagierens" auf den ersten Widerspruch schon einreichen?

Im Prinzip kannst du gemäß § 75 VwGO inzwischen direkt gegen den ersten Bescheid klagen. Sicherer ist es eventuell, vorher dem SWR noch eine Frist zu setzen, aber das sollte nicht notwendig sein, weil das gegebenenfalls ja auch das Gericht tut. Im Detail kann Landesrecht abweichen, aber ich seh zumindest im baden-württembergischen AGVwGO nichts Relevantes.


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#5: 14. November 2013, 08:43
Schönen Dank für eure Rückmeldungen.  :)

Gut - also ich habe einen Fehler gemacht (Gebührenbescheid vom 01.06. nicht widersprochen). Dann könnte doch der Plan nun so aussehen, dass ich wider jeden Verstand und Willen den dafür betreffenden Betrag bezahle, um diesem die Grundlage für eine Rechtskräftigkeit entziehe.
Ab jetzt würde ich dann einfach den nächsten Gebührenbescheid (der 2. nach dem vom 01.09) abwarten und dem widersprechen. Quasi das Pferd ein zweites Mal aufsatteln, um dann endlich den "ersehnten" Widerspruchsbescheid zu erhalten.


Oder übersehe ich da etwas?

Es ist echt wie bei der Mafia: Man muss zahlen, um "Ruhe" zu haben.

Gruß Pflücker


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#6: 14. November 2013, 09:47
Der zweite Beitragsbescheid hat sich doch wahrscheinlich nicht nochmal auf den selben Zeitraum bezogen wie der erste, sondern vermutlich auf die nächsten 3 Monate. Dann sollte ein versäumter Wiederspruch beim zweiten nicht daran hindern, gegen den ersten vorzugehn. Wenn bloß unter dem Bescheid ein Kontostand mit dem gesamten Rückstand oder so aufgeführt war, dann sollte der nicht Teil des eigentlichen Bescheids sein. Im Zweifelsfall genau lesen.

Was ist, wenn sie tatsächlich für den gleichen Zeitraum zwei Bescheide erlassen haben, weiß ich auch nicht. Ich würd da schon an der Zulässigkeit zweifeln.


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#7: 14. November 2013, 19:29
Schönen Dank für eure Rückmeldungen.  :)

Gut - also ich habe einen Fehler gemacht (Gebührenbescheid vom 01.06. nicht widersprochen). Dann könnte doch der Plan nun so aussehen, dass ich wider jeden Verstand und Willen den dafür betreffenden Betrag bezahle, um diesem die Grundlage für eine Rechtskräftigkeit entziehe.
Ab jetzt würde ich dann einfach den nächsten Gebührenbescheid (der 2. nach dem vom 01.09) abwarten und dem widersprechen. Quasi das Pferd ein zweites Mal aufsatteln, um dann endlich den "ersehnten" Widerspruchsbescheid zu erhalten.


Oder übersehe ich da etwas?

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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#8: 14. November 2013, 20:27
Sorry, jetzt habe ich das Zitat von Bananenpflücker eingebaut ohne meinen Kommentar abzugeben!

Hallo Bananenpflücker (14.11.2013)

wie seppl erwähnt: Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid! Wenn nur darauf hingewiesen wird - ich zitiere aus meinem Gebühren-/Beitragsbescheid ''Zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.'' ist ja nur die Aufforderung entweder zu zahlen oder den Geb.-/Beitragsbescheid zu widersprechen! Das hast Du mit dem Geb.-/Beitragsbescheid vom 01.06. nicht gemacht. Und ich habe meine Geb.-/Beitragsbescheide angeschaut, es handelte sich jeweils um einen anderen Zeitraum (ein anderes Quartal).

Hast Du nun definitiv eine Mahnung  als Aufforderung zur Zahlung der Einzelsumme für diesen Zeitraum (Quartal), dessen Widerspruchsfrist Du versäumt hast, erhalten, in der auch etwas über Vollstreckungsmaßnahmen steht? Und ist auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung abgedruckt oder steht da nur blablabla? Bei einem Mahnbescheid müsste das der Fall sein!  Oder enthält dieses Schreiben die Gesamtsumme aller Quartale? Da würde in der Tat etwas nicht stimmen, weil Du ja geschrieben hast, dass Du den 1. und 3. Geb.-/Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen hast.

Dein Vorschlag ist gar nicht so abwegig, den Beitrag für den Zeitraum (Quartal) zu zahlen, dessen Geb.-/Beitragsbescheid (01.06.13) Du versäumt hast zu widersprechen. Damit nimmst Du denen die Lust am Mahnverfahren und die bist damit aus der Schusslinie der Geldeintreiber.

Unabhängig davon, ob Du eine Untätigkeitsklage einreichst - also vorprescht! - oder den Widerspruchsbescheid des ÖRR abwartest - Du wirst innerhalb von 3 Monaten nach Absendung Deines ersten Widerspruchs diesen bekommen - würde ich die Klageschrift schon jetzt gründlich vorbereiten, denn wenn der Widerrufsbescheid kommt, hast Du nur 4 Wochen Zeit zu argumentieren und sauber zu formulieren; Dich mit den ganzen Gesetzesparagraphen (Grundgesetz, BGB, ...) zu befassen, die Deine Persönlichkeits- und Handlungs-/Freiheitsrechte beschneiden oder verletzen!


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#9: 16. November 2013, 10:08

Hast Du nun definitiv eine Mahnung  als Aufforderung zur Zahlung der Einzelsumme für diesen Zeitraum (Quartal), dessen Widerspruchsfrist Du versäumt hast, erhalten, in der auch etwas über Vollstreckungsmaßnahmen steht? Und ist auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung abgedruckt oder steht da nur blablabla? Bei einem Mahnbescheid müsste das der Fall sein!  Oder enthält dieses Schreiben die Gesamtsumme aller Quartale? Da würde in der Tat etwas nicht stimmen, weil Du ja geschrieben hast, dass Du den 1. und 3. Geb.-/Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen hast.

Die erhaltene Mahnung bezieht sich auf alle rückständigen Beträge, wobei jedoch ein Mahnbetrag festgesetzt wird, der letztendlich nur die Forderungen der ersten beiden Bescheide umfasst. Auf der Rückseite ist eine Auflistung der Rechtsgrundlagen.
Diese sind länderspezifisch aufgelistet und umfassen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), die Satzung über das Verfahren der Rundfunkbeiträge und die Rechtsgrundlagen für Mahngebühren, Auslagen und Porti.
Wie gesagt - alles länderspezifisch mit irgendwelchen wilden Buchstaben/Zahlenabkürzungen.
Gehe ich richtig davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine offizielle Rechtsbelehrung handelt? Also kein Mahnbescheid, sondern nur eine einfache Mahnung? Immerhin ist das Schreiben auch nur so überschrieben. Es steht einfach nur "Mahnung" da.


Dein Vorschlag ist gar nicht so abwegig, den Beitrag für den Zeitraum (Quartal) zu zahlen, dessen Geb.-/Beitragsbescheid (01.06.13) Du versäumt hast zu widersprechen. Damit nimmst Du denen die Lust am Mahnverfahren und die bist damit aus der Schusslinie der Geldeintreiber.

Unabhängig davon, ob Du eine Untätigkeitsklage einreichst - also vorprescht! - oder den Widerspruchsbescheid des ÖRR abwartest - Du wirst innerhalb von 3 Monaten nach Absendung Deines ersten Widerspruchs diesen bekommen - würde ich die Klageschrift schon jetzt gründlich vorbereiten, denn wenn der Widerrufsbescheid kommt, hast Du nur 4 Wochen Zeit zu argumentieren und sauber zu formulieren; Dich mit den ganzen Gesetzesparagraphen (Grundgesetz, BGB, ...) zu befassen, die Deine Persönlichkeits- und Handlungs-/Freiheitsrechte beschneiden oder verletzen!

Jeder erhaltene Gebührenbescheid bezieht sich bei mir tatsächlich nur auf den jeweiligen Quartalsabschnitt. Also
Gebührenbescheid vom 03.05.2013 -> Zeitraum: 01.12.2012 - 28.02.2103
Gebührenbescheid vom 01.06.2013 -> Zeitraum: 01.03.2013 - 31.05.2013
Gebührenbescheid vom 01.09.2013 -> Zeitraum: 01.06.2013 - 31.08.2013

Auf meine beiden Widersprüche zum ersten und dritten Bescheid habe ich Antwortschreiben erhalten, die jedoch n. m. E. keine Widerspruchsbescheide sind, sondern lediglich blabla sind. Darin wird erläutert, dass generell die Beitragspflicht etc. besteht. Aber es lässt sich keine Rechtsbelehrung ausmachen.

Wäre es möglich, aufgrund des fehlenden Widerspruchsbescheid zu meinem ersten Widerspruch bereits eine Untätigkeitsklage einzureichen?
Unter dem im Eröffnungsthread angegebenen Link stand, dass man keine hohen Prozess/Anwaltskosten zu befürchten hätte. Gilt das immer noch? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung aber Familie und will nicht unser Erspartes für 'n dicken Prozess auf den Kopf hauen.


Gruß Pflücker


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#10: 17. November 2013, 19:08
Moin nochmal,

wäre das hier eine passende Antwort auf die Mahnung, die Person A erhalten hat? Person A erfuhr ein vergleichbares Prozedere, wie oben geschildert:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben nehme ich Stellung auf Ihre Mahnung vom 01.11.2013, welche ich weder akzeptiere noch anerkenne. Ich fordere Sie dazu auf, zukünftig von solchen Mahnungen und weiteren Gebührenbescheiden Abstand zu nehmen. Zukünftige Gebührenbescheide widerspreche ich hiermit. Ferner ist Ihre Mahnung insofern nicht gültig, da Sie auch Beiträge umfasst, gegen welche ich fristgerecht widersprochen habe.

Ferner setze ich Ihnen eine Frist von 2 Wochen ab dem heutigen Datum, in denen Sie Gelegenheit haben, über meinen Widerspruch vom  31.05.2013 zu bescheiden. Ihr Schreiben vom 12.06.2013 stellt keinen offiziellen Widerspruchsbescheid dar.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir vor, eine Untätigkeitsklage gegen den SWR  zu erheben, da Sie gegen die gesetzlich vorgesehene Frist von 3 Monaten verstoßen haben.



Oder könnte etwas eurer Ansicht nach theoretisch fehlen?
Danke für eure Rückmeldungen.

Gruß Pflücker


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#11: 17. November 2013, 19:23
Genau die Frist von 2 Wochen habe ich mir auch gedacht! Eventuell geht es dann ja ohne Untätigkeitsklage, auf jeden Fall klingt es milde, da die Frist ja bereits offiziell abgelaufen ist. Ob was fehlt weiss ich nicht, was sollte schon fehlen bei so einem zuvorkommenden Angebot? ich würde es auch so oder ähnlich (als  Nichtjurist) formulieren. Der Brief braucht ja nicht mal per Einschreiben abgeschickt werden, da die Frist ja freundlicherweise vom Widerspruchssteller verlängert wurde. Wenn sie den Kopf in den Sand stecken, kommt eben die Klage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2013, 19:30 von seppl«
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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#12: 17. November 2013, 23:11
Hallo Bananenpflüger,

es handelt sich also um eine Mahnung. Eine Mahnung ist eine Erinnerung bzw. Zahlungsaufforderung. Ist da ein Datum angegeben, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu leisten ist?
Ein Mahnbescheid erfolgt über das Amtsgericht! Auch ein vollstreckbarer Titel (Vollsteckungsbescheid) erfoglt über das Amtgericht und dieser erfolgt nur, wenn der Mahnbescheid fruchtlos blieb!!

Bei einer Mahnung/Zahlungsaufforderung können auch zusätzliche Versäumnisaufschläge bzw Mahngebühren hinzukommen. Das liegt im Ermessen des Mahnausstellers und bei den LRA ist das ja geregelt und muss benannt sein!!

So viel zur 'normalen Mahnung' eines Dienstleisters bzw. Verkäufers gegenüber seinem Kunden (Beitragsschuldner). wenn eine Rechnung noch nicht ausgeglichen ist! Da ist es auch korrekt, die ganze Summe zu fordern!!  Bei dieser Mahnung wird man nicht zu einem Einspruch oder Widerspruch aufgerufen, wenn man das mit 'offizieller Rechtsbelehrung' meint, sondern wie oben erwähnt, zur Zahlung!

Ich habe gerade in meine Unterlagen gesehen, dass ich auf mein Widerspruch vom 28.06.2013 am 03.07.2013 'Sie wenden sich gegen die Ihnen  zugesandte Zahlungsaufforderung.', also ein blabla Schreiben bekommen habe, in dem nur über den neuen RBStV informiert und belehrt wird. Also genau so wie Du es beschrieben hast. Es war bei mir nicht das Wort 'Mahnung' geschrieben. Darauf habe ich nicht geantwortet. Zwei Tage später erhielt ich den zweiten Geb.-/Beitragsbescheid.

Nach dem Du Deine Klage eingereicht hast, bekommst Du vom Verwaltungsgericht eine Mitteilung (Beschluss), dass der Streitwert auf 215,76 Euro - also ein Jahresbeitrag - angesetzt wurde. Das Verwaltungericht bzw. der zuständige Richter fungiert lediglich als 'Berichterstatter'. Er gibt Deine Klage an den Beklagten - also LRA - weiter, mit der Bitte, innerhalb eines Zeitraums - in der Regel 4 Wochen - zu antworten. Die LRA schickt die Antwort an das Verwaltungsgericht und das schickt die Antwort Dir. Da wird drinnen stehen, dass die Klage abzuweisen ist, weil man - also die LRA - nach dem 15. RÄStV (RBStV) kein Gesetz verletzt hat! Bis dahin benötigst Du kein Anwalt!

Wenn man nun weiter macht - in Revision geht, wenn sie zugelassen wird, dann benötigt man (möglicherweise) einen Anwalt. Doch die Anwältin/der Anwalt muss gefunden werden, die/der bei einem Streitwert von 215,76 Euro etwas unternimmt. Es sei den, Du klärst mit ihm ab, was Du bereit bist zu zahlen.

Und nun kommt ein Problem. Es könnte sein, dass dann ähnlich wie Du in der letzten Zeile schreibst, aufgrund Deiner beschriebenen Umstände, Du nicht weiter gehen willst oder kannst. Schade, jeder muss es für sich selbst entscheiden, wie viel im das Stück Informations- und Handlungsfreiheit wert ist! Ich kann Dich und alle anderen, die in einer ähnlichen Situation stecken, verstehen. Wenn ich aber erst zum Obdach- bzw. Wohnungslosen werden muss, um mich aus einem dikatorischen Zwangssystem auszuklicken, deren Grundversorung nicht einmal geklärt ist, was mich daran bilden und nicht bilden, mich informieren und nicht informieren soll, sondern meint, es reicht alleine aus, Programm zu machen und dafür zu bezahlen habe, dann muss der Begriff 'Demokratie' neu definiert werden!


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#13: 18. November 2013, 12:56
Hallo Reinsprung,

schönen Dank für Deine ausführlichen Betrachtungen. Die helfen mir weiter.

Wenn man nun weiter macht - in Revision geht, wenn sie zugelassen wird, dann benötigt man (möglicherweise) einen Anwalt. Doch die Anwältin/der Anwalt muss gefunden werden, die/der bei einem Streitwert von 215,76 Euro etwas unternimmt. Es sei den, Du klärst mit ihm ab, was Du bereit bist zu zahlen.

Und nun kommt ein Problem. Es könnte sein, dass dann ähnlich wie Du in der letzten Zeile schreibst, aufgrund Deiner beschriebenen Umstände, Du nicht weiter gehen willst oder kannst. Schade, jeder muss es für sich selbst entscheiden, wie viel im das Stück Informations- und Handlungsfreiheit wert ist! Ich kann Dich und alle anderen, die in einer ähnlichen Situation stecken, verstehen. Wenn ich aber erst zum Obdach- bzw. Wohnungslosen werden muss, um mich aus einem dikatorischen Zwangssystem auszuklicken, deren Grundversorung nicht einmal geklärt ist, was mich daran bilden und nicht bilden, mich informieren und nicht informieren soll, sondern meint, es reicht alleine aus, Programm zu machen und dafür zu bezahlen habe, dann muss der Begriff 'Demokratie' neu definiert werden!

Wie weit ich gehen würde, kann ich noch gar nicht sagen, da mir keiner sagen kann, was mich der Spaß kosten würde. Letztendlich können meine beiden Kinder ja nichts dafür, dass wir in einer Quasi-Diktatur leben. Sie werden nicht verstehen können, warum die nächsten Jahre Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke sowie der Urlaub gestrichen werden muss, weil ich einen Prozess gegen System bestritten habe, was an Einbildung und Heuchlertum kaum zu überbieten ist.
Wenn mir ein Anwalt "versprechen" könnte, dass die Revision Erfolg hat und dafür meinetwegen einen Betrag X haben will, dann kann ich kalkulieren. Aber im Moment sieht ja alles eher nach 50/50 aus, oder ggf. sogar eher tendenziell gegen uns? Keine Ahnung. Aber Du wirst verstehen, dass ich mir die ganze Geschichte 2 Mal überlege, wenn ich weiß, dass die Erfolgsaussichten gering sind und ich dafür noch 'ne Menge Kohle latzen muss.

Wenn ich klage, dann soll es zumindest einen symbolischen Wert haben. Die sollen merken, dass ich das nicht so ohne weitere hinnehme.


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Re: Reihenfolge vertauscht? Wat nu'?
#14: 18. November 2013, 13:29
Hallo Pflücker,all Deine Argumente sind verständlich und nachvollziehbar,aber Du zahlst dann jedes Jahr Deinen Beitrag von über 200 €.
Da muss eine alte Frau lange für stricken und Du Bananen pflücken,Spaß!
Das muss letztendlich jeder für sich entscheiden,was er kann und was nicht,aber trotzdem viel Glück.


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