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Autor Thema: Wie könnte man sich theoretisch abmelden!  (Gelesen 1898 mal)

B
  • Beiträge: 2
Wie könnte man sich theoretisch abmelden!
Autor: 13. November 2013, 14:18
Folgendes Szenario:
Zwangsbeitragszahler A hat keine eigene Wohnung und lebt in einem Zimmer im grosselterlichen Haus. Zudem hat er auch derzeit auch keine Arbeit und fristet sein Dasein mit ALG2 (H4) (Auch aus gesundheitlichen Gründen)

Wie könnte dieser Zahler sich am Besten von den Lasten der Gebühren befreien, ohne dass es gleich in einem Papierkrieg endet? Etwas Briefwechsel würde unvermeidlich sein, aber dieser Zahler möchte so schnell wie möglich ans Ziel kommen.

Hat da jemand mehr Einsicht?


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s

six2seven

Re: Wie könnte man sich theoretisch abmelden!
#1: 13. November 2013, 15:40
Zitat  BenNation:
Wie könnte dieser Zahler sich am Besten von den Lasten der Gebühren befreien,

Hallo
….und willkommen.
Person B  sollte zuerst die Suchmaschine auf dem Portal bemühen,
sehr ergebnisreich.
Wenn die Großeltern schon zahlen, darauf berufen.
Um den Briefkram wird P.B. nicht herumkommen, da " Bescheide" vorzuweisen
sind.
Über die H4 Schiene oder über " Erwerbsminderung" beim Sozialamt.
Ich unterstelle mal  - genügend freie Zeit - um den Widerstand zu realisieren.

Aktiv muss P.B. auf jeden Fall werden.


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B
  • Beiträge: 2
Re: Wie könnte man sich theoretisch abmelden!
#2: 14. November 2013, 13:52
Zahler A hat leider Depressionen und kann sich nicht gut konzentrieren.

Aber er hat ein sehr komfortables Abmeldeformular im Internet gefunden, welches ihn durch den Vorgang leitet und eine PDF erstellt, die er nur ausdrucken muss. :)


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