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Autor Thema: "Tatort"-Koordinator Henke: "Im Säurebad der politischen Korrektheit"  (Gelesen 2150 mal)

Uwe

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                                "Tatort"-Koordinator Henke: "Im Säurebad der politischen Korrektheit"

Henke: Nehmen Sie nur die Internet-Seite der Grünen, wo juristische Ungenauigkeiten im "Tatort" aufgelistet werden. Gerade so, als wäre der Krimi das wirkliche Leben. Es gibt diese Anspruchshaltung: Der "Tatort" ist mit Gebührengeldern bezahlt - also hat quasi jeder Mitspracherecht.

mehr auf:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/interview-mit-tatort-koordinator-henke-a-931438.html


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s

six2seven

Zitat  He…..k :
 Der "Tatort" ist mit Gebührengeldern bezahlt - also hat quasi jeder Mitspracherecht.

Hallo
……genauso ist es.
Ich muss mich wiederholen.
Wer Mord und Totschlag zur " Entspannung " braucht,
sollte in einer Klinik Hilfe suchen, der Autor dieser
Mordserien sollte sich anschließen und der Sender der
ausstrahlt, sollte wegen Anleitung zu Straftaten
abgewickelt werden.

KEIN  ZWANGBEITRAG FÜR DIESEN  DÜNNSCHISS !!!


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R
  • Beiträge: 1.126
Wer es sehen will, soll auch dafür zahlen. Wer es nicht sehen will, zahlt auch nicht. Das wäre die Logik.

Die Freiheit es zu sehen und zu zahlen umfasst auch die Freiheit, es nicht zu sehen und dann auch nicht dafür zu zahlen.

Meine Frau und ich sind auch Krimifans. Aber mehr von der englischen Sorte. Und dann aber auch ausschließlich im Originalton. Tatort ist mittlerweile echter Trash. Die Zeiten von Kommissar Haverkamp aus Essen und anderen echten Formaten sind ein für allemal vorbei. Genauso wie die Zeit des ÖRR.

Die Dinosaurier sind auch ausgestorben und niemand trauert ihnen nach. Der einzige Dino, den es noch gibt und der uns auffrisst, ist der ÖRR.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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