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Autor Thema: Post als "unbekannt verzogen" zurückgehen?  (Gelesen 5798 mal)

G
  • Beiträge: 7
Post als "unbekannt verzogen" zurückgehen?
Autor: 13. November 2013, 08:20
Hallo!

Der Titel sagt ja schon alles. Ich lese oft, dass Leute das tun. Aber niemand sagt genau wie das geht. Brief einfach nehmen, "Unbekannt verzogen" draufschreiben und ab damit in den Briefkasten?

Das merken die Wegelagerer doch, dass man das selber gekritzelt hat, oder?

Wie läßt man Post an den Beitragsservice zurückgehen, dass es so aussieht, als hätte die Post das veranlasst?

Könnte theoretisch Person A, diese Technik beim 2ten Anmeldeanschreiben der GEZ anwenden, wenn Sie sich nach dem ersten Anmeldeanschreiben inzwischen auf die Adresse einer zahlenden Person (Familienmitglied) umgemeldet hat?


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Das hat man vom hart erarbeiteten Wohlstand seines Landes - Eine Regierung, die die Duldsamkeit seines Volkes dazu missbraucht, jedem Haushalt ein 20 Euro teures Pay-TV per Gesetz vorzuschreiben und es mit aller Gewalt eintreibt.

Wo sonst auf der Welt, erlaubt sich eine Regierung so eine moralische Minderwertigkeit?! Ekelerregend!

G
  • Beiträge: 84
Mit dem Brief zur Post gehen und sagen, daß diese Person unbekannt verzogen ist. Natürlich darfst du nicht sagen, daß du diese Person selber bist. Allerdings könntest du dann das Pech haben, daß überhaupt keine Post für dich mehr ankommt, falls die es Post einträgt, daß du dort nicht mehr wohnst.


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Das Thema hier klärt alle Deine Fragen:

Thema: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
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Funktioniert auf die Weise bis heute!


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G
  • Beiträge: 7
Vielen Dank für die Verlinkung Deines Themas!

Wenn ich die 3 Seiten korrekt verstanden habe (wofür ich bei meinem Hirn nicht garantieren kann), soll Person A den Brief zur Post tragen, und als "Fund auf dem Postkasten" ausgeben, die schicken Ihn dann zurück. Oder zuerst doch/auch die Lösung mit dem "In Umschlag stecken und in Postkasten werfen"?

Danke auch, Gucky! Schreibst ja nahezu das selbe :laugh:


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