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Autor Thema: Umzug Neuanmeldung bis wann ?  (Gelesen 1817 mal)

H
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Umzug Neuanmeldung bis wann ?
Autor: 13. November 2013, 00:44
Hi,
Herr M. Ist im September 2013 zum studieren in die erste eigene Wohnung umgezogen. Vorher mußte noch keine GEZ gebühr bezahlt werden da er bei seinen Eltern gewohnt hat. Bis wann muß er sich spätestens bei der GEZ anmelden ohne das er ein Bußgeld zahlen muß . Wenn ein Bußgeld bezahlt werden muß wieviel wird dann berechnet und muß dann die Gebühr rückwirkend bis September oder komplett für 2013 bezahlt werden ?


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Uwe

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Re: Umzug Neuanmeldung bis wann ?
#1: 13. November 2013, 07:44


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Re: Umzug Neuanmeldung bis wann ?
#2: 18. November 2013, 17:52
Keine Idee  :(


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Re: Umzug Neuanmeldung bis wann ?
#3: 18. November 2013, 23:35
Ich glaube, Uwe wollte Herrrn M mit dem 1. Link mitteilen, dass er eher nicht mit einem Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit des Nichtzahlens rechnen muss.

Bei Nichtzahlen werden vom Beitragsservice aber Säumnisgebühren berechnet.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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