Hallo liebe Mitinteressenten!
Gesetzt der Fall, eine Person A hätte die Einspruchsfrist gegen mehrere Beitragsbescheide einer raffgierigen Institution G versäumt.
Person A hatte zwar z.B. bis zum Gültigkeitsende der alten Rundfunkgebühren regelmäßig Beiträge für Radioempfänger entrichtet - ein Fernsehgerät war nicht vorhanden - sich jedoch standhaft geweigert, eine Rundfunkgebühr für Geräte zur entrichten, die per Definition weder etwas mit "Funk" zu tun haben - da ein Trägermedium vorhanden ist, sofern kein WLAN zum Einsatz kommt - noch "neuartige" Empfangsgeräte darstellen (wir erinnern uns - der Vater des Internet, ArpaNet, geht auf die 60er-Jahre zurück, TCP/IP als Protokoll gibt es seit 40 Jahren, ebenso lange also netzwerkfähige Rechner; Leute also, für die das Internet "Neuland" ist, müssen ziemlich lange geschlafen oder keinerlei Interesse daran gehabt haben).
Leitetete sich hieraus also automatisch eine Einwilligung in ein neues Gebührensystem ab, bei gleichzeitigem Verfall der Einspruchs- und Klagemöglichkeiten?
Welche Möglichkeiten hätte Person A nun noch, Widerspruch und Klage gegen die neuen Gebühren anzustreben, nachdem die erste Mahnung eingegangen und sämtliche bislang aufgelaufenen Beträge mit einer Zahlungsfrist von, sagen wir, 5 Tagen zu begleichen wären (bei erstmaliger Ausweisung aller Beiträge seit Ende des letzten Jahres bis zum letzten Quartalsende als Mahnungsbetrag und dem Rest als offener Forderung)?
Vielen Dank für eure Meinungen hierzu!