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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)  (Gelesen 15414 mal)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Da haben wir es wieder, sie pressen die Zwangsabgabe von jedem ab:

1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

2. Für eine Bedarfsberechnung ist bei Studierenden auf den BaföG - Satz abzustellen.

mehr auf:
http://openjur.de/u/648200.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2013, 19:07 von Uwe«

S
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Da haben wir es wieder, sie pressen die Zwangsabgabe von jedem ab:

1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

2. Für eine Bedarfsberechnung ist bei Studierenden auf den BaföG - Satz abzustellen.

mehr auf:
http://openjur.de/u/648200.html

Das Urteil redet über "Rundfunkteilnehmer". Da frage ich mich, ob der Student ein Rundfunkteilnehmer war, ob er klagte, weil er Rundfunk gratis haben wollte. In diesem Falle hätte ich nichts gegen das Urteil.

Das Urteil aber ignoriert, dass wir die Freiheit verloren haben, am Rundfunk teilzunehmen. Es setzt voraus, dass die alte Rechtsprechung für die Gebühr weiter für den Beitrag gelte, obwohl es einen wesentlichen Unterschied zwischen der alten Gebühr und dem neuen Beitrag gibt. Es setzt auch voraus, dass der RBStV verfassungskonform sei.



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C
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Zitat
Es ist aufgrund dieser ausdrücklich geregelten Leistungsausschlüsse davon auszugehen, dass der Sozialgesetzgeber es Studierenden, die keine Leistungen nach dem BAFöG erhalten, grundsätzlich zumutet die Deckung Ihres Bedarfs außerhalb des allgemeinen Sozialsystems - sei es durch Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen, eigener Arbeitsleistung oder etwa Stipendien - sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern wollte.

Ein Schlag ins Gesicht von gebildeten jungen Leuten, die aus sozialschwachen Familen kommen, ist das bitter...
Des Richters Studium hat wohl Papa bezahlt (Immobilienmakler)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
aus sozialschwachen Familien

Eigentlich müsste es - aus finanzschwachen Familien - heißen.

Sozialschwach ist ja nur dieses Gericht mit dieser geisteskranken "Begründung".

Markus


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...und wieso sollte der ÖR Rundfunk jemanden fördern? Das impliziert doch Ungleichbehandlung! Zumal der Geförderte schon durchs Bafög gefördert wird.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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...und wieso sollte der ÖR Rundfunk jemanden fördern?

Und sogar jemanden, der wegen seines Studiums keine Zeit mit Rundfunk zu verschwenden hat?

Aber die Entscheidung scheint kein Urteil in der Hauptsache zu sein, sondern eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe.


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Das Urteil zeigt noch einmal ganz genau, dass die Gerichte versuchen werden, die Härtefallänträge aus sozialen- oder Gewissensgründen abzuschmettern.


Aber die Entscheidung scheint kein Urteil in der Hauptsache zu sein, sondern eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe.


Nein. Das Urteil lautet:

Zitat
1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

Das ist eindeutig. Es wird davon ausgegangen, dass Härtefallanträge a) nur aus sozialen Gründen gestellt werden können und b) auch ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums keinen Härtefall begründet, solange kein außerordentlicher Grund vorliegt, weswegen die für eine Befreiung relevanten Sozialleistungen nicht beantragt werden konnten.

Dieses Urteil ist ein juristischer Sieg für die Sender, gleichzeit jedoch deren moralische Bankrotterklärung. Wer von einem Studenten mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren verlangt, einen Härtefallantrag ohne jegliche Gnade abschmettert, diskreditiert sich selbst und schafft sich Feinde fürs Leben.


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w
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Ich wollte auch auf einen ähnlichen Härtefall hinaus.
Ich würde mich aber nicht nur auf Bafög sondern auch auf Hartz4 als Referenz beziehen.

Es handelt sich immerhin schon um eine Benachteiligung kein Bafög zu beziehen (die Hälfte wird ja geschenkt)
wenn die Einkommenssituation nun ähnlich ist -wie bei einem Bafög-Empfänger-, sehe ich darin eher eine gesteigerte Ungleichbehandlung.

Außerdem können Bafög Empfänger auch durch Arbeit ihre Einnahmen steigern (soweit ich weiß ohne Nachteile) Die Auswirkung ist für alle Betroffenen gleich, weshalb eine Differenzierung nach dem Merkmal "BaföG-Berechtigt" nur ein gedankliches Konstrukt ist

(Warum hat man wohl Hartz4-Empfänger ausgenommen. Ich denke weil die zuviel Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hätten)

da müsste man sich dann vielleicht über die Rechtmäßigkeit des Bafögs Gedanken machen

naja man muss sich ja im Zweifelsfall nicht ummelden



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Ich wollte auch auf einen ähnlichen Härtefall hinaus.
Ich würde mich aber nicht nur auf Bafög sondern auch auf Hartz4 als Referenz beziehen.


Ich würde es auf jeden Fall mit (verschiedenen) Härtefallanträgen versuchen. Dass versucht wird hier abzuschmettern, heißt nicht, dass es sinnlos ist, zu klagen. Außerdem steht im Urteil auch drin, das Verfahren war kostenfrei.

Je mehr Bürger klagen, je mehr Bürger Härtefallanträge stellen, je mehr Bürger (Einzel-) Petitionen bei den Landtagen einreichen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich was bewegt.

Denn je mehr Arbeit der Beitrag "Einfach für alle" macht, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er zu Fall kommt.


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Hallo Radio_Libertas,
genauso ist es. Ich habe bewußt aufs Fernsehen verzichtet, um meinen Söhnen mal ein Studium ermöglichen zu können. Nun müsste ich für mich und meine beiden studierenden Söhne jeweils den vollen "Rundfunkbeitrag" zahlen, obwohl wir alle kein Fernsehgerät besitzen. Ich habe die Politiker angeschrieben,  um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Hier in Baden-Württemberg hatte Ministerin Silke Krebs (Grüne) die Federführung beim Durchpeitschen der neuen Gesetzgebung. Höhnisch ließ sie mir antworten: "Ich kann verstehen, dass das neue Modell in [sic!] Fall Ihrer studierenden Söhne auf Ihr Unverständnis stößt, da es zu einer Erhöhung der Beitragslast führt. Gleichwohl ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wege einer pauschalen Veranlagung nach Wohnung und Betriebsstätte doch erheblich einfacher und transparenter als das bisherige Modell."
So macht man sich die Wähler gewogen.

Lefty



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Nein. Das Urteil lautet:
Zitat
1. Allein der Umstand eines niedrigen Einkommens bei gleichzeitigem gesetzlichen Ausschluss des Betreffenden von der Gewährung von Sozialleistungen (z.B. BAföG) begründet keinen eine Rundfunkbeitragsbefreiung erfordernden Härtefall.

Ich glaube, das ist nicht Teil des Urteils, sondern eine Zusammenfassung von Openjur. Die Entscheidung sollte mit dem Tenor anfangen:

Zitat
1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q. aus C. wird abgelehnt.

2 Der Gegenstandswert wird auf 107,88 € festgesetzt


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Die Hauptbetroffenen sind eigentlich eher Studenten aus wohlhabenden Familien, die deshalb kein Bafög bekommen, ihre Eltern aber auch nicht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags verklagen wollen (was die Rechtsprechung von ihnen fordert).


Dass versucht wird hier abzuschmettern, heißt nicht, dass es sinnlos ist, zu klagen. Außerdem steht im Urteil auch drin, das Verfahren war kostenfrei.

Das liegt aber daran, dass es um Prozesskostenhilfe gegangen ist. DIe offensichtliche Unbegründetheit hats hier halt gratis dazugegeben. Umgekehrt kann aber keine offensichtliche Begründetheit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens festgestellt werden.


Ich glaube, das ist nicht Teil des Urteils, sondern eine Zusammenfassung von Openjur. Die Entscheidung sollte mit dem Tenor anfangen:

Doch, das sind offenbar amtliche Leitsätze. Die stehn auch in der amtlichen Entscheidungsdatenbank. Rechtlich bindend ist sowieso nichts außer dem Tenor.


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Die Hauptbetroffenen sind eigentlich eher Studenten aus wohlhabenden Familien, die deshalb kein Bafög bekommen, ihre Eltern aber auch nicht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags verklagen wollen (was die Rechtsprechung von ihnen fordert).


Das stimmt so nicht. Wenn die Eltern selbständig sind, ist es mitunter einfach sehr schwierig und extrem zeitaufwändig und teuer, die genaue Höhe des Einkommens Monat für Monat festzustellen. Da ist es einfacher, nur ein bisschen Geld von den Eltern zu bekommen und dazu zu verdienen.

Aber genau dieses einmal Fünf gerade sein lassen wird durch den neuen Rundfunkbeitrag unmöglich gemacht. Man darf nicht mehr improvisieren, den praktischsten und unkompliziertesten Weg nehmen, sondern muss sich wegen des Rundfunkbeitrags mit der Sozialbürokratie herumplagen.


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Das stimmt so nicht. Wenn die Eltern selbständig sind, ist es mitunter einfach sehr schwierig und extrem zeitaufwändig und teuer, die genaue Höhe des Einkommens Monat für Monat festzustellen. Da ist es einfacher, nur ein bisschen Geld von den Eltern zu bekommen und dazu zu verdienen.

So schwierig ist das auch wieder nicht. In der Regel reicht der letzte Einkommenssteuerbescheid (für das ganze Jahr), und den brauchen Selbstständige normalerweise sowieso. Ich war da auch selber davon betroffen; das ist echt das kleinste Problem. Jedenfalls ist es für die irrelevant, die eh kein Bafög bekommen.

Aber genau dieses einmal Fünf gerade sein lassen wird durch den neuen Rundfunkbeitrag unmöglich gemacht. Man darf nicht mehr improvisieren, den praktischsten und unkompliziertesten Weg nehmen, sondern muss sich wegen des Rundfunkbeitrags mit der Sozialbürokratie herumplagen.

Das ist allerdings richtig. Mit der Anstaltsbürokratie wird man ziemlich zwangsläufig auf die eine oder andere Art konfrontiert, was allein schon ein Grund ist, das System abzulehnen. Wer aber einen Antrag auf Befreiung stellt und dafür prozessiert, für den ist die Beantragung von Bafög ziemlich vernachlässigbar, wenn er drauf Anspruch hat. Dass für eine Befreiung aus finanziellen Gründen ohnehin eine Darlegung der genauen Einkommensverhältnisse nötig wär, ist schon einsichtig.

Jedenfalls ist das Ziel der Sache gerade nicht, dass es für den Bürger praktisch und unkompliziert ist, sondern für die Rundfunkanstalten. Wobei einfach zahlen immernoch einfacher ist als Anträge zu stellen. Relevant sind wohl bloß die Fälle, die gern Anträge stellen würden, und solche, denen schon das Zahlen zu kompliziert ist.


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Hier sind noch ein paar Hintergrundinformationen zu finden:
http://service.mt-online.de/mt_recht_und_finanzen/aktuell/recht_und_finanzen_aktuell/9629738_Keine_Befreiung_von_der_Rundfunkgebuehr_fuer_Studenten.html

Zitat:
Laut dem nordrhein-westfälischen Gerichtsentscheid ist es ohne Bedeutung, dass der Student jetzt Einkünfte durch einen Nebenjob erzielt, die in etwa so hoch sind, wie die damaligen BAföG-Zahlungen, die er im Bewilligungszeitraum erhalten hatte. Diese rigorose Auslegung der Beitragsbefreiungsregelung verstoße im Übrigen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zu dieser Verhöhnung fällt einem nichts mehr ein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2013, 20:03 von Lefty«

 
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