Denkt Person A nicht auch an die Zeit nach der Ausbildung? Möchte sie dann lebenslang den "Demokratiebeitrag" zahlen?
Dann
- sollte Person A bewusst sein, dass der Beitragsservice nachfragen wird, wo A vorher gewohnt hat und wer dort den Beitrag ab 01.01.2013 gezahlt hat, wenn nicht dieser Termin als Beitragsbeginn angegeben wird.
Falls A der Ungerechtigkeit Ausdruck verleihen will, die von der Neuregelung "Einfach für Alle" ausgeht
- sollte sie nichts tun, Zwangsanmeldung abwarten, Widerspruch einlegen und, falls nötig, klagen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)