Werte Forenteilnehmer,
nach einigen Monaten nur als Mitleser, möchte ich an dieser Stelle ein paar Zeilen schreiben.
Im Grundsatz hätte ich gerne eine Einschätzung zu dem folgendem Gedankenspiel.
Beseht eurer Meinung nach die Möglichkeit den im weiterem Verlauf geschilderte fiktive Sachverhalt als Nötigung zur Anzeige zu bringen.
Angenommen im Juni 13 hätte Person P dem Beitragsservice das folgende Mitgeteilt:
mehrere Gutachten zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der von ihnen erhobenen
"Beiträge". Somit sehen sie bereits erbrachten und zukünftigen Zahlungen als vorbehaltlich
an.
Sollte eine Unrechtmäßigkeit der erhobenen "Beiträge" gerichtlich festgestellt werden erwarte
ich eine unaufgeforderte Rückzahlung. Inklusive einem Zinssatz von 2,5% p.a.
Sollte 14 Tage nach gerichtlicher Feststellung kein Ausgleich erfolgt sein, setzte ich einen
üblichen Überziehungszinssatz von 12,65% an.
Bitte lassen sie mir weiter einen anfechtbaren (kostenlosen!) Gebührenbescheid zukommen.
Weitere Zahlungen ohne Gebührenbescheid werden nicht erfolgen.
Weiter würde ich sie bitten Stellung zu der folgenden Frage zu nehmen:
Wie ist meine Einlage Abgesichert, sollte die Gerichtsbarkeit zu dem Schluss kommen, sie
handeln nicht im Einklang mit der Verfassung? Droht hier Insolvenz und ein Totalverlust?
Theoretisch hätte eine Eingangsbestätigung zu dem Schreiben (natürlich ohne Bescheid) am 26.07.13 erfolgen können.
Person P könnte nun aber am 31.07.13 weiter fragen:
Bedauerlicherweise haben sie die Initialanfrage nur unvollständig abgearbeitet.
Einen Gebührenbescheid liegt mit bis zum heutigen Tage nicht vor, wie schon im ersten
Schreiben erwähnt, werde ich keine Zahlungen ohne (anfechtbaren, nicht mit Aufgeldern
versehenen) Gebührenbescheid leisten.
Sollten sie erneut, ohne Bescheid, mit einer Zahlungsauforderung unter Androhung von
Zwangsmaßnahmen oder Ordnungsgeldern vorstellig werden, wird dieser Sachverhalt als
Nötigung von mir gewertet und entsprechend zur Anzeige gebracht!
Da sie weiter nicht auf meine erste Anfrage eingehen gehe ich davon aus das die genannten
Bedingungen akzeptiert wurden.
Zur vorbehaltlichen Zahlung: kein Bescheid und keine Widerspruchsmöglichkeit = kein
Verwaltungsakt - somit ist meine Zahlung unter Vorbehalt durchaus möglich!
Unter Umständen hat auch hier eine Eingangsbetätigung am 22.08.13 stattgefunden.
Ein Bescheid erhielt unser Herr P bis zum heutigem Tage "leider" nicht, man stellte lediglich 2 weitere Zahlungsaufforderungen zu.
Auf den Rückseiten der jeweiligen Auforderungen könnte ja durchaus die Möglichkeit von Ordnungsgeldern bei Nichtzahlung aufgeführt sein.
Wäre das an der Stelle eine anzeigefähige Nötigung?
Den §240 hab ich schon zu Rate gezogen, hier Stellt sich halt die Frage der Rechtswidrigkeit.
P hat ja frühzeitig angemerkt das ich gerne eine Bescheid hätte und ohne ihn nicht zu zahlen bereit bin (Mit zwar auch nicht) man nötigt?! den armen Herrn P halt weiter.
Gehen wir weiter noch mal kurz davon aus, dass Herr P im Außendienst tätigt ist.
Somit ergäbe sich der folgende Sachverhalt (und somit ggf. auch Klagebegründung):
Herr P zahlt seinen Obolus
Der Arbeitgeber hat natürlich Herr P auch Angegeben (Herr P arbeitet von seinem Büro in der heimatlichen Wohnung)
Für den Dienstwagen des Herrn P zahlt der Arbeitgeber
In den Hotels ist der Beitrag inkludiert, es zahlt der Arbeitgeber
Die aufgesuchten Gewerbekunden zahlen ebenfalls
Wie soll Herr P das nur bewerkstelligen? Es geht doch nur ein Programm pro Auge und zusätzlich noch eine Hörfunksendung... gezahlt wird aber 5 Mal für ihn.
Also bevor Person P nun die örtliche Polizei, Staatanwaltschaft oder gar Gerichtsbarkeit herzhaft zum Lachen bringt, wie ist eure (selbstverständlich rechtlich völlig irrelevante) Einschätzung zu diesem Planspiel?
Danke für´s hoffentlich zu ende lesen!
Gerne hätte ich natürlich Fragen, Anregungen und Kritik, auch und gerade von euch, die ihr nur als Gast lest - Meldet euch an!
Grüße aus OWL
P.