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Autor Thema: Richtiges Vorgehen?  (Gelesen 12586 mal)

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Re: Richtiges Vorgehen?
#15: 23. Dezember 2013, 01:33
Natürlich muss man nicht unbedingt zahlen, aber da der B-Service im Recht ist, können die in aller Ruhe irgendwann innerhalb der Fristen den Gerichtsvollzieher losschicken. Bei 10000 Zwangsvollstreckungsmassnahmen käme ein ordentliches Sümmchen zusammen. Auch bei den Leuten, bei denen der Gerichtsvollzieher jetzt nichts holen darf, kann sich deren finanzielle Situation später verbessern. Dann kommen die Gerichtskosten usw. hinzu. Wer nichts zu befürchten hat, weil er unter der Pfändungsgrenze liegt, lacht den Gerichtsvollzieher ohnehin aus und wird hier nicht um Rat fragen. Wer Fristen versäumt hat und zahlen kann, weil er Geld hat, sollte zahlen um die Folgekosten zu vermeiden. Der Kampf beginnt danach von neuem. Da hier noch niemand von anderen Erfahrungen berichtet hat, ist das wohl der einzige Weg, den man kostengünstig gehen kann. Wenn jemand weiß, wie man da ohne Zahlung rauskommt, bräuchte niemand auf deren Beitragsbescheide reagieren.


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Re: Richtiges Vorgehen?
#16: 23. Dezember 2013, 05:08
Natürlich muss man nicht unbedingt zahlen, aber da der B-Service im Recht ist, können die in aller Ruhe irgendwann innerhalb der Fristen den Gerichtsvollzieher losschicken. [...]
Wer Fristen versäumt hat und zahlen kann, weil er Geld hat, sollte zahlen um die Folgekosten zu vermeiden. Der Kampf beginnt danach von neuem. Da hier noch niemand von anderen Erfahrungen berichtet hat, ist das wohl der einzige Weg, den man kostengünstig gehen kann. Wenn jemand weiß, wie man da ohne Zahlung rauskommt, bräuchte niemand auf deren Beitragsbescheide reagieren.

Das wäre in der Tat zu prüfen, denn:
Bisher ist mir noch keine nachweisbare postalische Zustellung jedweder Beitrags- oder Widerspruchsbescheide bekannt ;)
"Premium"-Versand allein bietet, wie gesagt, meiner Kenntnis nach keinen "Nachweis" einer Zustellung.


Ich meine jedenfalls:

Wer angeblich "Fristen versäumt" hat, und wem die Schreiben nicht per Einschreiben/ mit Empfangsbestätigung zugingen - oder schlicht überhaupt *nicht* zugingen und nun jedoch unter Berufung auf diese Schreiben Zahlungen z.B. per Vollstreckung abgefordert werden sollen, der solle prüfen, ob er sich nicht vorerst den *Empfang* einschl. Empfangsdatum nachweisen lassen sollte und zwischenzeitlich unter Berufung auf diesen Sachverhalt ein Aussetzen des Verfahrens erwirken kann.

Beitragsbescheid nicht erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7639.msg55668.html#msg55668

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


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