Vielen Dank René, für die rasche Antwort!
Hab mich gerade warmgelaufen und nochmals den bisherigen Schriftverkehr mit dem Beitragsservie gesichtet!
In einem Schreiben vom 24.04.2013 entschuldigt sich der Beitragsservice für die verzögerte Antwort (auf meine Mitteilung vom 20.01.13), und stellt klar:
"Sie teilten uns mit, dass Person B (Wohngemeinschaft) für den gemeinsamen Haushalt zahlt. Uns liegt eine Mitteilung des Einwohnermeldeamtes vor, dass Person B am 28.03.13 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist. Wir haben daher eine befristete Abmeldung für den Zeitraum 01.2013 bis 02.2013 durchgeführt. Beachten Sie bitte den Kontostand, der einschließlich 05.2013 einen offenen Betrag aufweist."
Dazu gab es noch einen "Kontoauszug" bzw. "Daten zum Beitragskonto" - Stand 24.04.2013, mit dem Vermerk der nächsten Fälligkeit am 15.07.2013.
Da ich mich zu diesem Zeitpunkt auf Reha befand, konnte ich erst in der zweiten Juni Woche antworten.
Den Original-Zettel "Daten zum Beitragskonto" nahm ich dann auch gleich als Briefpapier und erklärte handschriftlich, dass ich
sofort im Anschluss nach der Haushaltsauflösung mit Person B, zu Person C gezogen bin, die schon immer ihre Beiträge an die GEZ abführt.. und das Beitragskonto auf 0,00 EUR zu korrigieren!
Datiert auf den 03.05.2013, waren zwei weitere Schreiben des Beitragsservice während meiner Abwesenheit eingetroffen, die ich aber (wie oben bereits erläutert) nicht weiter beachtete.
1. eine Zahlungserinnerung
" Ihre Rundfunkgebühren/-beiträge waren am 15.01.2013 fällig." (offener Gesamtbetrag 59,70 EUR - davon 5,76 aus Dez. 12) und
2. ein Anschreiben mit Zahlschein
"Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.05.2013 fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von 59,70 EUR.."
Am 01.07.2013 erhielt ich dann die Bestätigung der Abmeldung mit
Abmeldedatum 31.05.2013! und wieder dem Hinweis, dass noch ein Betrag von 59,70 EUR offen ist.
Diesmal nahm ich das Original-Schreiben der "GEZ" vom 24.04.13 (siehe Text oben) und schrieb am 16.07.2013 mit Rotstift in deren Zeilen, dass sie doch selbst die Abmeldebescheinigung der Person B vom 28.03.13 vorliegen haben! Dass Person B bereits den Monat März beglichen hat und dass ich nun Widerspruch einlege, da ich im April zu Person C gezogen bin, die auch bereits (für den Monat April) den Beitrag leistete!
Fast drei Monate Stille; ich wog mich schon auf der sicheren Seite.., dann kam dann am 02.10.2013 erneut ein Schreiben der "GEZ":
"Sie teilten uns mit, dass sie bereits im April zu Person C gezogen sind. Ihr Beitragskonto haben wir mit Ablauf des Monats 05.2013 abgemeldet."und weiter:
"Rückwirkend ist dies leider nicht möglich. Denn eine Abmeldung kann erst ab dem Folgemonat durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt." Sie bitten um Verständnis..
Am 04.10.2013 folgte dann der Gebühren-/ Beitragsbescheid, mit den offenen Rundfunkgebühren von Dez. 12 bis einschl. Mai 13.
Mit dem Hinweis umgehend zu bezahlen um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, aber auch mit Angabe des zuständigen Verwaltungsgerichts und einer Rechtsbehelfsbelehrung, überwies ich dann wenigstens die offenen 5,76 EUR vom Dez. 12.
Mein Fehler war evtl., dass ich mich nur auf dem Einwohneramt ummeldete, nicht aber den Beitragsservice davon gesondert in Kenntnis setzte? Ich wusste, bzw. weiß aber, dass die Ordnungsämter Mitteilung machen! Also "schenkte" ich mir die "ungebührliche Aufmerksamkeit" gegenüber dieser Instituion..
Lieber René, ich werde nun erstmal so verkehren, wie du es mir angeraten hast! ... und abwarten!