Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Person A möchte hier mal seine GEZ- Situation Schildern  (Gelesen 11210 mal)

w
  • Beiträge: 4
Person A möchte hier mal seine GEZ- Situation Schildern.
Person A ist 61 Jahre alt und seit dem 41 Lebensjahr nach Unfall zu 80% Schwerbehindert mit Kennzeichen (G) für Gehbehinderung im Behindertenausweis, Bandscheiben, künstliches Hüftgelenk, Psyche und so weiter, aber nicht Taub oder Sehbehindert, deshalb steht auch das (RF) für Radio und Fernsehen nicht in seinem Behinderten Ausweis. Person A lebte bis 2003 bei seiner Tochter in Spanien und musste zurückkehren wegen der besseren Ärztlichen Versorgung in Deutschland. Auch während seiner Spanien Zeit hatte A in Deutschland seine Wohnung und war dort auch gemeldet, GEZ musste Person A keine zahlen, da Person A der GEZ geschrieben hatte das A nun hauptsächlich in Spanien wohne und seinen Fernseher und Radio mitgenommen hätte, daraufhin haben die sein Konto gelöscht. Nach seiner Rückkehr haben die sich nicht mehr gemeldet, da sie dachten dass A überwiegend in Spanien lebt.

Aber nun von dem neuen Beitragservice wird Person A aufgefordert Auskunft zu geben, im Moment überlegt Person A was sie machen soll. A hat gelesen, das Behinderte auch bezahlen sollen, dass ist für A die pure Abzocke. Person A kann diesen Beitrag nicht zahlen, da A nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 971,87 € hat, Miete und Umlagen für eine zwei Zimmer Wohnung 730 € - Telekom 29,70 € - Strom 50 €. Person A bleiben im Monat noch 162,17 € zum leben, dies sind am Tag 5,33 €. Person A lebt von Reis, Nudeln, Tee und Wasser die er bei Aldi kauft. Aufs Amt möchte A auch nicht gehen, wer macht das schon gern! Die auf dem Amt sagen dann eventuell, A's Wohnung ist zu teuer, von uns bekommen sie nichts, oder sie bekommen zu viel Rente! Person A's zwei Zimmer Wohnung kostet 580 € Kalt, aber A findet keine billigere und in eine 1 Zimmer Wohnung möchte A nicht, die wäre möglicherweise 130 Euro billiger.

Jetzt die Frage, was kann Person A tun? Die GEZ kann A auf keinen Fall zahlen, dann kann A sich gleich vor den Zug fallen lassen!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
...Person A kann diesen Beitrag nicht zahlen, da A nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 971,87 € hat, Miete und Umlagen für eine zwei Zimmer Wohnung 730 € - Telekom 29,70 € - Strom 50 €. Person A bleiben im Monat noch 162,17 € zum leben, dies sind am Tag 5,33 €. Person A lebt von Reis, Nudeln, Tee und Wasser die er bei Aldi kauft. Aufs Amt möchte A auch nicht gehen, wer macht das schon gern! ...

Falls Person A einen Antrag auf Befreiung wegen besonderer Härte stellen will, hat er mit obigem Zitat bereits alles geschildert: Die finanziellen Verhältnisse und die Lebenseinstellung, NICHT zum Amt zu gehen. Letzteres ist ein wichtiger, ehrenhafter und verständlicher Gewissensgrund, der auch als solcher angeführt werden sollte!

Vorerst ist aber meine Empfehlung, nicht im vorauseilendem Gehorsam zu handeln. Alle Briefe des Beitragsservice sammeln und archivieren. Und nur auf Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung (meist auf der Rückseite des Schreibens) fristgerecht mit Widerspruch reagieren.

Wichtig: Dies ist nur ein Vorschlag. Im Moment weiss keiner, wie sich die Dinge entwickeln werden.

A´s Lebenssituation ist ein wichtiger Baustein in der Argumentation gegen die ungerechte und unsoziale "Einfach für Alle" Beitragserhebung.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
  • Beiträge: 2.177
Jetzt die Frage, was kann Person A tun? Die GEZ kann A auf keinen Fall zahlen, dann kann A sich gleich vor den Zug fallen lassen!

Person A trinkt Tee: kann er darauf verzichten, um mehr Geld zu haben?

Konsumiert Person A Rundfunk? Früher war möglich, aus finanziellen Gründen darauf zu verzichten und dafür nichts zu zahlen. Heute klagen wir, um dafür nicht zu zahlen, was wir nicht konsumieren.

Der Nachteilausgleich für Behinderte, also Rundfunkgeschenk durch Rundfunkanstalt, weil man nicht weg gehen kann, wurde abgeschafft. Vielleicht sollte irgendeine Sozialbehörde den Rundfunkkonsum von Behinderten zahlen. Jetzt sollen Behinderte ihren Rundfunk ebenso bezahlen wie ihren Tee. Aber auch Behinderte haben das Problem, dass Nicht-Behinderte haben: Verzicht auf Rundfunk befreit von der Abgabe nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Da A zu 80 % behindert ist,kann er beruhigt aufs Amt gehen,da behinderte Personen geschützt sind und keine Angst wegen der Wohnungsgröße haben müssen,so meine Erfahrungen.
Aber um Ruhe vor dem Beitragsservice zu haben,würde ich denen schreiben,dass ich aufgrund der besseren Betreuung,weiterhin die meiste Zeit in Spanien lebe.Dann wird er ja sehen,wie sie darauf reagieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

s

six2seven

Zitat walter 03:
 Die GEZ kann A auf keinen Fall zahlen, dann kann A sich gleich vor den Zug fallen lassen!


Hallo A

…..genau da, wo man Politik und ÖRR gleichermaßen treffen
kann, indem man die zustehende Hilfe beansprucht ( und
somit vllt. eine Befreiung erreicht ),
kneift jeder den Schwanz ein und schiebt die verletzte Ehre vor.

Nur zur Klarstellung,
die Ehre wurde einem schon da genommen, wo man nicht mehr
Herr der eigenen Entscheidung sein darf und dieses aus dem Ruder
gelaufene  Wirtschaftsmonstrum ( unter Androhung von Wegschließung )
finanzieren muss.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 4
Hallo six2seven,

der Artikel wurde hier eingesetzt um eventuelle Hilfe von Personen zu bekommen die gleiches erleben und Tipps geben können und nicht um Behinderten Personen den Marsch zu blasen!

Also bitte, was ist zu tun?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
Hallo A

…..genau da, wo man Politik und ÖRR gleichermaßen treffen
kann, indem man die zustehende Hilfe beansprucht ( und
somit vllt. eine Befreiung erreicht ),
kneift jeder den Schwanz ein und schiebt die verletzte Ehre vor.

Nur zur Klarstellung,
die Ehre wurde einem schon da genommen, wo man nicht mehr
Herr der eigenen Entscheidung sein darf und dieses aus dem Ruder
gelaufene  Wirtschaftsmonstrum ( unter Androhung von Wegschließung )
finanzieren muss.

Die Einstellung finde ich grundfalsch (sorry wegen der Deutlichkeit). Nur weil es Gesetze gibt, die einem ERLAUBEN Geld vom Staat anzunehmen, muss man es aus persönlichen Gründen noch nicht als gut oder richtig ansehen, es zu tun.
Das GEWISSEN steht über allen Gesetzen und ist eine Stärke, die einen ruhig schlafen lässt. Das muss man bloß erst erkennen! Und zwar nicht als Scham, Schwanz einziehen oder falscher Stolz. Hat nichts mit behindert oder nicht behindert zu tun.

Das musste ich noch schreiben, ansonsten lasse ich jetzt den Thread für die von walter03 gewünschten Personen in Ruhe.

Ich wünsche A und walter03 viel Glück und Klarheit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Also bitte, was ist zu tun?

Wie wäre es, anstatt Rundfunk gratis zu verlangen, Geld für Wohnkosten zu verlangen, also Wohngeld zu beantragen? Damit wäre er zwar nicht von der Gebühr befreit, aber hätte Geld, um Rundfunkkonsum zu zahlen und etwas mehr. Es ist wahrscheinlich nicht ganz so wie Harz IV zu beantragen. Einfach als Ursache-Wirkung sehen, weniger als Sache des Stolzes.

Die andere Alternative: auf Rundfunk zu verzichten und sich an unseren Kampf anzuschließen.

Das andere wäre, um die Wiederherstellung des Nachteilausgleichs sich zu bemühen.

Aber die zwei letzten Sachen sind verwandt: der Nachteilausgleich wurde abgeschafft, weil es vorausgesetzt wurde, dass die deutsche Bevölkerung nahezu vollständig Radio hört und fern sieht, unabhängig von Behinderung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
"A" kann alle drei Vorschläge miteinander verbinden. Wohngeld sorgt für etwas Entspannung, schließt aber den Kampf nicht aus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 3
Das Grundsicherungsamt verlangt nicht, die Wohnung zu wechseln, sondern zahlt nur den Höchstsatz aus der WAV. Da dieser aber schon zweimal (in Berlin) gestiegen ist und nochmals nachgebessert werden muß, kommt man dabei besser weg, als mit Wohngeld. Ich wollte auch nicht zum Amt, aber auf keinem Fall die neue Zwangssteuer zahlen. Wenn man auf Grund der zu niedrigen Rente Grundsicherung bekommt und von der "Gebühr" befreit ist, zahlt auch niemand sonst für einen. Ich fand es gut, wenn man auf diesem Weg der Krake noch mehr Geld entziehen kann. Alternativ dazu kann versucht werden, vom Sozialamt eine Bescheinigung zu erhalten, dass man zu wenig Geld hat und nicht verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Diese Bescheinigung müsste dann jährlich erneuert werden. Es existiert auch ein Gerichtsurteil, welches ein Rentner erstritten hat. Auf dieses habe ich mich damals berufen und bin zum Sozialamt. Aber die boten mir soviel Sozialhilfe an, dass ich nicht widerstehen konnte und das Geld annehmen musste. Alles andere wär für mich ökonomischer Unsinn gewesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 3
Ich hab noch mal gesucht. Hier ist die Nummer des Gerichtsurteils: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.11.2011
- 1 BvR 665/10 - eindeutig ist ausgeführt, dass Rentner mit niedrigem Einkommen und oder Wongeld, nicht schlechter gestellt sein dürfen als Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 4
Danke für den Hinweis, sehr interessant!




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s

six2seven

Zitat  walter 03
 ………und nicht um behinderten Personen den Marsch zu blasen!


Hallo walter 03

…… nichts liegt mir ferner als das – oben angeführte -.
Solltest Du es so verstanden haben, sorry.

Person B hat seit 2007 mit der GEZ zu tun,
redet also über ein System, dass Sie von allen
Seiten kennen gelernt hat.
Die Behinderung von Person A , sobald sie nicht * umfassend * ist, wird nicht
anerkannt.
Der einzige Weg also, sich aus dieser Sklavennummer zu befreien,
läuft über den Weg der Alterssicherung beim SA
resp. Wohngeldbezug, wie von Renè  angesprochen, somit hat
Person A etwas Luft.

 Der 15. RF-Staatsvertrag gewährleistet dem System die freie Schussbahn.
JEDER WOHNUNGSINHABER wird dadurch lebenslang verpflichtet,
diesen Unterhaltungsstadel zu ernähren.
Wer nicht dagegen angeht, öffnet die Schleuse für weitergehende
Forderungen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s

six2seven

Zitat walter 03
Jetzt die Frage, was kann Person A tun .Die GEZ kann A auf keinen Fall zahlen, dann kann A sich gleich vor den Zug fallen lassen!


Hallo
…es geht nicht an, dass Person A über das Ableben spekuliert,
nur weil Sie durch die Zwangabgabe GEZ in Bedrängnis gerät.
Mir erschließt sich auch nicht, dass der Gang zu Arge oder
SA  ( sofern der Anspruch besteht ) eine Ehrverletzung darstellt.

Vielmehr scheint es so, dass der Michel von Geburt an,
eine Heidenangst vor dem Behördengang hat.
Einerseits verständlich, da die Beamtenwelt in den letzten 100 Jahren
nichts unversucht gelassen hat, den Kontakt mit dem Bürger so zu
gestalten, dass dieser eine Wiederholung meidet.
Andererseits erklären sich dadurch Schlagzeilen * Mittellose nehmen keine 
Beihilfe in Anspruch * Deutschland geht es sehr gut *
*Jeder Deutsche hat ein Vermögen von …….*
und weiterer Sprachmüll.

Person A hat ( nach Darstellung ), fast die Pflicht, über die Anträge zur Grundsicherung
im Alter, beim SA, die Beihilfe prüfen zu lassen, der Abruf der Vordrucke geht in vielen Städten  auch online, der Weg ist also gespart.

Person A sollte auch über die Suchfunktion hier auf der Plattform die
Beiträge zum Thema lesen, es hilft und baut auf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben