Beim BR ist aber bekannt, dass er die Vollziehung u.U. auch freiwillig aussetzt. Solang sie auf einen Wiederspruch nur belanglose Briefchen schreiben, glaub ich nicht, dass sie parallel vollstrecken. Haben sie doch bisher meines Wissens nie getan. Eventuell ist es günstiger, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erstmals direkt vor Gericht gestellt wird; da erspart man ihnen das Zurückrudern (hab aber keinen Überblick, wie das in den bisherigen Fällen genau gelaufen ist).
Mit rechtskräftigem Beitragsbescheid würd ich mir jedenfalls wenig Hoffnung machen. Da ist bloß die Frage, welche Mittel sie bei der Vollstreckung anwenden und ob sie eventuell warten, bis mehr zusammengekommen ist. Aber wenn man mal einen rechtskräftigen Beitragsbescheid hat, wird die Klage gegen den nächsten sicher nicht einfacher. Zumindest auf die Dauer wird A nur die Auswahl zwischen Klage und Wiederstand gegen die Vollstreckung haben. Auch wenn irgendwann der Rundfunkbeitrag gekippt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie ohne Weiteres auf alte rechtskräftige Forderungen verzichten.