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Autor Thema: Was wäre wenn...  (Gelesen 2097 mal)

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Was wäre wenn...
Autor: 09. Oktober 2013, 09:23
...das Bayrische Verfassungsgericht, bei dem bekanntlich Ermano Geuer Popularklage eingelegt hat, entscheidet, dass der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht weiterbestehen darf, jedoch ein Datum festsetzt, bis dann die jetzige Regelung noch weiterbesteht. So wie es Ermano Geuer selbst in einem Interview mal geschildert hat und er es so für wahrscheinlich hält, wenn er Recht bekommt.

Wären nicht dann die ganzen "Zahlungen unter Vorbehalt" für die Katz und der Beitragsservice könnte alle Rundfunkbeiträge ab 01.01.2013 bis XX.XX.XXXX (festgesetztes Datum vom Gericht) von allen Haushalten ganz rechtens einfordern?

Bringt einem die Zahlung unter Vorbehalt nur etwas, wenn das Gericht den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für nichtig erklärt? Woran jedoch keiner so wirklich glaubt, dass es so kommt. Der örR müsste alle Zahlungen zurück zahlen und stände komplett ohne Finanzierung da.


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Re: Was wäre wenn...
#1: 09. Oktober 2013, 10:55
Das kommt drauf an, warum du nicht zahlen willst. Wenn deine Zahlungsverweigerung einen anderen Grund hat als die von Greuers Klage, kannst du es weiter versuchen, ansonsten ist mit seiner Klage ja auch dein Klagegrund beantwortet. Nicht zu zahlen lohnt sich vermutlich, weil keiner sein Geld zurückbekommen dürfte, wenn doch dann nur umständlich. Ich sehe das so: was ich denen nicht zahle, brauche ich nicht zurückholen.
Wer nicht zahlt, muss von denen bis zum letzten Gericht verklagt werden, ob der B-Service das nach einer verlorenen Klage noch durchzieht ist fraglich, aber möglich.
Wer auf den ganzen medialen Klamauk verzichten will, sollte dahinterstehen und das durchziehen, egal was andere Klagegründe ergeben.


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Re: Was wäre wenn...
#2: 09. Oktober 2013, 13:45
Hallo,
hieße das dann, daß ich nachzahlen müßte für 2013, wo ich doch nun gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt habe?

Gruß,
Roman


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Re: Was wäre wenn...
#3: 09. Oktober 2013, 13:48
Das kommt drauf an, warum du nicht zahlen willst. Wenn deine Zahlungsverweigerung einen anderen Grund hat als die von Greuers Klage, kannst du es weiter versuchen, ansonsten ist mit seiner Klage ja auch dein Klagegrund beantwortet. Nicht zu zahlen lohnt sich vermutlich, weil keiner sein Geld zurückbekommen dürfte, wenn doch dann nur umständlich. Ich sehe das so: was ich denen nicht zahle, brauche ich nicht zurückholen.
Wer nicht zahlt, muss von denen bis zum letzten Gericht verklagt werden, ob der B-Service das nach einer verlorenen Klage noch durchzieht ist fraglich, aber möglich.
Wer auf den ganzen medialen Klamauk verzichten will, sollte dahinterstehen und das durchziehen, egal was andere Klagegründe ergeben.

Von Nichtzahlen war nicht die Rede, sondern von Zahlung unter Vorbehalt. In welchem Falle könnte man seine unter Vorbehalt gezahlten Zahlungen zurück fordern? Nur wenn das Gericht sagt, der Rundfunkbeitrag ist nichtig, also von Anfang an unwirksam, was keiner der Experten glaubt, dass es so kommt, oder auch dann, wenn das Gericht entscheidet, die aktuelle Regelung ist nicht rechtens, darf jedoch bis zu einem bestimmten Datum weiterbestehen?

So wie das ganze bei akademie.de erklärt ist, versteh ich das so, dass man seine Zahlungen zurück fordern kann, sobald ein höheres Verwaltungs- oder das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtens ist. Also, dass ein Gericht die Regelung nicht zwingend für nichtig erklären muss, um seine unter Vorbehalt gezahlten Beiträge zurück zu fordern.


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Re: Was wäre wenn...
#4: 09. Oktober 2013, 13:50
Hallo,
hieße das dann, daß ich nachzahlen müßte für 2013, wo ich doch nun gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt habe?

Gruß,
Roman

Zahlen musst du die Beiträge zunächst mal sowieso, auch wenn du Widerspruch eingelegt hast. Du müsstest eine Aussetzung der Vollstreckung beantragen.


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