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Autor Thema: Ab 07.10 heißt es im ZDF: "Die nachfolgende Sendung wird präsentiert von Knirps"  (Gelesen 2071 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Ab dem 07. Oktober heißt es im ZDF: "Die nachfolgende Sendung wird Ihnen präsentiert von Knirps."

Knirps präsentiert SOKO Wien


Ab dem 07. Oktober heißt es im ZDF: "Die nachfolgende Sendung wird Ihnen präsentiert von Knirps." Der Schirmspezialist geht damit völlig neue Wege bei seiner Kommunikation und setzt neben der POS-Unterstützung für den Handel auf die Werbewirksamkeit von Mediensponsoring und direkte Ansprache des Endverbrauchers. "Die Entscheidung für das Format "SOKO Wien" wurde auf Basis der Zuschauerquoten und Beliebtheit der Krimiserie sowie der Zielgruppenrelevanz getroffen", erklärt Franziska Eschetshuber, Produktmanagerin Knirps, die neue Ausrichtung.

mehr auf:
http://www.news-infoline.com/knirps-prasentiert-soko-wien/105689.html


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w
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och nee... spannen se jetzt den Rettungsschirm auf oder was?

Ganz im Ernst mir wär das lieb wenn die ÖRR-TV sich endlich mal auf ihrne Stolz besinnen und selbst finanzieren statt über eine Zwangs-Wohnungs-Steuer bei TV-Nichtnutzern und TV-Verweigerern entweder Geld oder Obdachlosigkeit zu erpressen.

Vielleicht sponsort KNIRPS ja auch Schirme für die Leute, die durch ÖRR-WohnungsZwangsSteuer zum Abmelden ihrer Wohnung getrieben werden und fortan unter freiem Brückenpfeiler leben müssen.

Sollte man KNIRPS mal fragen, ob sie wegen ÖRR obdachlos gewordene Verweigerer im Winter 2013/14 unterstützen.


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R
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Dann ist ja schon mal klar, wessen Schirme ich nicht kaufen werde!

Aber mal was anderes:
Hatte der Professor aus Heidelberg nicht in seinem fulminanten Gutachten gefordert, der ÖRR möge seine Werbe- und Sponsoringaktivitäten einstellen, wenn er nun schon von jedem, der nicht schnell genug auf den Baum kommt, den Demokratiebeitrag einfordern kann?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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