Dann ist ja schon mal klar, wessen Schirme ich nicht kaufen werde!
Aber mal was anderes:
Hatte der Professor aus Heidelberg nicht in seinem fulminanten Gutachten gefordert, der ÖRR möge seine Werbe- und Sponsoringaktivitäten einstellen, wenn er nun schon von jedem, der nicht schnell genug auf den Baum kommt, den Demokratiebeitrag einfordern kann?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"