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Autor Thema: ARD und ZDF könnten halbe Milliarde Euro sparen  (Gelesen 4947 mal)

Uwe

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ARD und ZDF könnten halbe Milliarde Euro sparen
Autor: 07. Oktober 2013, 13:24
ARD und ZDF könnten halbe Milliarde Euro sparen


Laut einer Studie des Deutschen Steuerzahlerbundes arbeiten ARD und ZDF extrem unproduktiv. Grundsätzliche Kritik wird an der "grenzenlosen Expansion" der Öffentlich-Rechtlichen geübt.

"Vollständige Privatisierung" als Ziel

In der Schlussfolgerung legt die Studie einen "Ausschreibungswettbewerb politisch gewünschter Programminhalte unter allen – also öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern" nahe.

Das könne als Übergangslösung zu einer "vollständigen Privatisierung" gesehen werden, heißt es. "Ein Bezahl-Rundfunk würde am ehesten ein an den Präferenzen der Rundfunkkonsumenten ausgerichtetes Programmangebot ermöglichen", resümieren die Autoren.

mehr auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html


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503

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Zitat
Gefordert wird: "Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags erscheint vor diesem Hintergrund geboten." Anderenfalls werde einer "grenzenlosen Expansion der Öffentlich-Rechtlichen Tür und Tor geöffnet".

Gab es schon mal eine Petition "Forderung: Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags" ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2013, 16:54 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
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R
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Zitat
Gefordert wird: "Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags erscheint vor diesem Hintergrund geboten." Anderenfalls werde einer "grenzenlosen Expansion der Öffentlich-Rechtlichen Tür und Tor geöffnet".

Gab es schon mal eine Petition "Forderung: Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags" ?

Lies mal hier und beachte den Fettdurck:

Zitat
Die Studie argumentiert in zwei Linien. Es wird grundsätzlich die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland als unzeitgemäß dargestellt. Die der Rundfunkordnung zugrunde liegenden Verfassungsgerichtsurteile seien in einer Zeit begrenzter Übertragungswege ergangen und stützten sich auf "weitestgehend unbestimmte Rechtsbegriffe" wie zum Beispiel den "Grundversorungsauftrag".

Zum Thema Grundversorgung gibt es auch eine ellenlange Studie [...]
Christian Brenner
Zur Gewährleistung des Funktionsauftrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Eine Konkretisierung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fernseh-, Hörfunk- und Online-Bereich
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13820/tenea_juraweltbd17.pdf


Edit "Bürger":
Anmerkungen gelöscht, da Direkt-Link eingefügt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 09:16 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Zitat
Gefordert wird: "Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags erscheint vor diesem Hintergrund geboten." Anderenfalls werde einer "grenzenlosen Expansion der Öffentlich-Rechtlichen Tür und Tor geöffnet".

Gab es schon mal eine Petition "Forderung: Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags" ?

Und hier aus dem oben genannten 112 Seiten starken Papier:

Zitat
...Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundversorgungsauftrag im Wesentlichen zuletzt in seinen Rundfunkurteilen aus den Jahren 1987 und 1991 beschrieben, eine genaue Definition lässt es aber bis heute vermissen...

Also, alles was hier und anderswo im Netz im Zusammenhang mit der vielzitierten Grundvesorgung herumgeistert, ist absolut wischiwaschi und m. E. ganz bewußt so gehalten. Aber nicht mehr lange!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

I
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In der BZ in Berlin ist heute auch ein Artikel darüber.
Wenigstens wird mal wieder in der Presse über dieses Thema berichtet.


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Uwe

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Das ist immer schöne Werbung GEGEN ARD/ZDF/GEZ !  >:D


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und jetzt auch ergänzt unter:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Es steht 7:1,5 gegen ARD-ZDF-GEZ ;)


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Super, ich freu mich jedes mal wenn es negative Schlagzeilen gibt - leider viel zu selten!


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