Gefordert wird: "Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags erscheint vor diesem Hintergrund geboten." Anderenfalls werde einer "grenzenlosen Expansion der Öffentlich-Rechtlichen Tür und Tor geöffnet".
Gab es schon mal eine Petition "Forderung: Eine Konkretisierung und Neudefinition des Grundversorgungsauftrags" ?
Und hier aus dem oben genannten 112 Seiten starken Papier:
...Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundversorgungsauftrag im Wesentlichen zuletzt in seinen Rundfunkurteilen aus den Jahren 1987 und 1991 beschrieben, eine genaue Definition lässt es aber bis heute vermissen...
Also, alles was hier und anderswo im Netz im Zusammenhang mit der vielzitierten Grundvesorgung herumgeistert, ist absolut wischiwaschi und m. E. ganz bewußt so gehalten. Aber nicht mehr lange!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"