Hallo nochmal zu diesem Thema,
man muß wohl offenbar Rechtswissenschaften studiert haben um dies alles noch zu verstehen...;-()
Wenn also unser besagter Rundfunkgebührenzahl-Unwilliger bereits "Bescheide" bekommen hat, kann er nicht mehr "unter Vorbehalt" zahlen, das geht nur, wenn dieser "Verwaltungsakt", also die Zusendung eines "Bescheides" noch nicht erfolgt ist.
Oder ist das falsch und eine Zahlung unter Vorbehalt auch dann noch möglich? Und....falls nein, wieso dann eigentlich, denn am "Tatbestand" hätte sich ja nichts geändert?
Mit anderen Worten: Ist die Zahlung "unter Vorbehalt" auch nach Erlass eines "Bescheides" sinnvoll?
Eben habe ich auch irgendwo gelesen, daß es sogar fraglich ist, ob die GEZ überhaupt "Bescheide" verschicken kann, da sie ja keine Behörde sei. Was ich übrigens gut nachvollziehen kann....
Denke, daß etliche "Unwillige" wie besagter Fall existieren und sich genau diese Fragen stellen....
Nochmals danke für jeden Beitrag dazu!
Freundliche Grüße,
Matthew