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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt auch noch nach Beitragsbescheid?  (Gelesen 16214 mal)

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Wo sollen aber Menschen,die keinen Fernseher,Radio oder PC hatten oder bisher aufgrund von Behinderungen befreit waren,erfahren haben,dass es ab 01.01.2013 eine neue Regelung gibt?Wie will man das vereinbaren,dass dieser Personenkreis rückwirkend ab diesem Datum zahlen soll?
Da kommen noch mehr Probleme und Klagen auf diesen Beitragsservice zu.Wie hat mal jemand gesagt "Und das ist gut so"
Mein Name ist Hase,ich weiß von nichts.


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koppi1947

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Selbst Personen, die Radio, Fernseher oder PC HATTEN, erfuhren vom Systemwechsel nur auf eigene Initiative hin. Diese Verschleierungstaktik kann NICHT im öffentlich rechtlichen Interesse gewesen sein. Einer meiner Verweigerungsgründe.

Ich habe den Wechsel zufällig mitbekommen, da im letzten Quartal 2012 der Beitrag nicht mehr von der GEZ vom Konto abgebucht wurde, sondern vom Beitragsservice. Es war damals eher nur ein Reflex, Geld zurückbuchen zu lassen, das von mir unbekannten Firmen abgerufen wurde. Danach musste ich mich dann ja mit dem Thema beschäftigen.

Bei solchen Methoden zahle ich nicht. Auch nicht unter Vorbehalt. Auf Bescheide reagiere ich mit Widerspruch.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 27
Heutzutage wird doch alles geheim gehalten und einem widerlich in den Rücken gedrückt :-( Traurig aber war . 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 11:15 von Polska1988«

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, müsste das Gericht (Verfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht) den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für nichtig erklären, dann müsste der örR meines Erachtens alle seit 01.01.2013 erhaltenen Zahlungen an alle "Teilnehmer" zurück zahlen. Der Laden wäre ganz plötzlich pleite. Dass das Gericht so entscheidet, glaubt natürlich keiner. Ermano Geuer hält für wahrscheinlicher, dass es eine Übergangsregelung geben wird. Also es wird vom Gericht ein Datum festgesetzt, bis dann die jetzige Regelung weiterbesteht. Währenddessen müssen sich die Länder dann eine neue Regelung ausdenken.

Wenn Geuer wirklich Recht bekommt, woran ich fest glaube, dann denke auch ich, dass so eine Übergangsregelung die Konsequenz sein wird.

Ich frage mich nur, ob der Beitragsservice dann ganz rechtens die Rundfunkbeiträge von allen bisherigen Zahlungsverweigerern einfordern wird? Dann wären sämtliche Vorbehaltszahlungen und Klagen doch fürn Arsch, oder? Wenn das Gericht so entscheidet, sind wir alle doch sowieso dazu verdonnert für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Übergangsregelung zu zahlen!?

Zum von mir fett markierten Text: Nein, nicht unbedingt. Der Normalfall bei solchen Verfahren ist, dass der / die Kläger Recht und ihre Kohle zurückbekommen, ebenso alle anderen, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind - für alle anderen, deren Bescheide mangels Rechtsmittel rechtskräftig geworden sind, gilt dann die Übergangsfrist.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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  • Beiträge: 98
Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, müsste das Gericht (Verfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht) den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für nichtig erklären, dann müsste der örR meines Erachtens alle seit 01.01.2013 erhaltenen Zahlungen an alle "Teilnehmer" zurück zahlen. Der Laden wäre ganz plötzlich pleite. Dass das Gericht so entscheidet, glaubt natürlich keiner. Ermano Geuer hält für wahrscheinlicher, dass es eine Übergangsregelung geben wird. Also es wird vom Gericht ein Datum festgesetzt, bis dann die jetzige Regelung weiterbesteht. Währenddessen müssen sich die Länder dann eine neue Regelung ausdenken.

Wenn Geuer wirklich Recht bekommt, woran ich fest glaube, dann denke auch ich, dass so eine Übergangsregelung die Konsequenz sein wird.

Ich frage mich nur, ob der Beitragsservice dann ganz rechtens die Rundfunkbeiträge von allen bisherigen Zahlungsverweigerern einfordern wird? Dann wären sämtliche Vorbehaltszahlungen und Klagen doch fürn Arsch, oder? Wenn das Gericht so entscheidet, sind wir alle doch sowieso dazu verdonnert für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Übergangsregelung zu zahlen!?

Zum von mir fett markierten Text: Nein, nicht unbedingt. Der Normalfall bei solchen Verfahren ist, dass der / die Kläger Recht und ihre Kohle zurückbekommen, ebenso alle anderen, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind - für alle anderen, deren Bescheide mangels Rechtsmittel rechtskräftig geworden sind, gilt dann die Übergangsfrist.

Und was ist mit denen, die unter Vorbehalt gezahlt haben?


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, müsste das Gericht (Verfassungsgericht, Bundesverfassungsgericht) den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für nichtig erklären, dann müsste der örR meines Erachtens alle seit 01.01.2013 erhaltenen Zahlungen an alle "Teilnehmer" zurück zahlen. Der Laden wäre ganz plötzlich pleite. Dass das Gericht so entscheidet, glaubt natürlich keiner. Ermano Geuer hält für wahrscheinlicher, dass es eine Übergangsregelung geben wird. Also es wird vom Gericht ein Datum festgesetzt, bis dann die jetzige Regelung weiterbesteht. Währenddessen müssen sich die Länder dann eine neue Regelung ausdenken.

Wenn Geuer wirklich Recht bekommt, woran ich fest glaube, dann denke auch ich, dass so eine Übergangsregelung die Konsequenz sein wird.

Ich frage mich nur, ob der Beitragsservice dann ganz rechtens die Rundfunkbeiträge von allen bisherigen Zahlungsverweigerern einfordern wird? Dann wären sämtliche Vorbehaltszahlungen und Klagen doch fürn Arsch, oder? Wenn das Gericht so entscheidet, sind wir alle doch sowieso dazu verdonnert für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ende der Übergangsregelung zu zahlen!?

Zum von mir fett markierten Text: Nein, nicht unbedingt. Der Normalfall bei solchen Verfahren ist, dass der / die Kläger Recht und ihre Kohle zurückbekommen, ebenso alle anderen, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind - für alle anderen, deren Bescheide mangels Rechtsmittel rechtskräftig geworden sind, gilt dann die Übergangsfrist.

Und was ist mit denen, die unter Vorbehalt gezahlt haben?

In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass es noch keinen Bescheid gab, der rechtskräftig hätte werden können, nur dann ist Zahlung unter Vorbehalt möglich (wurde hier schon mal ausführlich dargestellt).

Wenn die Anstalt also nicht zurückzahlt und auch keinen Bescheid rausrückt, bleibt nur klagen.


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Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

 
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