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Autor Thema: Person A möchte hier mal seine GEZ- Situation Schildern  (Gelesen 11133 mal)

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
... Alternativ dazu kann versucht werden, vom Sozialamt eine Bescheinigung zu erhalten, dass man zu wenig Geld hat und nicht verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Diese Bescheinigung müsste dann jährlich erneuert werden. ...

Person X hatte dem Beitragsservice geschrieben, daß es ihr unmöglich ist, ab jetzt den wucherischen dreifachen "Beitrag" zu zahlen und hatte sich vom Sozialamt eine solche Bescheinigung ausstellen lassen, daß sie eigentlich Anspruch auf soundsoviel Euro Grundsicherung hätte und es dem Beitragsservice geschickt. Nach 3 Monaten trudelte jetzt eine Antwort ein: sie verlangen eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, aus welchem Grund keine Grundsicherung gewährt wird (ganz einfach: weil Person X gar keine beantragt hat). Nun kann man unschwer erraten, wie das Ganze ausgehen wird.


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Nach 3 Monaten trudelte jetzt eine Antwort ein: sie verlangen eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, aus welchem Grund keine Grundsicherung gewährt wird (ganz einfach: weil Person X gar keine beantragt hat). Nun kann man unschwer erraten, wie das Ganze ausgehen wird.

Das schlimmste dabei: das Wort des Bürgers gilt nicht, es muss eine Bescheinigung der Behörde sein. In diesem Geist ist das Gesetz gemacht, ganz das Gegenteil als früher, als es die Erklärung des Bürgers über den Besitz von Geräten genügte. Plötzlich ist der Bürger zu einem Lügner geworden. Wenn wir uns nicht wehren, werden wir sehr hohe Steuern zahlen müssen, es bescheinige denn eine Behörde, dass wir arm sind. Der Ungeist kann sich sehr schnell verbreiten.


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Nach 3 Monaten trudelte jetzt eine Antwort ein: sie verlangen eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, aus welchem Grund keine Grundsicherung gewährt wird (ganz einfach: weil Person X gar keine beantragt hat). Nun kann man unschwer erraten, wie das Ganze ausgehen wird.

Das schlimmste dabei: das Wort des Bürgers gilt nicht, es muss eine Bescheinigung der Behörde sein.

... und es muß exakt die Bescheinigung sein, die sie verlangen. Die einfache Bestätigung des Sachverhalts nach Prüfung der Unterlagen genügt ihnen nicht.


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