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Autor Thema: 6 Monate nichts von GEZ gehört. Sollte ich aktiv werden?  (Gelesen 2658 mal)

T
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Eine Person A hat zwar 3 Briefe Anfang des Jahres 2013 bekommen (die allerdings nicht mehr vorliegen) in denen Sie zur Zahlung der GEZ aufgefordert wird. Sie hat nie geantwortet und nun auch seit einem halben Jahr überhaupt nichts mehr gehört. Inhalt (also ob Zahlungserinnerung oder –Aufforderung o. Ä. sind nicht bekannt). Warum melden die sich nicht mehr und was sollte die Person tun, um mögliche Gebühren zu vermeiden? Selbst noch einmal nachfragen? Was ist das Schlimmste und Teuerste, das passieren kann? Die Hoffnung besteht ja, dass durch eingereichte Klagen das ganze System geändert wird und dann mögliche Forderungen obsolet werden. Danke für Hinweise.


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Was ist das Schlimmste und Teuerste, das passieren kann?
Nun mal keine Bange. Irgendwann kommt der sogenannte "Beitragsservice" mit einem "Beitragsbescheid" um die Ecke. Da steht dann vielleicht noch ein "Säumniszuschlag" (bei mir waren es 8 Euro) drauf. Dann solltest Du Widerspruch einlegen und wenn der beschieden ist, kannst Du Dir immer noch überlegen, wie Du reagierst.


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nr2

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Wie teuer ist der Säumkiszuschlag z.B nach einem Jahr. Wie errechnet man das genau?
Die lassen sich in manchen Fällen ganz schön Zeit bis Post kommt, auf die man reagieren muss.

mfg


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Wie teuer ist der Säumkiszuschlag z.B nach einem Jahr. Wie errechnet man das genau?
Hier ein Auszug aus der Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 24. September 2012
§ 11 Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid nach § 10 Abs. 5 RBStV festgesetzt. Mit jedem Bescheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.


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