Vielen Dank schon mal für deine Einschätzung der Lage!
Vielleicht muss noch erwähnt werden, dass Person A in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Personen lebt, die jedoch bisher keine Fanpost von der in K lokalisierten Firma erhalten haben.
Da nach Eingang des 3. Fragebriefes mit Bitte um Autogramm nun mittlerweile 5 Wochen vergangen sind, frägt sich A, ob eine kurzfristige Verlegung des Wohnsitzes nach Z die Zustellung eines Beitragsbescheides für die Wohnung in Stadt X seitens K unmöglich macht?
Person A denkt sich nämlich, wie sie mir geschildert hat, dass die besagte Firma bei Wohnsitzwechsel nach Z zunächst wieder Fanpost mit Bitte um Autogramm an Person A verschicken müsse, da A ja kein Konto bei der in K residierenden Firma besitzt und ohne Beitragsbescheid somit auch keine "ausstehenden Forderungen" existieren können. Oder irrt sich Person A bei dieser Auffassung womöglich?