Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Chance auf rückwirkende Umzugsänderung  (Gelesen 1934 mal)

s
  • Beiträge: 1
Chance auf rückwirkende Umzugsänderung
Autor: 23. September 2013, 17:23
Schönen guten Tag zusammen,

ich habe eine frage zu folgendem fiktiven Fall.

Angenommen Person A wohnte beispielsweise bis zum 01.06.13 an Wohnort X. Nun zieht Person A bei Person B ein, welche an ihrem Wohnort Y bereits Gebühren bezahlt. Person A erhält einen Schrieb, dass er noch ausstehende Gebühren bis inklusive Monat Juni 2013 zu zahlen habe. Person A schreibt eine E-Mail samt Anhang, dass er seit dem 01.06.13 am Wohnort Y gemeldet ist und somit nur noch inklusive dem Monat Mai 2013 zu zahlen habe. Nun erhält Person A erneut einen Brief in dem die Rechnung unverändert, nur mit neuer Adresse vermerkt, bleibt. Erneut schreibt Person A eine E-Mail um zu betonen, dass er bereits am 01.06. umgezogen ist. Nun kommt erneut eine Rechnung, laut der er bis inklusive Oktober 2013 im Voraus zu bezahlen habe.

Telefonisch versucht Person A dies zu klären. Person GEZ am Telefon, weisst daraufhin, dass eine Abmeldung per Antrag hätte erfolgen müssen. Person A war das nicht bewusst, da sie in der Annahme war, dass dies durch den E-Mail Verkehr bereits klar erkenntlich ist. Person fragt sich nun ob hier der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt, oder die Möglichkeit besteht nur den tatsächlichen Betrag (bis inklusive Monat Mai 13) zahlen zu können.

Vielen Dank,

smo


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Chance auf rückwirkende Umzugsänderung
#1: 23. September 2013, 17:50
Herzlich Willkommen und Beileid zum Kampf mit den schizophrenen Windmühlen  ;)

Der offizielle Teil:
Laut RBStV §7 + 8 liegt alles bei Person A

Am besten über das ebenfalls offizielle Abmeldeformular.

Bedeutet: Offizielle Abmeldung (Ende Mai zum 1.6) mit Hinweis auf die neue angemeldete Adresse und der Teilnehmernummer die bereits für die neue Adresse bezahlt. Chance das Abmeldung akzeptiert wird = groß

Telefonisch übersteigt die Schilderung von Person A die Aufnahmefähigkeit von Person GEZ. Es initiiert nur solche Aussagen wie: Wir sind an die gesetzliche Regelung gebunden. Zudem nützten telefonische Vereinbarungen nix, vor allem wenn sich Person GEZ nicht daran erinnert im Nachhinein.

Inoffiziell:
Hier im Forum haben einige Personen schon geäußert, dass eine bloße E-Mail mit einer Frage in Richtung Köln schon zu einer automatischen Anmeldung geführt haben, gefolgt von einem netten Dankeschön Schreiben für die Anmeldung (obwohl es keine war).

Warum sollte dann eine so geführte Mail wie von Person A nicht auch dazu führen, eine Abmeldung durchgeführt zu haben? Ohne Rechtsstreit wäre dies allerdings meiner Meinung nach nicht zu bewerkstelligen.

Ohne es vor Gericht klären zu lassen, sehe ich persönlich wenig Chancen. Denn wo kein Kläger da kein Richter und es wird nur gesagt: Wir sind an die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben gebunden..........

Auf alle Fälle würde ich persönlich schriftlich auf die Mail als Abmeldung hinweisen und erklären das Person A bereit ist, bis Mai zu bezahlen (oder auch nicht, je nach genereller Einstellung). Somit wäre wenigstens etwas schriftliches zwischen Person A und Person GEZ vorhanden und Person A könnte sich evtl. anwaltlichen Rat einholen.

Viel Glück im Kampf mit den Windmühlen










Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben