Besonders interessant diese Feststellung die man als Klageargument mit Berufung aufs Kartellamt benutzen kann:
Auch die Tatsache, dass es sich gebührenfinanzierte Inhalte handelt, sah das Kartellamt als problematisch an. Mundt: "Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage."
Ich greife besonders auf:
"Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand.“
Diese Aussage lässt sich auch auf alle anderen Bereiche ausweiten, da das Problem auch Zeitungen und andere Medien betrifft.
Daher könnte man auch schreiben:
"Darüber hinaus sind alle Inhalte und Angebote des ÖRR gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für alle Medien- und Informationsbereiche.“
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.