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Autor Thema: Zurückerstattung des Beitrages  (Gelesen 1955 mal)

R
  • Beiträge: 1
Zurückerstattung des Beitrages
Autor: 13. September 2013, 14:32
Guten Tag,

Person A und B hatten bis zum 01.05.2013 eine Zweitwohnung gehabt.
Dies hat A dem Beitragsservice telefonisch mitgeteilt.
A und B haben durch streß den wir danach hatten erst letzten Monat schriftlich gekündigt.
Nun haben A und B  einen Bescheid bekommen das wir bis zum 01.10.2013 weiter zahlen müssen.

A's Frage ist habt ihr eine Idee wie A und B ihr Geld rückwirkend zum 01.05.2013 zurückbekommen können?


Lg
Ramses


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2013, 17:06 von Uwe«

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  • Beiträge: 647
Re: Zurückerstattung des Beitrages
#1: 14. September 2013, 07:52
Hallo,

wenn Ihr das Geld selber überwiesen habt, geht das nicht mehr.
Wurde ein mal das Geld ins Schwarzessloch überwiesen, so bleibt es für immer dort verschollen.

Wurde das Geld vom Schwarzessloch abgebucht, so besteht innerhalb 6 Wochen eine Möglichkeit
das Geld von der Bank zurückziehen lassen. (So weit ich weiß sind es 6 Wochen und kostet Gebühren)

Falls die selber abbuchen sofort Kündigung mit Entzug der Einzugsermächtigung. Aber das Konto trotzdem
im Auge behalten. Das Schwarzessloch hat öfters Alzheimer und wird kriminell, in dem ohne Erlaubnis
weiter das Geld von dem Konto saugt.

Definition Schwarzessloch:

Ein Schwarzes Loch ist ein astronomisches Objekt, dessen Gravitation so extrem stark ist, dass aus diesem Raumbereich nichts - auch kein Lichtsignal - nach außen gelangen kann. Nach der Allgemeinen Relativitätstheorie kann eine ausreichend kompakte Masse die Raumzeit verformen und ein Schwarzes Loch bilden.

Der Begriff „Schwarzes Loch“ wurde 1967 durch John Archibald Wheeler etabliert (nicht aber erfunden, wie oft behauptet). Er verweist auf den Umstand, dass sich um eine Krümmungssingularität der Raumzeit ein durch den Ereignishorizont charakterisiertes Raumgebiet bildet, in das Materie nur hineinfallen, aber nicht wieder hinausgelangen kann („Loch“) und das insbesondere auch eine elektromagnetische Welle, wie etwa sichtbares Licht, niemals verlassen kann (daher „schwarz“). Je nach Literatur kann sich der Begriff aber auch auf die Singularität selbst beziehen.


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