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Autor Thema: Gebührenzahlung trotz Bescheinung on der Arge  (Gelesen 1696 mal)

z
  • Beiträge: 1
Gebührenzahlung trotz Bescheinung on der Arge
Autor: 13. September 2013, 13:16
Guten Morgen,

ich hab mich gestern hier angemeldet, stundenlang gelesen aber keine Antwort auf  Fragen gefunden

Person A folgendes Problem:
Am 17.6. wurde Gebührenbefreiung beantragt und die Bescheinigung der Arge mitgeschickt. Absendung mit Datum wurde in den Unterlagen notiert. Es kamen mehrere Erinnerungen. Die letzte wurde urschriftlich zurückgeschickt mit dem Bemerken, das es am 17.6. beantragt wurde. Die Briefe wurden alle in den selben Briefkasten  im Dorf K eingeworfen. Der letzte Brief kam merkwürdigerweise an, darauf erhielt Person A dann eine Befreiung für 2 Monate, aber nicht für Juni und Juli >:(
Person A hat dort angerufen, es wurde mitgeteilt, der Antrag sei zu spät eingegangen und Person A wäre in der Nachweispflicht, das es rechtzeitig abgeschickt wurde. Es wurde mitgeteilt, das Person A nichts für die schlampige Arbeitsweise dort kann und ob sie die Porto- sowie die Telefongebühren übernehmen. Ist egal, Person A hätte es per Einschreiben abschicken sollen. Sie könne Person A aber Ratenzahlung anbieten.
Weiter mitgeteilt, das Person A ab Nov. eine Rente erhalte, die niedriger als der Hartz IV-Satz ist. Auch egal - bei niedriger Rente gibt es keine Befreiung. Person A kann und will  (!!) keine Sozialleistungen beantragen. Die Mutter von Person A lebt noch (84) und sie würde angeschrieben werden.
Lt. Abs.1 GG  beträgt das schuldrechtliche Existenzminum ca. 900 Euro. Müßte Person A da nicht eine Befreiuung erhalten oder kann man Person A wirklich zwingen, Leistungen zu beantragen?

Was hat Person A sonst für Möglichkeiten ausser Abzuwarten, bis ein Gebührenbescheid kommt (muß "Bescheid" drauf stehen?) ? Person A hat bis jetzt nur was ohne Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.

Person A hatte übrigens alle Geräte vor Jahren abgemeldet und wurde jetzt mehrfach angeschrieben. Wäre wohl besser gewesen nicht darauf zu reagieren.

Eine Frage noch: hier im Forum steht ein Betrag (ich glaub vom Februar d.J.) in dem ein Musterbrief zum Widerspruch der pers. Daten für das Meldeamt ist. Ist der noch gültig, kann man das auch jetzt noch machen?

Ewig langer Text - sorry, aber so ein Forum ist eine neue Sache für mich

gruß zickich
der Name ist Programm



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zickich
der Name ist Programm :-)

j

jetzt_reicht_es

meines Wissens nach reicht es fällig aus, dass du beweisen kannst, dass dir H4 zusteht.
Das heißt man beantragt die Leistung und verzichtet auf die Auszahlung.


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