Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Zwangsanmeldung nach Schreiben "Zahlung unter Vorbehalt"

Begonnen von saturn, 12. September 2013, 15:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

saturn

Person Z hat 4 Wochen nach Erhalt des 1. Schreibens die Erklärung "Zahlung unter Vorbehalt" abgeschickt. Damit überschneidend kam das 2. Schreiben.

Jetzt erhielt Person Z das 3. Schreiben, welches wie folgt beginnt:
   vielen Dank für Ihre Mitteilung.
   Vielen Dank für ihre Anmeldung.

Das Anmeldungsformular hatte Person Z aber gar nicht abgeschickt... Ein Beitragskonto für Person Z wurde ebenfalls eingerichtet welches bis 9.2013 einen offenen Beitrag ausweist, mit der Bitte diesen zu überweisen.

Person Z fragt sich nun wie sie weiter vorgehen soll:
   a) Igorieren und nichts tun.
   b) Abmelden.

Meldet Person Z sich ab, erkennt sie damit doch implizit die Anmeldung an, oder? Aus diesem Grund würde Person Z Lösung a) bevorzugen. Für Lösung a) spricht ausserdem, dass der Beitragsservice ohnehin macht, was er will.

Was soll Person Z nun tun? Nichts tun und auf den korrekten Beitragsbescheid zu warten scheint Person Z die vernünftigste Lösung zu sein.

---

PS: Person Z wollte unter Vorbehalt zahlen. Person Z hat sich derart über diese Machenschaften geärgert, dass sie nun gar nicht zahlen und klagen wird.

Systemfehler

naja, das mit der Abmeldung kannste knicken.

Die Anmeldung hat freundlicherweise direkt der Beitragsservice für dich übernommen, ist doch ein super Service  ;)

Zitat von: saturn am 12. September 2013, 15:35
Person Z hat sich derart über diese Machenschaften geärgert, dass sie nun gar nicht zahlen und klagen wird.

Person Z sollte sich aber unbedingt durch das Forum lesen und genug Input sammeln!
,,Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."
Loriot

wtfacow

Person Z könnte folgendes machen :
1.)Falls Einzugsermächtigung erteilt, diese widerrufen.
2.)Warten bis irgendwann mal der Gebührenbescheid eintrudelt.
3.)Widerspruch einlegen(Auch an die Aussetzung des Vollzuges denken)
4.)Den negativen Widerspruchsbescheid des Beitragsservice abwarten.
5.)Klage einreichen.
Das war die Kurzfassung

Punkt 0.:  Hier im Forum einlesen  :)

saturn

Danke.

Punkt 0 ist in Arbeit, Punkt 1 ist nicht erforderlich, Person Z zahlt derzeit noch nicht.

Person Z ist also zur Zeit bei Punkt 2. Inzwischen hat Person Z ein weiteres formloses Schreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten, welches ignoriert wird.

Eine Abmeldung nach der Zwangsanmeldung ist also nicht nötig?

wtfacow

Zitat von: saturn am 13. September 2013, 09:56


Eine Abmeldung nach der Zwangsanmeldung ist also nicht nötig?

Eine Abmeldung ist nicht möglich, das ist ja das asoziale. >:(
Könnte sich Person Z einfach so abmelden, müsste Sie auch nicht Widersprechen und schließlich irgendwann klagen.
Schau mal hier im Forum wieviele Leute inzwischen Zwangsangemeldet wurden, obwohl Sie den Verein komplett ignoriert haben.

Der Verein schickt sogar weiterhin Gebührenbescheide an Katzen...


saturn

ZitatKönnte sich Person Z einfach so abmelden, müsste Sie auch nicht Widersprechen und schließlich irgendwann klagen.

Natürlich! Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr...