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Autor Thema: Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen  (Gelesen 4593 mal)

Uwe

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Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat den GEZ-Gegnern eine Niederlage beigebracht: Der Beitragsservice, also die GEZ-Eintreiber, dürfen von den Meldeämtern sämtliche Daten übernehmen. Die Einwände von Datenschützern konnte das Gericht nicht überzeugen.

mehr auf:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/12/niederlage-fuer-gez-gegner-beitrags-service-darf-sich-bei-meldeaemtern-bedienen/


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
also kann man jetzt "Der Rundfunkbeitrag verletzt die informationelle Selbstbestimmung" vom Widerspruchsschreiben streichen.


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Wenn ich das schon wieder lese:
Zitat
[...] Der NDR legte unverzüglich Beschwerde gegen das Urteil ein. Am 10. September gab das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Beschwerde statt (Az. 4 ME 204 /13).
Bei der Gesetzgebung sei alles mit rechten Dingen zugegangen, schließlich seien dabei auch Datenschützer zu Wort gekommen.
Die Regelung sei deshalb rechtmäßig.


Dabei seien "auch Datenschützer zu Wort gekommen" und "Die Regelung sei deshalb rechtmäßig."
Die können den Dummschwatz einfach nicht lassen!!!
Diese Kausallogik möchte ich auch mal haben...  ::)

Ich wiederhole hiermit noch mal:

Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6803.msg50713.html#msg50713

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_4-ME-20413_OVG-Lueneburg-Meldedatenabgleich-bei-Rundfunkbeitrag-rechtmaessig.news16749.htm
Zitat
" [...] Die zuständigen Datenschutzbeauftragten waren in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. [...]"

Das ist der blanke Hohn und vergleichbar mit der gebetsmühlenartigen, euphemistischen Behauptung "aber der Beitrag bleibt stabil - bei 17,98€" (aber die Bemessungsgrundlage ändert sich komplett!) - denn die schweren Bedenken und Einwände der Landesdatenschutzbeauftragten wurden bewusst, man könnte auch sagen *vorsätzlich* ignoriert bzw. abgetan.

Sie "waren eingebunden"... wurden aber ignoriert:


Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister - Antwort Sächsischer DSB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg34317.html#msg34317

...mir ist folgendes Schreiben des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten unter die Hände gekommen:



Interessant ist u.a. der Verweis auf die Forderung der
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

www.saechsdsb.de/component/content/article/100-datenschutzkonferenzen/umlaufentschließungen/397-rundfunkfinanzierung-systemwechsel-nutzen-fuer-mehr-statt-weniger-datenschutz
Zitat
"...auf die beabsichtigten Übermittlungen der Adressdaten aller gemeldeten Volljährigen durch die Meldestellen als Einstieg in das neue Beitragsmodell über einen Zeitraum von zwei Jahren zu verzichten,
stattdessen die Datenübermittlung auf zeitnahe Übermittlungsbefugnisse nach dem Melderecht zu beschränken."

Leider wurde diese Forderung nicht berücksichtigt.

In o.g. Dokument heißt es u.a. weiter:
Zitat
Der Staat ist gehalten, gesetzlich dafür zu sorgen, dass die Datenverarbeitung auf ein Maß beschränkt wird, das für den Zweck der Rundfunkfinanzierung unerlässlich ist. Der zur Anhörung zu dem Modellwechsel vorgelegte Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV-E) entspricht dem nicht, sondern schafft statt dessen eine Vielzahl von Datenerhebungsbefugnissen für die Beitragserhebungsstelle, die diese nach dem Modellwechsel von der Gebühr zur Wohnungsabgabe nicht mehr benötigt.

Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?


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