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Autor Thema: Theoretisches Problem mit dem Beitragsbescheid - eure Ratschläge  (Gelesen 4414 mal)

H
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Hallo alle zusammen,

folgendes Theoretisches Szenario:

Person XYZ hat zu Beginn des Jahres die Zahlungen an den Beitragsservice eingestellt.
Alle bisherigen "Kontostands-Infos" wurden zur Kenntnis genommen (abgeheftet)

Inzwischen hat die Person den Beitragsbescheid erhalten und diesen natürlich etwas genauer geprüft.
Dabei ist aufgefallen, dass auf dem Bescheid auch fehlende Beträge aus 2012 enthalten sind.

Nach etwas intensiverem Nachdenken ist Person XYZ eingefallen, dass evtl. voreilig, also zu früh die Überweisung wiederrufen hat. Dies wird allerdings noch einmal genau geprüft werden.

Soll Person XYZ nun trotzdem gegen den gesamten Fehlbetrag Widerspruch einlegen?
Oder sollte der aus 2012 noch nicht gezahlte Betrag ggf. noch überwiesen werden
     => Kann die Überweisung des 2012-Betrags vom Beitragsservice als Anerkennung des Bescheids gewertet werden?

Danke im Voraus für die Diskussion und Beantwortung des ausgedachten Szenarios


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themob

Welcher Zeitraum ist genau auf dem Beitragsbescheid aufgeführt?

Als Beispiel siehe die Links hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html (vor allem der zweite Link)

Genauer könnte man etwas sagen, wenn der Beitragsbescheid evtl auch im oben genannten Thema anonymisiert hochgeladen wird.

Ein Widerspruch richtet sich immer auf den "festgesetzten Betrag". Nicht auf die Summe die eventuell als Zusatzerläuterung aufgeführt ist.

Ob Person XYZ offene Beiträge aus 2012 noch bezahlen will, liegt in deren Ermessen. Als Anerkennung könnte es meiner Meinung nach nicht gesehen werden, da bis 12/2012 eine andere Basis war (Geräteabhängig).

Ich selbst hatte zum Beispiel im März auch noch offene Summen aus 2012. Allerdings kam dann der Bescheid im März. Aber nur für den Zeitraum bis 12/2012.

Früher kam noch kein Beitragsbescheid? Vielleicht übersehen?

Für 2013 gilt die generelle Einstellung zum Zwangsbeitrag. Also am besten Klagen statt zahlen  ;)




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H
  • Beiträge: 11
Hallo,

danke für die Rückmeldung!

Werde heute Abend mal den Bescheid versuchen, hier hochzuladen...
Widersprechen und Klagen will ich sowieso!

Ein Unterschied ist mir bereits aufgefallen:

Die Behörde hat mir für 3 Quartale zusammengefasst einen Bescheid geschickt, und nicht wie bei anderen pro Qualtal einen.


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Hallo,

hier mein Bescheid.

Zuerst die Voerderseite


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und hier die (wahrscheinlich schon altbekannte) Rückseite des Bescheids

Über zahlreiche Kommentare zu meinem Bescheid würde ich mich freuen.


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c
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Die Fernsehgebühr für Dezember 2012 fiel, wie bei mir auch, in den Zahlungszeitraum 12/12 - 02/13, fällig am 15.01.13 nehme ich an?

Die 17,98 sollten unbedingt noch überwiesen werden, da in dem Widerspruch dann ja nur gegen den neuen Rundfunkbeitrag ab 01/13 vorgegangen wird. Sollte kein Problem sein, da ja sowieso immer auf die älteste Schuld verrechnet wird.


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themob

Die Fernsehgebühr für Dezember 2012 fiel, wie bei mir auch, in den Zahlungszeitraum 12/12 - 02/13, fällig am 15.01.13 nehme ich an?

Die 17,98 sollten unbedingt noch überwiesen werden, da in dem Widerspruch dann ja nur gegen den neuen Rundfunkbeitrag ab 01/13 vorgegangen wird. Sollte kein Problem sein, da ja sowieso immer auf die älteste Schuld verrechnet wird.

Warum sollten die 17,98€ "unbedingt" noch überwiesen werden?
Für offene Forderungen aus 2012 werden laut Übergangsbestimmungen als Rechtsgrundlage der Rundfunkgebührenstaatsvertrags hergenommen.

Der wurde dem Grunde nach durch 2 Bundesverfassungsgerichtsurteile als verfassungswidrig eingestuft.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111130_1bvr326908.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.html

Ich persönlich würde den Widerspruch in mindestens 2 Teile aufgliedern:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag
und
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

jeweils in Verbindung mit der entsprechenden Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträge

Zu bedenken ist auch, Widerspruch wird auf den Gebühren-/Beitragsbescheid als ganzes (Verwaltungsakt) eingelegt. Nicht auf Position 2 bis x, weil Pos. 1 evtl. mittlerweile bezahlt wurde.

Theoretisch müsste man einen neuen Bescheid einfordern, von sich aus machen die es bestimmt nicht. (Alten Gebühren-/Beitragsbescheid aufheben weil Pos 1 bezahlt wurde, neuen Bescheid ausstellen). Wäre mir zu riskant dieses Vorgehen.

Und ob ein Widerspruch als gültig angesehen wird, wenn ein Teil des Verwaltungsakts befriedigt wird, ist dann die Frage. Ich weiß es nicht.

Was kann ich denn verlieren wenn ich die offene Forderung auch anzweifel? Meiner Meinung nach nichts.
Die Gebühren bleiben die gleichen für eine eventuelle Klageeinreichung beim VG.


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H
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d.h. du meinst, es macht Sinn, gegen alle 3 Quartale 2013 + Dezember 21012 jeweils einzeln Wiederspruch einzulegen.

Kann das überhaupt in einem Schreiben verpackt werden?

Kann natürlich auch 3 oder 4 separate Widerspruchsschreiben gegen jedes einzelne Quartal einlegen.  >:D
Mal sehen ob Sie dann auch 3x einen Widerspruch erhalte.
Das könnte aber auch nach hinten losgehen... oder was meint Ihr?


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