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Autor Thema: Zwang Aufstockung zu beantragen, um befreit zu werden!?  (Gelesen 5360 mal)

A
  • Beiträge: 3
Guten Tag.

Person A besitzt weder Fernseher noch Radio und war deshalb bisher nicht bei der GEZ gemeldet. Sie verdient so wenig, dass sie theoretisch aufstockendes ALGII beantragen könnte, möchte dies aber aus verschiedenen Gründen nicht tun. Daher gehört sie zu dem auf der Website rundfunfunkbeitrag.de unter "Härtefälle" genannten Personenkreis, der auf eine staatliche Sozialleistung verzichtet, obwohl sie darauf Anspruch hätte.

Entsprechend hat sie, als sie im Juli ihre Wohnung beim "Beitragsservice" anmeldete, auf dem Antwortbogen unter dem Punkt "Angaben zur Zahlungsweise" als gewünschte Zahlungsweise ein Kästchen hinzugefügt, "gar nicht" daneben geschrieben und es angekreuzt.

Zusätzlich verfasste sie einen Brief unter der Überschrift "Widerspruch" und widersprach darin dem ausgeübten Zwang 1. für eine nicht genutzte Leistung zahlen zu müssen und 2. das Jobcenter aufsuchen zu müssen, um eine Befreiung von der Zahlung erwirken zu können.

Nun wurde Person A eine Beitragsnummer zugewiesen und schriftlich mitgeteilt. Auf den Widerspruch von Person A wurde nur insoweit eingegangen, als dass mitgeteilt wurde, "dass eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nur ausgesprochen werden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen und ein Antrag auf Befreiung gestellt wird." Ein Antragsformular auf Befreiung war nicht beigefügt, ein offiziell "Bescheid" genanntes Schreiben auch nicht. Als Anlagen waren die Daten zum Beitragskonto mit einem Kontostand von -161,82 Euro und ein Infoblatt zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (etc.) beigefügt.

In dem Infoblatt findet die eingangs genannte Personengruppe der "Härtefälle"  keine Erwähnung. Es ist daher nicht nur unvollständig sondern schlichtweg falsch, weil darin ausschließlich der Erhalt von Sozialleistungen, der Erhalt von Ausbildungsförderung und gesundheitliche Einschränkungen als Voraussetzungen zur Befreiung dargestellt sind ("eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen").

Person A fühlt sich genötigt und fehlinformiert. Wie kann sie rechtlich korrekt weiter vorgehen?

Danke im Voraus!


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themob

Guten Tag.

Person A besitzt weder Fernseher noch Radio und war deshalb bisher nicht bei der GEZ gemeldet. Sie verdient so wenig, dass sie theoretisch aufstockendes ALGII beantragen könnte, möchte dies aber aus verschiedenen Gründen nicht tun. Daher gehört sie zu dem auf der Website rundfunfunkbeitrag.de unter "Härtefälle" genannten Personenkreis, der auf eine staatliche Sozialleistung verzichtet, obwohl sie darauf Anspruch hätte.

Entsprechend hat sie, als sie im Juli ihre Wohnung beim "Beitragsservice" anmeldete, auf dem Antwortbogen unter dem Punkt "Angaben zur Zahlungsweise" als gewünschte Zahlungsweise ein Kästchen hinzugefügt, "gar nicht" daneben geschrieben und es angekreuzt.

Zusätzlich verfasste sie einen Brief unter der Überschrift "Widerspruch" und widersprach darin dem ausgeübten Zwang 1. für eine nicht genutzte Leistung zahlen zu müssen und 2. das Jobcenter aufsuchen zu müssen, um eine Befreiung von der Zahlung erwirken zu können.

Nun wurde Person A eine Beitragsnummer zugewiesen und schriftlich mitgeteilt. Auf den Widerspruch von Person A wurde nur insoweit eingegangen, als dass mitgeteilt wurde, "dass eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nur ausgesprochen werden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen und ein Antrag auf Befreiung gestellt wird." Ein Antragsformular auf Befreiung war nicht beigefügt, ein offiziell "Bescheid" genanntes Schreiben auch nicht. Als Anlagen waren die Daten zum Beitragskonto mit einem Kontostand von -161,82 Euro und ein Infoblatt zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (etc.) beigefügt.

In dem Infoblatt findet die eingangs genannte Personengruppe der "Härtefälle"  keine Erwähnung. Es ist daher nicht nur unvollständig sondern schlichtweg falsch, weil darin ausschließlich der Erhalt von Sozialleistungen, der Erhalt von Ausbildungsförderung und gesundheitliche Einschränkungen als Voraussetzungen zur Befreiung dargestellt sind ("eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen").

Person A fühlt sich genötigt und fehlinformiert. Wie kann sie rechtlich korrekt weiter vorgehen?

Danke im Voraus!

Rechtlich korrekt wäre wohl, wenn Person A den Beitragsbescheid abwartet, Widerspruch einlegt und nach nicht stattgegebenem Widerspruch die Klage einreicht.

Um den sogenannten Härtefallregeln aus finanzieller Sicht zu genügen, muss man sich leider an die vorgegebenen Spielregeln halten. Würde im Falle von Person A bedeuten:
Zum Jobcenter gehen, aufstockende Leistung beantragen, gleichzeitig schriftlich klarstellen das Person A die Leistung nicht in Anspruch nehmen will sondern es nur der Form halber macht, um der Rundfunkanstalt und den zur Zeit noch gültigen Gesetzen zu folgen, damit Person A die Vorlage zur Bescheinigung bei ARD ZDF Beitragsservice erhält, um eine Befreiung zu bekommen.

Eine andere Möglichkeit wegen Härtefall aus finanzieller Sicht befreit zu werden, sehe ich nicht. Was sie akzeptieren steht unter Grund 440 in der Spalte vorzulegende Unterlagen. Alles andere ist Porto aus dem Fenster schmeißen, sich wundern und ärgern über Textbausteine.




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Womit wir wieder beim Thema sittenwidrigkeit sind. Die machen keine vollständige Aufklärung, aber nötigen jeden doch bitte zu zahlen, weil die ja keine Gründe erkennen können der dagegen spricht zu zahlen.


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six2seven

Zitat:
Sie verdient so wenig, dass sie theoretisch aufstockendes ALGII beantragen könnte, möchte dies aber aus verschiedenen Gründen nicht tun.


Hallo Antihartz

…….die Gründe von Person A in Ehren,
aber genau deshalb werden Reiche immer reicher
und Arme immer ärmer.
Der Arme pflegt Seinen Stolz, während der Reiche
keinen hat und vorrangig an der Vermehrung
Seiner Habe interessiert ist.
Der Arme dagegen lässt sich ausnehmen und meint es ist
Schicksal.
Und genau da liegt der Hund begraben.
Jeder berechtigte Antrag der nicht gestellt wird,
stärkt das System, das automatisch folgert, den Leuten geht es prächtig,
es braucht niemand staatliche Hilfe.

Wir schießen uns also in den eigenen Fuß.


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Fritzi

Weißt du eigentlich, wieviel Arbeit man investieren muss, um diese lächerlichen Aufstockungszahlungen zu erhalten?
Das ist Entwürdigung pur. Ich kann sehr gut verstehen, dass sich viele Menschen dieses nicht mehr zumuten möchten.

Wer bezahlt eigentlich die Gebühren für die sogenannten "Befreiten"? Und wer bezahlt die Verwaltungsangestellten, die dem Betroffen noch die letzte Intimität abverlangen, damit er die paar Euros zugesprochen bekommt?

Der Staat (Rundfunkanstalten inclusive) bestimmt über und lenkt uns Bürger, wie es ihm passt.

Ich rate solchen Personen an, einfach nicht zu zahlen. Was will der Staat denn da noch pfänden? Vielleicht sind es genau solche Fälle, die vereinzelte Politiker zum Umdenken veranlassen oder auch die Gerichtsbarkeiten, die ja die Vollzieher losschicken müssen. Es müssten massenweise Klagen der LRAs zur Pfändung oder sowas den Gerichten vorliegen, dann sollte doch endlich ein Lichtlein bei denen angehen.

Noch eine Anmerkung: Die Reichen werden bestimmt nicht weniger reich, nur weil Betroffene ein paar Euros beim Arbeitsamt beantragen.


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six2seven

ZITAT:

Weißt du eigentlich, wieviel Arbeit man investieren muss, um diese lächerlichen Aufstockungszahlungen zu erhalten?
Das ist Entwürdigung pur. Ich kann sehr gut verstehen, dass sich viele Menschen dieses nicht mehr zumuten möchten.

 Hallo Fritzi

…..genau darauf hofft  * der Staat *, dass der Bürger
diese Hürden nicht nehmen will und die Ihm zustehende
Leistung nicht abfordert, bleibt umso mehr um * Oben *
an Diäten zu verteilen.
Es handelt sich im Übrigen um * VOLKSVERMÖGEN * über das wir hier sprechen,
was vielen Leuten immer noch nicht klar ist,
die glauben, das Geld käme aus den Spendierhosen
von Merkel und Genossen.
Dein Rat, einfach nicht zu zahlen, ist mit Verlaub, naiv.
Die Vollstreckungsmaschinerie wird automatisch in Gang gesetzt
und die holen sich * was Sie wollen *.
Wenn die Forderung es hergibt, wird der Schuldner
auch mal kurzerhand trockengelegt.

Ich hoffe, dass jeder, der eine berechtigte Forderung stellen kann,
sich ganz bewusst ist, dass er nicht die Rolle des Bittstellers einnimmt
sondern gegenüber der Behörde als selbstbewusster Bürger auftritt,
und nicht resignierend Deine  ZITAT:

…. ( Der Staat (Rundfunkanstalten inclusive)
bestimmt über und lenkt uns Bürger, wie es ihm passt.)   

Einstellung hat.

PS
Migranten querbeet aller Nationalität, haben inzwischen
einen Stand der Information bezgl. *Ihrer Forderungen*
erreicht, dass selbst der gut informierte RAW , nachschlagen muss.


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Fritzi

Hallo six2seven

Und das "Volksvermögen" von welchem du schreibst, hat jeder mit erwirtschaftet, ob als Erwerbstätiger oder als Konsument oder Vermögender.

Wenn ich hier  davon spreche, dass der Staat über uns bestimmen will bzw. uns sogar erziehen will, dann meine ich  Gesetze, wie die Aufstockungsanträge u.ä. : Du kriegst zu deinem UntersteWürdeLohn erst von uns was dazu, wenn du brav deinen Antrag ausfüllst und dich bis auf die Unterhose vor uns ausziehst.
Der Staat befindet darüber, ob ein Kind in den Turnverein gehen darf, oder ein Instrument erlernen darf, oder Nachhilfe erhalten darf oder oder... Aber erst nach reichlich ausgefüllten Antragsseiten und Begründung usw....

Meine Schwester hat bei einer Art Arbeitsamt gearbeitet. Sie versteht überhaupt nicht mehr, dass sich die Betroffenen das alles bieten lassen. Die Menschen sind so eingeschüchtert und teils entwürdigt, eigentlich haben sie doch nicht so viel zu verlieren, wenn sie aufbegehren. Aber diese Betroffenen sind einfach oft nur noch müde, ihrer Kraft beraubt.

Es mag naiv sein, zu empfehlen, nicht zu zahlen. Aber sag doch mal, wie ernst soll man denn die Schreiben des Beitragsservice nehmen. Bescheide kommen nach über einem halben Jahr, auf Widersprüche wird nur lapidar geantwortet, zwischendurch gibt es mal eine neue Zahlungsaufforderung eines neuen Zahlungszeitraumes. Die Politiker wiederholen mit Stolz ihre primitiven unüberlegten Textbausteine, anstatt sich mal qualifiziert zum Thema zu äußern. Ist auch alles naiv.

Es stehen 6 hochrangige renommierte Gutachten gegen das eine von Paul Kirchhoff. Und trotzdem wird das Gesetz seitens der Politiker nicht in Frage gestellt und Gerichte weisen entsprechende Klagen u.ä. ab.
Das schreit doch zum Himmel und ist doch wohl auch sehr naiv.

Ich denke, dass ich dann auch mal naiv sein kann und vielleicht mal andere Ideen des Protestes ins Feld führen darf, als die zeitraubenden und kostenintensiven Widersprüche und Klagen.




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s

six2seven

Zitat Fritzi:
Und das "Volksvermögen" von welchem du schreibst, hat jeder mit erwirtschaftet, ob als Erwerbstätiger oder als Konsument oder Vermögender.


Hallo,

…genau so ist es, deshalb hat jeder „ Bedürftige „
sollte er in die Lage kommen, Anspruch, ohne wenn und aber.
Da ist auch Mut und Durchhaltevermögen gefordert ( das ist
kein Bla-Bla, ich spreche von Projekten, die ich auch
z.T. begleite, schließlich bin ich seit 2007 an der ÖRR Sache
dran ).
Und es gelten keine Ausreden von  -  ist zu viel Arbeit - zu viel
Einsicht in meine Verhältnisse – zu entwürdigend -.
Würde es mehr „ Mutige „ bei diesem Vorgang geben, käme auch
das Einstiegszenario auf den Prüfstand!

Einer unserer Moderatoren hat treffend einen Zusammenhang
konstruiert:
Alle Bedürftigen sollten konsequent Ihren Anspruch geltend machen,
so würden am effektivsten die Verursacher des Problems getroffen.
Über die Beihilfen müssten somit aus Steuermitteln die Beiträge/Gebühren
gezahlt werden, dann ginge nämlich der Schuss nach hinten los.

Aber auf Mutige zu hoffen, ist so eine Sache, wenn ich hier im Forum
einen Satz lese „ Merkel hat uns gut aus der Krise herausgeführt „ dann
frage ich mich, welche Zeitung die Leute lesen.
Merkel und alle Anderen waren Mitverursacher der Globalkrise,
jemand der einen Ackermann derart verehrt, dass er auch mal in
Vorlage tritt, beweist keine Volksnähe,
Aber das ist wieder eine andere Geschichte.


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A
  • Beiträge: 3
Hallo allerseits,

im Namen von Person A vielen Dank für die engagierten Beiträge. Sie lässt ausrichten, dass der Grund, kein ALGII zu beantragen allein in dem "Preis-Leistungsverhältnis" besteht. Für den geringfügigen Aufstockungsbetrag  lohnen sich ihrer Ansicht nach die langen Wartezeiten in ungastlicher Atmosphäre und das Ausfüllen üppiger Formularberge nicht. Das mag Kalkül der Behörden sein, aber auch gesundheitsschonend für Person A.

Einen offiziellen Bescheid hat sie noch immer nicht erhalten (wie sieht der überhaupt aus?), aber sie hat, teils mithilfe eurer Angaben, folgenden Widerspruch verfasst. Vielleicht mag es ihr ja jemand gleich tun:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom XXX habe ich am XXX erhalten, und ich lege hiermit dagegen Widerspruch ein.

Ich verdiene so wenig, dass ich aufstockendes ALGII beantragen könnte, möchte dies aber nicht tun. Daher gehöre ich zu dem auf Ihrer Website www.rundfunfunkbeitrag.de unter "Härtefälle" genannten Personenkreis, der auf eine staatliche Sozialleistung verzichtet, obwohl er darauf Anspruch hätte. Anhand der in Kopie beigefügten Anlagen können Sie sich von meinem Anspruch überzeugen.

Im Rundfunkstaatsvertrag §4 Abs. 6 heißt es: „Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor (also auch unter anderen Umständen! Hervorhebung und Anm. von mir), wenn eine Sozialleistung (...) mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. “

Sie teilen mir in Ihrem Schreiben mit, "dass eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nur ausgesprochen werden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen und ein Antrag auf Befreiung gestellt wird." Ein Antragsformular auf Befreiung war nicht beigefügt, einen formlosen „gesonderten Antrag“ (s.o.) hatte ich mit meinem Schreiben vom XXX bereits gestellt.

Das von Ihnen beigefügte Infoblatt zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist fehlerhaft. Darin findet die Personengruppe der "Härtefälle"  keine Erwähnung, sondern es sind der Erhalt von Sozialleistungen, der Erhalt von Ausbildungsförderung und gesundheitliche Einschränkungen als ausschließliche Voraussetzungen zur Befreiung dargestellt ("eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen", Hervorhebung von mir). In meinem Schreiben vom XXX widersprach ich bereits dem von Ihnen ausgeübten Zwang 1. für eine nicht genutzte Leistung zahlen zu müssen und 2. das Jobcenter aufsuchen zu müssen, um eine Befreiung von der Zahlung erwirken zu können. Dies ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Handlungsfreiheit vereinbar.

Außerdem ist Ihre Forderung ohnehin rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine so genannte Zwecksteuer wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen. Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält. Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz.

Es wird beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen.

XXX

Anlagen: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, aktuelle Gehaltsabrechnung und zuletzt erhaltener Änderungsbescheid über ALGII in Kopie



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six2seven

ZITAT  ANTIHARTZ:
 Anhand der in Kopie beigefügten Anlagen können Sie sich von meinem Anspruch überzeugen.


Hallo Antihartz

…diese Anlagen kannst Du Dir sparen.
Wie schon des Öfteren zu Recht von themob gepostet,
gilt einzig der Bescheid.
Dazu und zum besseren Verständnis ein Auszug aus einer
Antwort auf meine Anfrage bzgl. Definition  *Härtefall *,

Zitat :
…kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen…
von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Zwar eröffnet diese Regelung…   
GRUNDSÄTZLICH KEINE BEFREIUNGSMÖGLICHKEIT  AUS SONSTIGEN EINKOMMENSABHÄNGIGEN GRÜNDEN   
INSBESONDERE WEGEN  „GERINGEN EINKOMMENS“.

Zitat Ende

Du siehst, der ÖRR greift sich also Seine 9 Milliarden ohne Rücksicht
und Scham, wohingegen der Bedürftige allerlei Gründe aufführt um nicht,
die Ihm zustehende Leistung, einzufordern.
Den ÖRR freut`s, er kann weiter Gelump in Massen produzieren
und weiß, wenn keine Kohle mehr fließt, lässt man Vollziehung
und Justiz los.


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A
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Hallo six2seven,

tja mal abwarten. Wie gesagt, laut Rundfunkstaatsvertrag "hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien". Heißt also: kann nicht, sondern MUSS befreien!
Und der "Beitragsservice" sollte m.E. wirklich mit Klagen zugesch...üttet werden.

Best Gruß


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t

themob

six2seven sagt es schon richtig.
Zitat
…kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen…
von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Zwar eröffnet diese Regelung…   
GRUNDSÄTZLICH KEINE BEFREIUNGSMÖGLICHKEIT  AUS SONSTIGEN EINKOMMENSABHÄNGIGEN GRÜNDEN   
INSBESONDERE WEGEN  „GERINGEN EINKOMMENS“.
Zusatz: Nur mit entsprechenden Nachweisen wie im RBStV festgelegt

Ja es stimmt, sie MÜSSEN befreien, wenn die Nachweise erbracht werden  ;)

§4 Abs 6 RBStV
Zitat
(6)Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.

Alles was über das "insbesondere" hinausgeht und ohne Nachweise wie in Abs 1 Nr 1 - 10 und Abs 6 beschrieben, beantragt wird, werden sie ablehnen.

Wie lange soll die Befreiung denn gelten? Bis Person A von sich aus nachweist das die Einkünfte sich entsprechend erhöht haben? Die
Gültigkeit der Befreiung ist ja aus diesen Bescheiden ersichtlich, die Person A nicht hat


Daher geht es meines Erachtens nur noch über die Klage. Was aber bei den u.g. Begründungen sowieso überfällig ist ;D

Auch Abs 4 ist wichtig, da hier erwähnt wird, um welche Nachweise es sich handeln muss
Zitat
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen.

Betrifft immer nur die angestrebte Hartefallbefreiung aus finanziellen Gründen.

Ansonsten zur generellen Ausführung:
Die Rundfunkanstalten müssen mit Klagen überzogen werden.  ;D

Ich kann zwar die Einstellung im Ansatz von Person A verstehen das man nicht zum Amt will, aber wenn es doch die Politik so will, in diesem speziellen Fall, sollte man es unbedingt machen.

Aus einem Artikel zu verdeckter Armut heisst es: http://www.tagesspiegel.de/politik/verdeckte-armut-in-deutschland-mehr-als-jeder-dritte-verzichtet-auf-hartz-iv-/8427514.html
Zitat
Rund 4,9 Millionen beantragen keine Leistungen obwohl die Voraussetzungen vorliegen. Das erspart dem Staat mindestens 20 Milliarden Euro im Jahr.

Etwas 8 Milliarden bekommt der ÖRR, als Vergleich, im Jahr durch Beiträge.

Könnte so sein:
Rund 4,9 Millionen würden ihre Lebensqualität etwas verbessern durch den Erhalt von Sozialleistungen
Der Staat hat Mehrausgaben in 2 stelliger Milliardenhöhe
Die Anzahl Befreiungen würden nach oben explodieren

Realität wird wohl eher das sein:
Dunkelziffer X (von 4,9 Millionen) bezahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es nicht müssten, sie wollen eben nicht zum Amt, also beißen sie in den sauren Apfel und zahlen.
Ein Teil (noch verschwindend gering) ärgert sich mit den Rundfunkanstalten, versuchen eine Befreiung wie hier beschrieben (formlos mit Nachweisen die niemanden interessiert) zu bekommen, die Antwort kommt prompt: Kann leider nicht akzeptiert werden. 99% zahlen dann zähneknirschend weiter. Einige wenige gehen den Klageweg wie hier beschrieben.

Selbiges zum Thema Altersarmut, dass in ähnlicher Weise funktioniert, mit ebenso erschreckend hohen Zahlen. Nur mit einem großen Unterschied. Wegen Ihres Alters und der generellen Einstellung (Ich zahle seit Jahrzehnten und wird automatisch abgebucht), sowie der Tatsache das sich die meisten schon gar keine Gedanken mehr über diese Abbuchung machen weil es zu Ihrem Leben dazugehört. Da sieht man erst die an den Tag gelegte Mentalität der Landespolitiker. Die sich allesamt über diese weitreichenden Konsequenzen sicherlich null Gedanken gemacht haben.

Die Einstellung sowie Argumentation von Person A (im Eröffnungsthema) ist es wert, weiter verfolgt zu werden.

Handlungsfreiheit ist gesetzlich verankert, stellt man die Gruppen gegeneinander (Sozialleistungsbezieher = automatisch befreit da diese den Nachweis bekommen zur Vorlage in Köln) zu der hier genannten Gruppe, die Ihr Leben von der Unabhängigkeit in die Abhängigkeit des Staates geben müssen, weil sie für eine Befreiung genötigt werden, zum Amt zu gehen.
 - Den ganzen Aufwand würde ich sicherlich nicht betreiben um dann zu sagen: Geld könnt ihr behalten, ich will nur den Nachweis für die Befreiung des Rundfunkbeitrags. - 
Damit müssen Sie aber auch ihre Unabhängigkeit aufgeben, da die Inanspruchname von Sozialleistungen auch Rechte und Pflichten beinhalten, die sie eingehen müssen, die sie ohne den Rundfunkbeitrag nicht eingehen müssten.

Ob hier noch die geforderte Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) zur Handlungsfreiheit  gegeben ist?  Ebenfalls die Frage nach der Ungleichbehandlung beider Gruppen.

Eine Klage mit ähnlicher Begründung, besser und detaillierter ausgearbeitet, wäre es meiner Meinung nach allemal wert.

Gerichte müssen entscheiden, wenn die Landespolitiker nicht Ihre Hausaufgaben machen.

Für welchen Weg sich Person A letztendlich entscheidet, ich wünsche viel Glück




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jetzt_reicht_es

Ich verdiene so wenig, dass ich aufstockendes ALGII beantragen könnte, möchte dies aber nicht tun. Daher gehöre ich zu dem auf Ihrer Website www.rundfunfunkbeitrag.de unter "Härtefälle" genannten Personenkreis, der auf eine staatliche Sozialleistung verzichtet, obwohl er darauf Anspruch hätte. Anhand der in Kopie beigefügten Anlagen können Sie sich von meinem Anspruch überzeugen.


Hat die Person A schon mal bei ARGE vorgesprochen?
Es kann doch sein, dass sie nicht verlangen sie sich nakt auszieht um ihr so eine Bescheinigung zu geben; denn entwürdigen lassen muss man sich, wenn man von ihnen Geld will.
Verzichtet man sogar freiwillig und besteht nur auf diese "Bescheinigung", dass ihr theoretisch H4 zusteht aber sie darauf verzichtet, so kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie ihr das sogar hoch anrechnen und ihr den "Wisch" schnell geben.

Damit kann man sich jede Mange Zeit und Geld sparen, denn die ganzen Schreiben an die GEZ kannst du glatt knicken!
Es wird zu nichts führen, weil dort kein Mensch die Sachen liest. Sie werden ihr sogar den Bescheid maschinell und ohne Unterschrift zustellen und sie muss das Nachsehen haben mit der Klage usw.
Also ein Besuch der ARGE ist m.E. nach ein Versuch wert und man kann kaum etwas verlieren, den die Schreiben an die GEZ kann man hinterher fortführen...


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