kleine Ergänzung zum Brief an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg:
Sie schreiben auch: „Schließlich sind nahezu alle Haushalte mit rundfunkempangstauglichen Geräten versorgt”. Das Wort „nahezu” spielt hier die wichtigste Rolle. Das Wort „nahezu” ist die Ursache des Hauptfehlers im neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag und macht den Vertrag verfassungswidrig.
Natürlich spielt in der Demokratie die Mehrheit die entscheidende Rolle. Die Demokratie bedeutet aber, dass auch die Minderheit ihres Recht besitzt, soweit sie die demokratische Ordnung nicht verstört.
In 1933 hat die NSDAP die demokratische Wahl gewonnen. Sie hatten die Mehrheit im Reichstag und haben bis 1945 regiert. Bedeutet das aber, das alle Deutschlands Bürger in der Zeit 1933-1945 die NSDAP und Adolf H. akzeptiert haben? Auf keinem Fall! Viele Bürger gegen Adolf H. waren, obwohl sie Minderheit waren. Claus von Stauffenberg ist hier das beste Beispiel.
Meistens sind die Deutschen heterosexuell (sicher mehr als 90%). Bedeutet es aber, dass die homosexuelle Minderheit keine Rechte hat? Obwohl die Homosexuelle die Minderheit sind, haben sie nicht nur die selben Rechte wie Heterosexuelle, aber sogar eigene spezielle „Rechte”: Vereine, Clubs, Zeitschriften, Sendungen, Demonstrationen usw. Obwohl die Homosexuelle nur einige Prozent der Gesellschaft machen, hat man manchmal einen Eindruck als ob sie die Mehrheit gemacht hätten. Und die Begriffe „Mehrheit” und „Minderheit” verlieren die Bedeutung.
Das Land Brandenburg hat zirka 2,5 Millionen Einwohner. In einigen südlichen Landkreisen und in Cottbus leben etwa 20.000 Sorben, die 0,8% der Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg sind. Diese 0,8% Sorben ist so wichtig, dass die Verfassung des Landes Brandenburg der Sorben extra-Rechte absichert (Artikel 25: Rechte der Sorben [Wenden]). Das zeigt ohne Zweifel, dass im demokratischen System jede Minderheit wichtig ist und ihre Rechte hat.
Ich und alle anderen Bürger, die keinerlei ÖR-Rundfunk (weder über TV, Radio, Internet, Smartphone und dergleichen) konsumieren, sind auch eine Minderheit in Brandenburg und in Deutschland. Was Sie schreiben, dass nahezu alle Haushalte mit Geräten versorgt sind, entspricht der Daten, die mir Erstes Deutsches Fernsehen Programmdirektion und Zuschauerredaktion Das Erste gegeben haben. Ich zitiere: „Laut Statistik ist in 97% der Wohnungen mindestens ein Fernseher vorhanden, in 96% mindestens ein Radio und in 77% mindestens ein internetfähiger Computer (Quelle: Media Perspektiven 1/2011)”. Das macht das Unterschied zwischen „nahezu alle” und „alle”.
Als Ingenieur und als Doktor der Technischen Wissenschaften muss ich Ihnen mitteilen, dass 3% der Wohnungen ohne Fernseher, 4% der Wohnungen ohne Radio und 23% der Wohnungen ohne internetfähiger Computer existieren. Die Bewohner dieser Wohnungen sind auch Brandenburger und Deutschlands Bürger und das Volk, trotz sie die Minderheit sind. Ich betone noch Mal, dass in der Wohnung, wo ich in Deutschland angemeldet bin, steht kein rundfunkempangstaugliches Gerät. Sie dürfen es natürlich prüfen: ich lade herzlich ein. Ich wiederhole auch noch Mal, das es keine Pflicht gibt, Informationen und Nachrichten vom ÖR-Rundfunk zu bekommen. Es gibt mehrere andere Quellen: Zeitschriften und Zeitungen, Internetsservices (unabhängige vom „ARD ZDF Deutschlandradio”), private Sender, kluge Nachbarn usw. Wegen des Artikel 2 des Grundgesetzes (und Artikel 10 der Verfassung des Landes Brandenburg) dürfen die Bewohner der Wohnungen ohne Fernseher, Radio und Computer ihre Persönlichkeiten frei entfalten. Warum hat der Gesetzgeber kein Verständnis dafür? Warum leben mehrere Minderheit in Deutschland und in Brandenburg ruhig und die Minderheit, die keinerlei ÖR-Rundfunk konsumiert, „verfolgt” wird?