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Autor Thema: Bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen....GEZ rührt sich nicht mehr.  (Gelesen 8161 mal)

l
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Hallo allerseits,

wie im Titel schon erwähnt hat Person A bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen. Das ist jetzt allerdings gut 2 Monate her und A hat seitdem nichts mehr von der GEZ bekommen. Was ist deren Taktik dahinter? Wie sollte A am besten weiter vorgehen?

A wäre für jeden Ratschlag dankbar,

Gruß,

Lippner


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[...] bereits zwei Gebührenbescheiden widersprochen [...] allerdings gut 2 Monate her und A hat seitdem nichts mehr von der GEZ bekommen.
Was ist deren Taktik dahinter?
Wie sollte A am besten weiter vorgehen?
Was "deren Taktik" dahinter sein kann, darüber kann man trefflich spekulieren...
Das Herauszögern von gerichtlichen Entscheidungen zählte ja schon in der Vergangenheit zu deren "Vorlieben".
Es könnte aber auch schlicht Überforderung sein... ;)
Denn eines ist sicher: Soviel Widerstand und so begründeten Widerstand wie aktuell, hatten die noch nie.

Unabhängig davon besteht meines Wissens nach 3 Monaten Untätigkeit die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage - um denen weiter Dampf unter dem Kessel zu machen.


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r
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So sehe ich das auch, wenn die sich nicht rühren und die 3 Monate verstreichen lassen, dann isses ihr Problem.
Auch ein Beitragsservice, mal den omonösen Rundfunkstaatsvertrag außer acht gelassen, hat sich an Gesetze zu halten.

So ist das auch, wenn man z. B. wegen zu schnellem fahren geblitzt wird und man innerhalb drei Monate kein Strafzettel bekommt. Nach drei Monaten können die schicken was sie wollen.

Gruß reini


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Ganz aktuell:

Untätigkeitsklage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html
Besten Dank Viktor7 für das aufmerksame Auge :)

Weitere Infos/ Diskussionen zum Thema "Untätigkeitsklage" bitte am besten *dort*.

Danke :)


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F

Fritzi

Jetzt möchte ich mal fragen:
Wenn ich also drei Monate nach Widerspruch keine Antwort erhalte, dann ist das Thema für mich durch?
Meine Zeit wäre dann um. Wozu noch klagen?


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... so schaut´s aus.

Dein Gegenüber hat Pflichten, die einzuhalten sind. Es ist alles irgendwo gesetzlich geregelt, auch die Widerspruchsfristen.

Achja, Widerspreche ich und das passt dem Gegenüber nicht, so muß er mir dann widerrum Widersprechen.
D. h. stelle ich irgendetwas durch Aussagen oder schriftlich in den Raum und mein gegenüber Widerspricht das nicht, dann zählt es als wahr und kann nicht im nachhinein nicht widersprochen werden und wird vom Gericht genau so behandelt.

Das hat den Grund, dass man sich noch daran erinnern können sollte.
Bekomme ich zum Beispiel einen Strafzettel nach einem halben Jahr, so kann ich mich u. U. nicht mehr daran erinnern z. B., war ich das selber, war die Frau am Lenkrad, habe ich das Auto mal verliehen gehabt, etc..

Schön wäre es natürlich, du kannst es belegen, dass du Rechtzeitig widersprochen hast.

Mein Schreiben haben die am 28 August erhalten. Habe ich bis zum 28 November kein Schreiben mehr erhalten, dann haben die Pech.
Du hast allerdings die Pflicht, dass dein Postkasten regelmäßig nachschaust bzw. jemanden beauftragen mußt. Beispiel bei einem längerer Abwesenheit.

Gruß reini


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Hi,

ich schreib hier mal dazu weil es bei mir um was ähnliches geht.
Ich habe bereits 2 Briefe der GEZ bekommen, auf den ersten nicht reagiert weil keine Lust.
Auf den zweiten habe ich reagiert, mit einem Brief das ich mich anmelde und nur unter Vorbehalt zahlen werde, habe auch keine Kontodaten angegeben weil ich dem Karnevalsverein sicher nicht Zugriff auf mein Konto geben werde. Den Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Nur antworten die nicht. Auch den Rückschein habe ich nie erhalten :o mittlerweile hätte ja auch schon der dritte Brief eintreffen müssen. Ich mein mir solls Recht sein wenn die Kasper sich nicht melden, aber irgendwas muss da doch faul sein ???


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Du solltest bei der Post nachforschen, warum du den Rückschein nicht bekommen hast. Wenn der Brief auf dem Postweg verlorengegangen ist, hast du den schwarzen Peter, der Beitragsservice kann da auch nicht für. Wenn Fristen verstreichen können, ist es wichtig, dafür ist ja der Rückschein da, um beweisen zu können dass man Fristen eingehalten hat. Und das fehlt dir wenns drauf ankommt.


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Du solltest bei der Post nachforschen, warum du den Rückschein nicht bekommen hast. Wenn der Brief auf dem Postweg verlorengegangen ist, hast du den schwarzen Peter, der Beitragsservice kann da auch nicht für. Wenn Fristen verstreichen können, ist es wichtig, dafür ist ja der Rückschein da, um beweisen zu können dass man Fristen eingehalten hat. Und das fehlt dir wenns drauf ankommt.

Deshalb sendet man solche Dinge auch vorab per Fax (Muster s. Anhang). Das spart die Gebühren für ein Einschreiben, denn man hat ja als Beweis das Sendeprotokoll.

Gruß Lefty


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503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
"Manche Gerichte sahen im Sendeprotokoll keinen Beweis des tatsächlichen Zugangs, da ja zum Beispiel auf Empfängerseite der Toner leer sein konnte, so dass das Faxgerät zwar “druckt” (und dem Sendefax eine Meldung “OK” signalisiert), beim Empfänger aber nur ein weißes Blatt ausgespuckt wird."

http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/

da steht aber auch "Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. Ebenso wertlos sind Einschreiben – und zwar in jeder Variante."

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Sendeprotokoll_Telefax.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2013, 19:52 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Man kann auch den Kümmel hochkant spalten... ;)


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Wer Adressen angibt, egal ob Post, Fax oder Email, hat auch zu kontrollieren ob Nachrichten oder Post eingehen und das diese auch eingehen können, das gilt besonders für solche öffentlichen Einrichtungen wie den Beitragsservice. Hab ich vor einigen Wochen irgendwo gelesen. Bedeutet, wenn eine Faxnummer angegeben wird, ist das deren Problem wenn das Fax verloren geht. Sonst könnten die ja jede Post vernichten, nach belieben.
So meine Meinung dazu...
Aufgrund des Artikels irgendwo...
In den weiten des Web...


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So, liebe Mitstreiter.

Mein Gebührenbescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung ist am 06.09.2013 eingetrudelt.

Auf in den Kampf !  >:D

OutlawX


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  • Beiträge: 37
Viel Glück


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  • Beiträge: 377
@ Threadersteller

bei uns ist es genauso. Zwei Gebührenbescheide erhalten, beiden widersprochen...jetzt ist erstmal Pause.   

Wir werden die Zeit nutzen und Handlungsoptionen und -alternativen abchecken. Vielleicht ist es "Überarbeitung"
bei der Behörde, vielleicht Taktik..

Wichtig ist, dass man selbst nicht das Heft aus der Hand gibt. Und der Widerstand nimmt langsam aber sicher
Form an. GUT, dass man sich hier und woanders vernetzen kann.


Liebe Grüße
 
Peli


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