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Warum bin ich ein Beitragsschuldner?

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503:
Warum bin ich ein Beitragsschuldner?

In Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 steht:


--- Zitat ---Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht ist allein das Innehaben einer
Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrecht–
liches Entgelt. Er wird durch das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte
begründet und kann durch Beitragsbescheid festgesetzt werden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 Rundfunkfinanzierungs StV auf 17,98 € festgesetzt und
entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.
--- Ende Zitat ---

Nur weil man Inhaber einer Wohnung ist macht es nicht automatisch zum Beitragsschuldner. Das ist das WER
 und nicht das WARUM.

Hat von euch schon jemand bei Beitragsservice nachgefragt WARUM man als Beitragsschuldner bezeichnet wird? Vielleicht kann man das später gegen die verwenden.

Das Schuldverhältnis ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung.
Schuldrechtlich bedeutet hier, dass sich jemand ganz konkret per Vertrag zu einer Leistung (Handlung, Zahlung) verpflichtet hat.
Ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.

Die Ministerpräsidenten haben den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet. Dürfen die Ministerpräsidenten mich zum Beitragsschuldner erklären?
Das ist doch vertragliche und nicht das gesetzliche Schuldverhältnis.

--- Zitat ---Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und die durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat --- Das vertragliche Schuldverhältnis ist in § 241 Abs. 1 BGB geregelt. Danach ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.
--- Ende Zitat ---

Ein Vertrag ist kein Gesetz. Und ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.

Kennt sich jemand mit Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten aus? Dürfen die Ministerpräsidenten per Vertrag(nicht Gesetz) mit jemandem(ÖRR) eine dritte Person/Vertragspartei als Schuldner klassifizieren?

schildzilla:
Wohl eher geht es hier um die Definition: Ab wann ist ein Staatsvertrag auch ein Staatsvertrag.
Das geht ja nur zwischen zwei oder mehreren Staaten will man meinen.

Unsere Politiker werden sich weiter darauf stützen, dass der gewählte Vertreter das durch seine in der Wahl erhaltene Vollmacht auch alles im Namen des Volkes machen kann.

Das Zitiergebot fehlt im Staatsvertrag regelmässig an vielen Punkten, daher ist der Staatsvertrag Grundgesetzwidrig.
Das habe ich in einem Thema über Sittenwidrigkeit gestern im Forum auch erläutert.

Man kann argumentieren wie man will, das beste ist jedoch, zivilen Ungehorsam zu leisten und den Aufschrei nicht zu beenden.
Der Beitragsservice und die Rundfunkgauner werden alles abschmettern, was man ihnen vorwirft.

Roggi:
Ich werde denen schreiben, das ich nicht willens bin zu zahlen, weil ich nicht erkennen kann, ob ich durch ein Gesetz gezwungen werde zu zahlen und ob der Beitragsservice durch Gesetz berechtigt ist mir Geld abzupressen. Da der Vertrag nun mal 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heisst und nicht Rundfunkbeitragsstaatsgesetz, gehe ich davon aus, das Vertragsrecht gilt. Da ich niemanden ermächtigt habe in meinem Namen einen solchen Vertrag zu verfassen oder gar zu unterzeichnen, ist dieser Vertrag für mich nicht gültig. Der Vertrag ist nicht nach den Regeln einer Demokratie zustande gekommen. Ich lasse mich nicht per einseitigem Vertrag Zwangsenteignen. Wenn der Gesetzgeber möchte, dass jeder Bundesbürger ( mit den bekannten Ausnahmen ) einen Beitrag zum ÖRR leistet, dann bitteschön per Gesetz und nicht per Vertrag. Dieses Gesetz hat dann auf dem üblichen Wege zustandezukommen und nicht in irgendwelchen dubiosen Sitzungen mit Gefälligkeitsgutachten von abhängigen Gutachtern. Selbstverständlich ist mir bewusst, das nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 das ÖRR finanziert werden muss, aber das muss dann auch Gesetzeskonform geschehen und sollte nicht zu meinen Lasten gehen. Einen Vertrag zu basteln in der Hoffnung das es keiner merkt dass der Vertrag gegen das Grundgesetz verstösst und höchst sittenwidrig ist sollte sich von anständigen Politikern von selbst verbieten.
Je nachdem wie der Beitragsservice dann Argumentiert, ob Gesetz oder Vertrag:
- halte ich das Gesetz dann erst recht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
oder
- der Vertrag ist in höchstem Maße sittenwidrig weil von mir nicht unterzeichnet.
 
So oder so, diese Argumentation dürfte für jeden zutreffen der sich betrogen fühlt vom Beitragsservice oder sonstwie ein Problem mit denen hat.

schildzilla:
Wie die Antwort ausfallen wird kann ich Dir auch schon sagen, denn die haben dafür das typische Standardwrackment:
"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag für sie nicht gilt..."

Und dann erklären sie Dir dass alles rechtmässig sein soll.
Das mit der Sittenwidrigkeit haben im übrigen wohl auch schon die einen oder anderen Gerichtsvollzieher so gesagt.

503:

--- Zitat ---"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag für sie nicht gilt..."
--- Ende Zitat ---
und weiter "Es wurde gezeigt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkdarbietungen bei bestehendem Grundversorgungsauftrag ein Kollektivgut darstellen, für das eine Zwangsbeitragslösung auf Zwangsvereinsebene die optimale Finanzierungsform darstellt."

Oder "Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrechtliches Entgelt." oder "Zahlung erfolgt ohne Rücksicht auf tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung."

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
http://de.steuern.wikia.com/wiki/%C3%96ffentlich-rechtliche_Abgaben


--- Zitat ---Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben
--- Ende Zitat ---

GEZ oder ARD ZDF ÖRR ist kein Staat.

Beiträge stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar.

Ist ÖRR eine öffentliche Einrichtung? Ich kenne mich da nicht aus.

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