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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 200204 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#240: 10. März 2014, 20:32
Tolle Arbeit, Sebastian. Lobenswert!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#241: 11. März 2014, 08:11
Prüfe noch mal kritisch die Bezugnahme auf die Dissertation André Fiebig - in der Kurzbesprechung auf Amazon wird die Arbeit wie folgt zusammengefasst - allein die Nennung dieser Arbeit könnte (je nach dem was in der Arbeit sonst geschrieben wird und wenn die Zusammenfassung stimmt) evtl. ein Eigentor sein:

Zitat
André Fiebig untersucht die ebenso aktuelle wie brisante Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC, Handys und andere Geräte. Hierzu geht er der Frage nach, warum die Abgabe überhaupt an Empfangsgeräte anknüpft und arbeitet heraus, dass deren Beantwortung untrennbar mit der bislang ungeklärten Rechtsnatur der Abgabe zusammenhängt. Im ersten Hauptteil der Arbeit wird diese grundsätzliche Vorfrage einer Klärung zugeführt. Hiernach sei die Rundfunkgebühr in ihrer gegenwärtigen Gestalt rechtlich nicht mehr zu erklären und in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich. Sodann wendet sich der Autor den aus der Medienkonvergenz resultierenden Problemkreisen zu und gelangt zu dem Ergebnis, dass die zum 1.1.2007 eingeführte Gebührenpflicht für "neuartige" Geräte weder mit Blick auf den gewählten Regulierungsansatz noch in Detailfragen überzeugen kann. Letztlich werde ein Scheinproblem in verfassungsrechtlich nicht haltbarer Weise gelöst. Tatsächlich erzwinge die Medienkonvergenz die Aufgabe gerätebezogener Gebühren.

Obwohl sich das Beispiel mit dem Schwimmbad schon ganz nett liest. Vielleicht ohne Quellenangabe? Kannst ja sinngemäß zitieren damit kein Plagiat draus wird - aber Du willst ja keinen Dr.-Titel. ;)

Bei den Verfahrensnennungen würde ich das Verfahren in der zweiten Instanz (Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az.: 4 A 5/13, eingereicht Januar 2013) nicht nennen. Bist Du Dir sicher, dass es dort um den Rundfunkbeitrag und nicht um die Gebühr geht? Anfang 2013 wurde der Beitrag gerade eingeführt und das Verfahren ist bereits in der 2. Instanz ... ich würde das Verfahren nur nennen, wenn Du nähere Details kennst.



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Re: Jetzt kommt die Klage
#242: 11. März 2014, 12:12
Zitat
In Schleswig-Holstein wurde eine Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen eingereicht (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Az. 4 A 5/13).

Der Stadt Lübeck fällt jetzt auf, dass sich für sie die Rundfunkkosten wohl verdreifachen (Lübecker Nachrichten). Wirklich überraschend ist das nicht, wenn nach § 5 RBeitrStV im nicht privaten Bereich nun Rundfunkbeiträge ohne die Existenz von Rundfunkgeräten entrichtet werden müssen. Die Aussage der Sendeanstalten, dass sich in 90% der Fälle nichts ändert, stimmt dahingehend, dass bisher der Privatsektor den Großteil der Rundfunkgebühren bezahlt hat, die Wirtschaft hatte angeblich nur einen Anteil unter 10%. Nun werden aber genau im nicht privaten Bereich teilweise im massiven Umfang Beiträge fällig. Wer das wohl letztendlich bezahlen wird?
Das hätte man natürlich auch vorher wissen können, aber der Mensch neigt nun einmal dazu, Dinge vor sich herzuschieben bzw. nicht wahrzunehmen, bis sie ihn wirklich betreffen.

Es geht in dieser Klage um die Mehrkosten für die Stadt Lübeck.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#243: 11. März 2014, 12:52
Wow

Gefällt mir Sebastian und da hast du viel nachahmenswertes "erschaffen"

Gibt es eine Möglichkeit dies in solch einem Format einzustellen, das einzelne Textstellen für jedermann kopierbar sind?

Mögest du (und wir alle) damit Erfolg haben


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Re: Jetzt kommt die Klage
#244: 11. März 2014, 12:53
Wenn du das PDF mit dem Acrobat Viewer öffnest, dann kannst du die Textpassagen kopieren, der integrierter Viewer im Browser kann das teilweise nicht.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#245: 11. März 2014, 13:40
Wenn du das PDF mit dem Acrobat Viewer öffnest, dann kannst du die Textpassagen kopieren, der integrierter Viewer im Browser kann das teilweise nicht.

danke, dann muss ich mir das Programm wohl mal besorgen (gibt es das kostenlos?)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#246: 11. März 2014, 15:05
Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen


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Re: Jetzt kommt die Klage
#247: 11. März 2014, 22:22
Wenn Sebastian mit dieser Klage keinen Erfolg hat, könnte ich die Welt nicht mehr verstehen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#248: 12. März 2014, 09:54
Gefällt mir.  :)

Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen

Besonders beeindruckt bin ich, dass Du 17 Seiten nur für unsere Belustigung schreibst.  (#)

(Übrigens muss ein (möglicherweise hypothetischer?) Arbeitskollege von mir diesen Monat eine Anfechtungsklage an das VerwG Potsdam einreichen. Und gerade die haben sich ja schon mal festgelegt).


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Re: Jetzt kommt die Klage
#249: 12. März 2014, 10:07
Inzwischen sind es 19 Seiten, da noch weitere hypothetische Beispiele und hypothetische Beweise eingepflegt worden sind.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#250: 12. März 2014, 17:04
Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen

"10.2 Verwendung von mehr als 27% der Beiträge für Altersansprüche"
Zitat von: Sebastian
Ein Grund: Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8
Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF
Stimmt denke ich so nicht
In KEF Bericht stehen die Zahlen für eine Periode(4 Jahre)

Zitat
Die Kommission erkennt für die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung 2013 bis
2016 einen Finanzbedarf der Anstalten von 1.778,3 Mio. € an. Im Jahresdurchschnitt sind dies
444,6 Mio. €
. Davon entfallen auf die ARD 353,8 Mio. €, auf das ZDF 79,1 Mio. € und auf das
Deutschlandradio 11,7 Mio. €.
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Jetzt kommt die Klage
#251: 12. März 2014, 20:35
Ergänzungsvorschlag zu Seite 4:
Zitat
Eine Ungleichbehandlung einer so großen Zahl an Haushalten ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung einer so hohen Zahl an Haushalten und damit mehrerer Hunderttausender Menschen in Deutschland, das Fernsehen nicht zu nutzen, ist nach Art. 2 GG zu respektieren.
Besser wäre:
Eine Ungleichbehandlung einer so großen Zahl an Haushalten ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung einer so hohen Zahl an Haushalten sowie meiner eigenen Entscheidung und damit mehr als 1,4 Mio. Menschen in Deutschland, das Fernsehen nicht zu nutzen, ist nach Art. 2 GG zu respektieren.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 4:
Zitat
Eine typisierende Abrechnung des Rundfunkbeitrages ist auch nicht erforderlich, denn der Rundfunkbeitrag wird vornehmlich für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und teure Sportübertragungen genutzt, die nicht zum Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gehören.
Es gehört zum Grundauftrag, aber es bietet keinen Mehrwert gegenüber den Privaten Sendeanstalten:
Eine typisierende Abrechnung des Rundfunkbeitrages ist auch nicht erforderlich, denn der Rundfunkbeitrag wird vornehmlich für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und teure Sportübertragungsrechte genutzt, die keinen Mehrwert gegenüber den privaten Sendeanstalten bieten. Wobei hier zu befürchten ist, dass der Rundfunkbeitrag Wettbewerbsverzerrend wirkt.
Wettbewerbsverzerrung in der Rentalbranche:
http://www.film-tv-video.de/index.php?id=newsdetail&tx_ttnews[tt_news]=42673&tx_ttnews[backPid]=221&cHash=ad44f41437cf6a6ca0304804fe7dbd27


Ergänzungsvorschlag zu Seite 8:
Zitat
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht würde, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird ignoriert..
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht wird, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird offensichtlich ignoriert.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 9:
Zitat
Daraus folgt, dass die Legitimation für die tausendfach versendeten „Anmeldebestätigungen“ auf gesetzlicher Basis schlichtweg fehlt.
Daraus folgt, dass die Legitimation für die tausendfach versendeten „Anmeldebestätigungen“ auf gesetzlicher Basis schlichtweg fehlt, weil der Beitragsservice im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die Daten missbräuchlich verwendet, denn der Beitragsservice wurde nicht dazu ermächtigt, die erhobenen Daten für den Zweck der Direktanmeldung zu verwenden.

Berichtigungsvorschlag für Seite 11:
Zitat
Des Weiteren ergibt sich aus dem neuen Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrages ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, da die freie Wahl und die Ausübung des Wohnrechts durch eine zusätzliche Miete pro Wohnsitz eingeschränkt wird.
Weil es keine Miete ist, sondern eine Steuer, kann man darauf hinweisen.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 14:
Gremien im örR werden vorzugsweise mit Politikern besetzt, obwohl das ebenfalls nicht als Staatsfern zu bezeichnen ist. In einem fast undurchschaubaren Firmengeflecht mit staatlichen Beteiligungen ist ebenfalls keine Staatsferne vorhanden. Es gehört zu deren Gepflogenheiten, nach Belieben staatliche Personen, Politiker und Parteien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verhalten sich nicht staatsfern, es scheint sogar unmöglich, sich staatsfern zu verhalten oder staatsfern zu sein. Für den öffentlich rechtlichen Rundfunk ist es offensichtlich unerlässlich, sich dem Staat anzubiedern, genauso wie sich Politiker und Parteien dem örR anbiedern.

http://www.online-boykott.de/de/buergerwehr/112-grundversorgung-was-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-daraus-ableiten-oder-die-quelle-die-nie-versiegt

Staatsnahe Rundfunkräte:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html





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Re: Jetzt kommt die Klage
#252: 12. März 2014, 21:04
Ergänzungsvorschlag zu Seite 8:
Zitat
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht würde, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird ignoriert..
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht wird, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird offensichtlich ignoriert.

Jede Landesrundfunkanstalt hat ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Der wird meines Wissens nach nicht ignoriert, sondern läuft konform mit den gesetzlich festgelegten Datenschutzmissbräuchen im Staatsvertrag, bzw. hält still.

Ich habe selber Briefverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des NDR gehabt. Der hält sich knallhart an das, was im Staatsvertrag steht, egal wie zweifelhaft einige §en sind. Hinterfragt wird da nichts.

Ignoriert werden die kritischen Einwürfe der Datenschutzbeauftragten der Länder, die allerdings KEINE Entscheidungsgewalt innerhalb der LRAs haben! Letztere haben über ihre autonomen Datenschützer (zwecks Staatsferne) das Recht, sich selbst den Datenschutz "zurechtzubasteln".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2014, 21:11 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#253: 12. März 2014, 21:27
Wo Seppl schreibt:
Zitat
(zwecks Staatsferne) das Recht, sich selbst den Datenschutz "zurechtzubasteln"
fällt mir auf, dass viele Gesetzesverstösse wohl erst dadurch zustandekommen, weil staatsferne wohl auch rechtsferne bedeuten kann. Der Staat hat offensichtlich die Kontrolle über einen Geld- und Machtapparat verloren, weil zu oft die falschen "Staatsmänner" in diesem System das Sagen hatten.


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Tante Erna

Re: Jetzt kommt die Klage
#254: 13. März 2014, 13:39
Hallo,

Zitat
1. Der Rundfunkbeitrag stellt eine Steuer dar.
Die Überschrift finde ich unglücklich formuliert. Formulierung wurde so von Gerichten abgewiesen.

Besser wäre vielleicht:
Der Rundfunkbeitrag ist ein verfassungwidriger Beitrag, der als Steuer zu qualifizieren ist.

Vorsicht beim Thema Datenschutz. Das wird gerne ausgliedert und läuft dann als extra Klage.

Fragen:
Gibt es eine Quelle wo ich genau nachlesen kann wie der Grundauftrag definiert und interpretiert wird?
Gibt es eine Aufstellung aller TV- und Rundfunksender, sowie Webseiten der ÖRR? Die schiere Masse ist sicher auch ein Argument.
Welches sind die Spartensender?

Danke & Grüße

Staatsferne: Die Strukturen erinnern mich an den ADAC.


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