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Autor Thema: Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages  (Gelesen 20379 mal)

  • Beiträge: 3.238
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
Autor: 06. September 2013, 20:29
Hallo, da ich vom Beitragsservice einen Brief bekam, in dem mein Antrag nun plötzlich mit einer "Begründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" abgelehnt wurde, bin ich doch sehr erstaunt über diese "Begründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag". Denn davon ist in dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht die Rede, das auch noch "Begründungen" zur Ablehnung herhalten können. Deshalb halte ich den Vertrag für Sittenwidrig. Hier mal die Definition was Sittenwidrig ist:

- Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Da ich keine Kenntniss von diesen Begründungen habe fühle ich mich betrogen.
Ich kann mein Recht nicht wahrnehmen weil ja möglicherweise noch mehr Begründungen meine Abmeldung verhindert.
Des weiteren sehe ich es als sittenwidrige Verschleierung an, wenn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Gesetz sein sollte, aber so nicht genannt wird: Rundfunkbeitragsgesetz.

Laut Urteil ist ein Vertrag also von Anfang nichtig wenn er gegen die guten Sitten verstößt. [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]

Für Verwaltungsakte gilt folgendes:

-Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Gegen solche sittenwidrigen Verwaltungsakte ist es noch nicht mal nötig ein Widerspruchsverfahren einzuleiten.

Quelle: juraforum.de

Auch da bin ich in der Zwickmühle: Soll ich mich jetzt gegen ein Gesetz oder gegen einen Vertrag wehren?

Ich schreibe diesem Beitragsservice, dass ich wegen Sittenwidrigkeit aufgrund dieser beiden Sachverhalte keine Zahlungen leisten werde.

Dafür verwende ich Briefpost, per Email darf man keine vernünftigen Antworten von denen erwarten.


Edit "Bürger": Bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0

Aktuelle Beispiele zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2023, 15:24 von Bürger«

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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Viel Glück!  ???


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo Roggi,

Dein Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages

verwirrt und begeistert mich gleichzeitig!

Das könnte den Beitragsservice doch wieder eine Weile blockieren  ;D

Schreib bitte wieder, wie es weiter geht.

Markus


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Die werden Dir nur antworten "Wir können keine Sittenwidrigkeit erkennen. Bitte zahlen sie den fälligen Betrag auf ..." usw.

Sowas in der Art schreiben die auf jeden Widerspruch, selbst mit super geilen Begründungen die alle wahr sind.
Mit noch mehr Pech kommt einfach "Sie sind der Auffassung der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt für sie nicht..."

Ist Dein Beitragsbescheid falls Du ihn schon bekommen hast übrigens unterschrieben bzw ist die Widerspruchsbelehrung dabei?
Wenn nein, ist der Bescheid rechtsungültig.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Roggis Idee hat mich jetzt irgendwie noch auf folgende Widerspruchsgedanken gebracht:

(Hypothetische Widerspruchsbegründung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid vom 24/12/2014.

Grund dafür ist, dass für mich als Wohnungsmieter eine Rundfunkbeitragszahlung nicht möglich ist, ohne obdachlos zu werden.

Da ich keine finanziellen Reserven besitze, würden bei einer Rundfunkbeitragszahlung dann monatlich jeweils 17,98 € für meine Mietzahlungen fehlen.

Dies wiederum würde dann zu anwachsenden Mietschulden führen –
die dann zur daraus (lt. Mietvertrag) resultierenden Kündigung durch meinen Vermieter führen würden.

Hiermit bitte ich Sie um Kenntnisnahme, dass ich

keine  Rundfunkbeitragszahlung

leisten kann, da diese sonst unweigerlich zu einer zukünftigen Obdachlosigkeit führen würde.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Die wollen dann, dass man Hartz 4 beantragt und sich eine Bescheinigung vom Amt holt.
Zwang auf allen Ebenen durch den Rundfunkbeitrag.
Zwang pur: Befreiungspapierkram vom Amt (geht nur mit Hartz4 Antrag), Kontozwang, Rundfunkbeitragszwang...


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Selbstverständlich werden die das alles ablehnen. Ist mir aber egal. Ich will, das die mich verklagen, dann brauch ich mit meinen Argumenten vor Gericht nur dagegenhalten. Ein Prozessbeginn wird aber möglicherweise länger dauern, als bis das Verfassungsgericht zwischenzeitlich irgendwas entschieden hat. Dann kommt es gar nicht mehr dazu, vor Gericht ziehen zu müssen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das alles kippt, sind wir Nichtzahler sowieso fein raus. Wenn das Bundesverfassungsgericht denen aber Recht gibt, ist halt schon mal ein Anfang gemacht um den eigenen Prozess mit Argumenten zu füllen. Dann muss ich im schlimmsten Fall nachzahlen, wenn ich meinen Prozess verliere. Deshalb habe ich so viele Argumente gesammelt, die für mich in Frage kommen. Irgendwas wird schon durchkommen. Wenn sich doch so viele hier im Forum denken "da stimmt was nicht mit dem Beitragsservice" dann ist mit Sicherheit was faul an diesem System der Rundfunkfinanzierung. Da wir aber keine Juristen sind, können wir uns nur Stück für Stück auf die Klage vorbereiten und uns unternander austauschen. Je vielfältiger die Argumente, umso größer die Wahrscheinlichkeit, das es in unserem Sinne klappt. Allein schon die Tatsache, das es noch kaum Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit gab, zeigt doch dass wir im Recht sind. Sonst würde doch einer nach dem Anderen zum zahlen verurteilt werden und die Gerichtskosten trägt ja der Verlierer. Auch das ist ein Grund, warum ich einen Gerichtsprozess gewinnen möchte.


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503

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
in welchem Vertrag ist definiert wer ein Rundfunkteilnehmer ist? Ich finde in 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts davon.

EDIT: da steht jetzt überall "Beitragsschuldner" und nicht Rundfunkteilnehmer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2013, 00:08 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Es braucht ja auch niemand mehr am Rundfunk teilnehmen. Hauptsache, jeder bezahlt. Definiert über die Wohnung, also als Wohnender zahlt immer einer pro Wohnung, mit den bekannten Ausnahmen und als Betriebsstätte kann man gleich mehrfach zahlen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@Roggi: Danke für Deinen Einsatz! Richtig so! Auf *allen* Ebenen - mit *allen* Mitteln wehren!!!

in welchem Vertrag ist definiert wer ein Rundfunkteilnehmer ist?
Ich finde in 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts davon.

Es gibt keine "Rundfunkteilnehmer" mehr - sondern nur noch "Beitragsschuldner".

Allein dieser gravierende Paradigmenwechsel sollte die Bürger scharenweise auf die Palme bzw. auf die Straße bringen.

Es ist ein Knebelvertrag - einzig und allein zur Interessenwahrung einer möchte-gern-Institution (man könnte auch sagen eines Medien-Unternehmens bzw. staatlich gedeckten "Medien-Kartells"...) - und gegen die Grundrechte der Bürger gerichtet.

Eine "Nutzung" spielt laut deren Auslegung auch keine Rolle mehr, eigentlich auch kaum die "Möglichkeit" einer Nutzung - sondern allenfalls noch diffuse "Vorteile", die der sogenannte "Beitragsschuldner" angeblich "genießt".
Was die damit meinen, entzieht sich normal-menschlicher Logik...

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Mitstreiken! Eintragen!! Weitersagen!!!
www.zahlungsstreik.net

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Meiner Ansicht nach ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ohnehin Grundgesetzwidrig (nicht verwechseln mit Verfassungswidrig - Es gibt keine Verfassung, siehe auch Grundgesetz und Bundesrecht geht über Landesrecht - Grundgesetz steht also über allem!)

Alleine schon wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen.
Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig.


Zitat
Artikel 19 aus dem Grundgesetz

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das hier ist das Zitiergebot!


Interessant ist auch, wie das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik gegenüber all zu freundlich gesinnt zu sein scheint und den Artikel 19 Absatz 1 komplett frei auslegt, was ebenfalls Grundgesetzwidrig ist!
So soll der BRD-Regierung wohl beim Argumentieren bei der massiven Grundrechtsverletzung geholfen werden.
Wer da so im Bundesverfassungsgericht die Feder schwingt, wissen wir ja mittlerweile auch schon nur all zu gut. Von einer gewissen Korruption darf man in unseren Gerichten durchaus ausgehen, was nicht zuletzt auch Fälle wie der von Mollath zeigen, die zumeist leider nicht an die Öffentlichkeit kommen.


Das BVG urteilte mit frei interpretierten (ERFUNDENEN) Argumenten so:
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
http://hdr.bmj.de/page_c.9.html

Zitat
427
Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Dieses Zitiergebot soll sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen. Der Gesetzgeber soll sich über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein und die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen (Warn- und Besinnungsfunktion).

428
Das Zitiergebot ist nicht bei allen Grundrechten zu beachten. Es gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei Grundrechten, die auf Grund einer ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen:
Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person),
Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes (Trennung des Kindes von der Familie),
Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit),
Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis),
Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes (Freizügigkeit),
Artikel 12 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (Arbeitszwang und Zwangsarbeit),
Artikel 13 Absatz 2 bis 5, Absatz 7 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung),
Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (Ausbürgerung, Auslieferung).

429
Das Zitiergebot gilt dagegen nicht bei solchen grundrechtsrelevanten Regelungen, mit denen der Gesetzgeber einem im Grundgesetz vorgesehenen Ausgestaltungsauftrag oder Regelungsauftrag nachkommt:
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht der freien Meinungsäußerung),
Artikel 6 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Ehe und Familie),
Artikel 9 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit),
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit),
Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentum, Erbrecht und Enteignung),
Artikel 16a des Grundgesetzes (Asylrecht),
Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (Rechtsschutz).

Wie praktisch, dass der Artikel 5 als Ausnahme für das Zitiergebot aufgeführt ist, der auch die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet (nicht die Finanzierung).
Allerdings achtet mal auf diesen Wortlaut, auf den sich die Ausnahme beruft: Recht der freien Meinungsäußerung
Kein Wort von Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.
Folglich gilt das Zitiergebot selbst dann, wenn das BVG dieses Zitiergebot so frei auslegen dürfte, was es nicht darf.
Das Thema Rundfunk wurde nicht genannt.

Der gesunde Menschenverstand reicht aus um zu erkennen, dass das Zitiergebot keine Ausnahmen vorgesehen hat!
So argumentiert man unter anderem auch hier auf dieser Seite, die man optional lesen kann:
Zitiergebot gilt ausnahmslos
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/416/zitiergebot-gilt-ausnahmslos/

Eine Suche in Google bringt weitere Quellen.


Im Ergebnis dürfte der ganze Rundfunkbeitragsstaatsvertrag etwa die dreifache Grösse haben, da sehr viele Grundrechte massiv verletzt werden.
Interessant ist auch, ich nannte es auch in einem anderen Thema bereits, dass Paul Kirchhof, welcher das Gutachten im Auftrag für ARD und ZDF erstellte, das Zitiergebot einmal erwähnte und mit lächerlichen Argumenten "ausgehebelt" hat.


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F

Fritzi

Wenn ich da mal was von verstehen würde, Schildzilla! Ich bin jetzt mal mutig und frage, was ist das Zitiergebot?



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Ich erläuterte es schon, aber vielleicht erklärt es Wikipedia besser:

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot


Zitat
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.
Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig.
Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen.
Es gibt darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.


Unter Nennung der Artikel wäre der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag übrigens beinahe legal.
Aufgrund der häufigen Grundrechtsverstösse jedoch wäre der Staatsvertrag jedoch wieder illegal bzw Grundgesetzwidrig.
Genau deshalb wollte man wohl das Zitiergebot umgehen.


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Da dieser Vertrag also gegen das Grundgesetz und gegen die guten Sitten verstößt, kann doch kein Richter der Welt mich dazu verurteilen, trotzdem zu zahlen. Ein korrupter Richter würde allerdings urteilen, das kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen ist und Sittenwidrigkeit schon gar nicht.

Da der Vertrag ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zustande gekommen ist, sehe ich schon wieder eine Sittenwidrigkeit. Da es ein Vertrag ist und kein Gesetz, gibt es also kein Gesetz das mich dazu zwingt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen und kein Gesetz ermächtigt den Beitragservice mir Geld abzupressen. Da haben irgendwelche Politiker sich Weinseelig schlappgelacht, als in meinem Namen und dem Namen aller Bundesbürger so ein Vertrag abgesegnet wurde, um denen weiter schöne Posten mit dicken Gehältern zu sichern ( Aha, schon wieder Sittenwidrigkeit: es wird verschleiert, dass die Politiker sich gerne beim ÖRR zur Ruhe setzen). Lächerlich. Nun ist schluss mit lustig, ich will nicht mehr, ich bin entgültig raus, keine Chance mehr für den Betrugservice an mein Geld zu kommen.
Hoffentlich holen die mich nicht ab - ein zweiter Fall Molath - Hilfe - :o - löscht meine IP


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
 ;D Roggi Molath  ;D

Mach dir keine Sorgen,wir werden das schon gemeinsam schaffen!

Da dieser Vertrag also gegen das Grundgesetz und gegen die guten Sitten verstößt, kann doch kein Richter der Welt mich dazu verurteilen, trotzdem zu zahlen. Ein korrupter Richter würde allerdings urteilen, das kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen ist und Sittenwidrigkeit schon gar nicht.

Da der Vertrag ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zustande gekommen ist, sehe ich schon wieder eine Sittenwidrigkeit. Da es ein Vertrag ist und kein Gesetz, gibt es also kein Gesetz das mich dazu zwingt einen Rundfunkbeitrag zu zahlen und kein Gesetz ermächtigt den Beitragservice mir Geld abzupressen. Da haben irgendwelche Politiker sich Weinseelig schlappgelacht, als in meinem Namen und dem Namen aller Bundesbürger so ein Vertrag abgesegnet wurde, um denen weiter schöne Posten mit dicken Gehältern zu sichern ( Aha, schon wieder Sittenwidrigkeit: es wird verschleiert, dass die Politiker sich gerne beim ÖRR zur Ruhe setzen). Lächerlich. Nun ist schluss mit lustig, ich will nicht mehr, ich bin entgültig raus, keine Chance mehr für den Betrugservice an mein Geld zu kommen.
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