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Autor Thema: Widerspruchsbescheid der (NDR/)ARD/ZDF Rundfunkanstalten ist da... und nun?  (Gelesen 4178 mal)

d
  • Beiträge: 130
Hallo,

Person A ist heute der berüchtigte Widerspruchsbescheid ins Haus geflattert, nachdem er sich seit Anfang des Jahres gegen den Unsinnsbeitrag (Rundfunkbeitrag) aufgelehnt hatte.

Anbei eine anonymisierte Kopie des Schreibens für alle - die ihn vielleicht noch nicht kennen. Wegen dem Datei-Limit musste ich ihn trotz verkleinerter PDF leider aufteilen (S1-6; Wieso das Schreiben mit Seite "2" anfängt ist mir schleierhaft).

Wie man im Schreiben erkennt, versucht der Mitarbeiter des NDR auch noch einschüchternd meine Widerspruchsbegründungen zu widerlegen.

Meinem Antrag auf Aussetzung wurde ebenso widersprochen (da dort kein Grund für gesehen wurde).

Eines ist klar... 1 Monat nach Zugang des Schreiben bleiben mir, damit ich zahlen oder Klage erheben kann.

Wie sollte man nun am Besten fortfahren?

Ich sehe folgende Optionen:
  • Zahlen unter ausdrücklichem Vorbehalt
  • Zahlung in Klecker beträgen (wie wirkt sich dies rechtlich auf die Zahlungsfrist aus?)
  • Zum genannten Amtsgericht gehen und sich dort Kundig machen bzgl. Prozesskostenbeihilfe / Klageweg

Wer ist noch in meiner Situation? Wie geht ihr als nächstes vor?

Gruß
d-angel


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d
  • Beiträge: 130
Seite 3/4 des ARD/ZDF/NDR Widerspruchsschreiben


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d
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Seite 5/6 des ARD/ZDF/NDR Widerspruchsschreiben


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s

six2seven

Zitat  d-angel 2001
1.   Zum genannten Amtsgericht gehen und sich dort Kundig machen bzgl. Prozesskostenbeihilfe / Klageweg


 Hallo,
……wenn A die Sittenwidrigkeit des Zwangbeitrages
angehen will, dann muss A den oben  angeführten Weg gehen.

Zu A persönlichen Beruhigung und zur Vermeidung von
Mahngebühren, erstellt A ein formloses Schreiben mit der Bereitschaft,
monatl. den Teilbetrag von 8 € zu zahlen, den Vorbehalt kann
man sich eigentlich schenken, sollte die Zwangbeitragssache
gekippt werden, stehen A die gezahlten Beiträge wieder zu.

A BEREITSCHAFT zur Ratenzahlung können Sie nicht ablehnen,
( B liegen verschiedene  eindeutige Stellungnahmen vor ).

A Weg gegen die Ungerechtigkeit,
dieser von Politik und ÖRR eingefädelten Nummer vorzugehen,
muss natürlich jeder für sich entscheiden, aber schon die
 Schönenborn`sche Aussage der * Demokratieabgabe * zwingt
gerade zu einer Handlung und dabei reflektieren wir noch nicht mal
auf die rotzige und beleidigende Kirchhof`sche Aussage der * Kurtaxe *


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2013, 14:07 von Viktor7«

d
  • Beiträge: 130
Danke für das Feedback Six2Seven,

geschlagen geben möchte Person A sich nicht so schnell...

Zum Gericht wollte Person A zwecks Beratung ohnehin schnellstens. Was evtl. noch interessant wäre in Person A's Fall: Er musste (leider) kurzfristig Hartz IV Aufstockung beantragen zu seinem regulären Einkommen (Selbstständig). Der Arbeitsamtberater meinte, dass in diesem Fall wohl automatisch so etwas wie Pfändungsschutz gilt?

Kann Person A diese Karte eventuell gegenüber der GEZ'Tapo (bzw. jetzt ja "direkt" NDR/ARD/ZDF Rundfunk) irgendwie sinnvoll ausspielen?


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s

six2seven

Zitat  d-angel 2001
Er musste (leider) kurzfristig Hartz IV Aufstockung beantragen zu seinem regulären Einkommen (Selbstständig).


Hallo Person A

…..man braucht sich nicht zu entschuldigen, wenn
bei diesem Rennzirkus heutzutage nicht mehr Schritt
gehalten werden kann.
Ganz im Gegenteil.
Man muss ein starkes Selbstwertgefühl entwickeln.
Es ist gerade in dem Falle erforderlich, wenn man es mit dem
*Beitreibsystem* des ÖRR zu tun hat.
Person A muss zwangsweise die Hosen runterlasssen, aber
kann sich damit trösten, dass derjenige, der einem in den Hinter schauen will,
sich immer bücken muss, während Person A aufrecht steht.

Also, alle finanziellen Fakten auffahren, Aufstellung der Lebenshaltungskosten,
Einkommen etc.
Person A wäre auch gut beraten beim zuständigen Sozialamt vorzusprechen.
Die Situation also klar darstellen und wenn Person A den Beitrag zahlen will,
Ratenzahlungen  erbeten und die Bereitschaft anzeigen.

Leider haben die Leute zu viel Angst oder Scham, zustehende Leistungen
einzufordern und sollten sich deshalb ein Beispiel am System nehmen,
das kaum Rücksicht kennt, da werden auch mal bei Familien
kurzerhand Strom und Heizung abgedreht,
sollten die Gelder nicht fließen.


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