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Autor Thema: Hilfe – Beitragsbescheid  (Gelesen 8001 mal)

H
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Hilfe – Beitragsbescheid
Autor: 05. September 2013, 22:32
Hallo,

Person A ist fertig mit den Nerven.

Ganz kurz:
-   A wohnt seit 30.01.2013 nicht mehr in der Wohnung D.
-   A hat sich erst im August 2013 beim EinwohnerMeldeamt abgemeldet.
-   Jetzt bekam A letzte Woche einen „maschinell erstellten“ Brief (Beitragsbescheid) vom Bayrischen Runkfunk:
    A soll ca. 250€ nachzahlen für diesen Zeitraum(Jan-Sep) (inkl. Säumniszuschlag).

-   Heute rief A beim Beitragsservice an. Die Dame wollte A überzeugen, dass es zu spät ist,
    A hätte sich rechtzeitig abmelden müssen. A soll zahlen!


Jetzt die Frage:
Soll A jetzt einfach 250€ für einen Zeitraum überweisen, in dem A überhaupt nicht in der Wohnung war? Bringt in diesem Fall ein Widerruf überhaupt was?

A wäre froh über „Erfahrungs“-Kommentare und keine Vermutungen ;)


Danke schonmal!
Sonja


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#1: 05. September 2013, 23:07
A wird zahlen müssen, da A dem Beitragservice zu spät über den Auszug aus der Wohnung D informiert hat.

Es fehlen aber für eine abschließende Prognose noch wichtige Infos.

1. Wer hat für Wohnung D Beiträge gezahlt?
2. Hat A in Wohnung D allein gewohnt?
3. Wo wohnt A jetzt und wer zahlt hier die Beiträge?

PS: Wie setzen sich die 250,- € überhaupt zusammen. Für 3 Quartale muss A nur 161,82 € + Säumniszuschlag zahlen.


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#2: 05. September 2013, 23:35
Zusätzliche Infos (wahrsch. nicht wichtig für diesen Fall):
  -  A war in diesem Zeitraum Student.
  -  die Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim.
  -  für Wohnung D hat der Vater von A die Beiträge (fast) immer gezahlt (wie weit ist dies wichtig?)
  -  A wohnt jetzt wieder in der Heimat beim Vater


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#3: 06. September 2013, 00:10
Zusätzliche Infos (wahrsch. nicht wichtig für diesen Fall):

Sogar sehr wichtig für diesen Fall.

  -  A war in diesem Zeitraum Student.

Hätte A prüfen müssen ob er befreit werden konnte (Stichwort BaFög, Einkommen ect pp). Nun aber zu spät dafür.

  -  die Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim.
  -  für Wohnung D hat der Vater von A die Beiträge (fast) immer gezahlt (wie weit ist dies wichtig?)

Sehr wichtig! Wie lange hat der Vater von A die Beiträge für Wohnung D gezahlt? Wer ist angemeldet gewesen und hat eine Teilnehmernummer erhalten?

  -  A wohnt jetzt wieder in der Heimat beim Vater

Wer zahlt für diese Wohnung die Beiträge?


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#4: 06. September 2013, 00:29
ich weiß leider nicht wie weit der Vater für A die Beiträge noch gezahlt hat.

Die Teilnehmernummer/Beitragsnummer hat A erhalten.

Für die "Heimat"Wohnung zahlt der Vater die Beiträge.


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#5: 06. September 2013, 00:44
Die Teilnehmernummer/Beitragsnummer hat A erhalten.

Dann hätte A dem Beitragsservice den Auszug aus der Wohnung sofort melden müssen.
A hat jetzt 2 Möglichkeiten.

1. Die noch offenen Beiträge nachzahlen, da der Beitragsservice laut derzeit geltendem Recht darauf bestehen kann und wird.
2. Gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und Klagen, da der derzeitige Status der Rechtslage allgemein umstritten ist was die Rundfunkbeiträge angeht. Einfach mal hier im Forum studieren und informieren.


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#6: 06. September 2013, 00:56
ja, das ist jetzt genau meine Frage, ob sich ein Widerruf lohnt..


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#7: 06. September 2013, 07:00
Was auch noch zu klären wäre - wie setzt sich der Betrag von 250,- € zusammen für den Zeitraum Jan - Sep 2013?
Hier wären, auch für andere Forummitglieder, einige Infos sehr interessant.


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#8: 06. September 2013, 13:32
Was auch noch zu klären wäre - wie setzt sich der Betrag von 250,- € zusammen für den Zeitraum Jan - Sep 2013?
Hier wären, auch für andere Forummitglieder, einige Infos sehr interessant.

Seh ich genau so. Das dürfte ja vorne und hinten nicht stimmen ...
Kannst du das mal anonymisiert hochladen ?

Gruß,
ViSa


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#9: 07. September 2013, 00:20
Ou, srry...:
..das Beitragskonto einschließlich Sep weist einen offenen Betrag von ca. 250€..

Frage:
"Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim"
wie viel muss jeder Mitbewohner rechtlich gesehen zahlen?


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#10: 07. September 2013, 00:45
Ou, srry...:
..das Beitragskonto einschließlich Sep weist einen offenen Betrag von ca. 250€..

Geht die Aufstellung etwas genauer oder gar eine anonymisierte Ablichtung?

Frage:
"Wohnung D ist eine Wohngemeinschaft in einem Wohnheim"
wie viel muss jeder Mitbewohner rechtlich gesehen zahlen?

17,98 € / Monat durch die Anzahl der Mitbewohner.
Rechtlich richtig fallen aber nur 1x 17,98 € / Monat für die Wohnnung an, egal wie viele Personen in ihr leben.
Sind es mehrer Wohnungen in einem Wohnheim, so wird für jede in sich abgeschlossene Wohnung ein Beitrag fällig.
Wie eine Wohung definiert wird steht in Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Zitat
RBStV – § 3 Wohnung Absatz 1

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
   einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine
   andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnun-
gen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten
nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/beitragsrechner/index_ger.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag

http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#11: 11. September 2013, 13:37
1.   Wenn A schon den Beitrag zahlen muss obwohl sie nicht in dieser Wohnung war. (da zu spät abgemeldet), warum muss A dann den vollen Betrag und nicht ein Sechstel (6 Mitbewohner)?

2.   Welche Chancen gibt es für A jetzt noch, sodass sie nicht alles zahlen muss?!

Die Dame am Telefon sagte es wären 264 € fällig (die zahl bin ich mir nicht mehr sicher deshalb ca. 250€)


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t

themob

Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#12: 11. September 2013, 15:41
1. Die Beitragsnummer ist einem Menschen zugeordnet. Der muss sich dann drum kümmern das er die entsprechenden Anteile der anderen Mitbewohner bekommt. Für Köln ist der Mensch hinter der Beitragsnummer Schuldner.

2. Nur durch interne Beteiligung der Mitbewohner

Im aufgelaufenen Betrag von über 200 € dürften noch offene Rundfunkgebühren aus der Zeit vor dem 1.1.2013 enthalten sein. Nirgendwo steht das es sich um Beiträge seit 1.1.2013 handelt. Lediglich der Hinweis, dass das Beitragskonto einschließlich 06.2013 einen Betrag von 210,33€ ausweist. Da dies rein rechnerisch von 01.13 - 06.13 nicht möglich ist, müssen es Altschulden sein.

Der Beitragsbescheid ist lediglich für den Zeitraum 04.13 - 06.13 mit dem festgesetzten Betrag von 53,94€ + 8€ Säuminszuschlag.

Durch die verspätete Abmeldung im August (obwohl im Januar ausgezogen) sehe ich schwarz für Person A.

Da wurde anscheinend viel falsch gemacht. Ist das denn der erste und einzigste Brief oder haben die jetzigen Mitbewohner seit dem Auszug von Person A die Briefe entsorgt?

Gegen den Beitragsbescheid kann ja sofort Klage erhoben werden (Bayern). Also Klage einreichen.  (Es geht nur um den festgesetzten Betrag von 61,94€, Zeitraum 01.04.2013 - 30.06.2013). Frist beachten für die rechtzeitige Klage.

Die übrige Differenz, 148,39€, haben damit nichts zu tun. Aber wahrscheinlich dürften in der Vergangenheit bereits 1 - 2 Gebühren-/Beitragsbescheide gekommen sein. Für die Zeit bis 31.12.2012 und von 01.01.2013 -  31.3.2013. Ehemalige Mitbewohner fragen wenn Person A nichts davon weiß. Wurde Nachsende Antrag beim Auszug gestellt?


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#13: 11. September 2013, 20:37
ja wahrsch sind es noch Altschulden.

nein seit dem 31.01.13 hat A keine Briefe mehr bekommen, da ja nicht mehr in dieser Wohnung.
Wahrsch haben die jetzigen Mitbewohner die Briefe entsorgt.

Vor einer Woche hat die Dame am Telefon A abgemeldet. hätte die Dame auch für früher nachträglich abmelden können?
heutige Post: siehe Anhang


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Re: Hilfe – Beitragsbescheid
#14: 12. September 2013, 22:34
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