Hallo Romsstar, hier wäre für "die richtige Vorgehensweise" zunächst zu klären, was die Betroffenen beabsichtigen. Sollten die Personen in diesem hypothetischen Fall gegen die grundgesetz- und rechtswidrige Finanzierungsform der ÖRR vorgehen wollen, bietet sich hierzu z. B. das verwaltungsrechtliche Widerspruchs- und Klageverfahren an. Dies könnte nach den bisherigen im Forum behandelten Fallbesprechungen für die genannten Personen so aussehen:
1. Erklärung, dass man die Rundfunkbeiträge wegen Rechtswidrigkeit nicht bezahlt, weitere Gründe möglich. Zahlungen einstellen, ggfs. erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
2. "Gebühren-/Beitragsbescheid" abwarten.
3. Gegen den "Bescheid" und mögliche weitere "Bescheide" innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen und jeweils Aussetzung der Vollziehung beantragen.
4. Bei negativem Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Diese Schritte sind hier im Forum näher erläutert, die Suchfunktion sollte weiterhelfen. Auch Musterschreiben sind hier zu finden. Maßgeblich für z. B. Fristen und zu kontaktierende Stellen ist die den "Bescheiden" beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die auch länderabhängig ist.
Zermürbende Ping-Pong-Spielchen mit dem AZDB können vermieden werden. Entscheidend sind die mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Schriften und (Pseudo-)Verwaltungsakte. Schreiben wie Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung, Widersprüche usw. als Einschreiben mit Rückschein und evtl. zusätzlich als Fax vorab versenden.
Soweit fürs Erste, weitere Fragen und Infos willkommen.