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Autor Thema: Bei mir gings gleich mit Schreiben Nr. 2 los!  (Gelesen 7159 mal)

L
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Bei mir gings gleich mit Schreiben Nr. 2 los!
Autor: 02. September 2013, 13:48
Hallo zusammen,

ich bin in den letzten 14 Tage während meiner Recherche im Internet auf dieses Forum gestossen. Ich habe Mitte August ein Schreiben von der GEZ (die können sich nennen wie sie wollen, für mich bleibt das die GEZ) bekommen in dem stand, das ich bereits über den neuen Rundfunkbeitrag informiert wurden wäre usw. Dem ist aber nicht so, für mich war das das erste Schreiben und ich habe mich verärgert in einem I-Cafe auf Recherche begeben warum ich auf einmal zahlen solle, obwohl ich mich vor ein paar Jahren entschieden habe ohne Fernsehen, Radio und Internet zu leben und mich damals nach langem hin- und her und unter Androhung das ich mir einen Rechtsbeistand nehme, schließlich erfolgreich abmelden konnte.

Es ist wirklich unglaublich, ich habe das nicht mal mitbekommen das die zum 1. Januar 2013 die Regelung Zahlen pro Haushalt/Wohnung/Objekt eingeführt haben.
Daraufhin hab ich mich nun informiert und dem Verein gerade eben meine Antwort per Einschreiben per Rückschein mitgeteilt.
Da ich seit 2009 unter eine Krankheit leide, beziehe ich nur ALG II, ansonsten würde ich gegen diese Machenschaften vorgehen, aber mir fehlt das Geld und vor allem die Energie dazu. Trotzdem reicht es noch für ein kleines nettes Schreiben. Ich bin so sauer, das gibt es gar nicht. Wie im alten Rom wird man hier indirekt versklavt. Man darf zahlen, ansonsten schön die Fresse halten, egal ob man das "Angebot" von diesem Gehirnwäscheverein nutzt.

Falls jemand Fragen hat, bitte nicht enttäuscht sein, wenn ich nicht gleich antworte, ich bemühe mich alle paar Tage bei meinem I-café vorbeizuschauen um mögliche Fragen zu beantworten.


Hier meine eben auf den Postweg gebrachte Antwort an die Damen und Herren vom Beitragsservice:

xxxxxxxxxx ¨ xxxxxxxxxxxxxx ¨ xxxxxxxxxxxx


EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

ARD ZDF Deutschlandradio                                     
Beitragsservice
50439 Köln










Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit nehme ich verwundert Bezug auf ihr Schreiben vom 15. August 2013, welches ich ihnen der schnelleren Zuordnung des Sachverhalts in Kopie beigelegt habe.

„Verwundert“ deswegen, weil ich 1.) nicht wie sie schreiben:....“vor einiger Zeit informiert wurde....“, das ist das erste Schreiben was ich von ihnen erhalten habe; und 2.) weil ich seit Jahren von der GEZ, oder wie sie sich nun neuerdings auch immer nennen, abgemeldet bin.

Ich habe mich vor Jahren dazu entschieden ohne ihr „Angebot“ zu leben, weil ich mich nicht von den von ihnen verbreiteten Meldungen, aufgedrängten Ansichten, Werbeblöcken, Nachrichten und was sie ansonsten noch so „senden“, in meiner freien Persönlichkeitsentfaltung einschränken oder beeinflussen lassen will. Im Gegenteil. Ich will mich vor ihrem Angebot, ihrer Medienwelt, sogar bewusst schützen.

Ich musste mich also erstmal in den letzten 14 Tagen schlau machen warum ich jetzt ihrer Meinung nach zahlen muss, nur weil ich eine Wohnung angemietet habe.

Erschreckt musste ich feststellen das mehrere Gutachten mittlerweile festgestellt haben das ihr sogenannter „Rundfunkbeitrag“ verfassungswidrig ist:


Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)
Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin

Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.),Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

Geuer, Ermano (Ass. jur.)
wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen

Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB)
Gutachten für Die Linke

Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)
Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit
03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
 
Terschüren, Anna
Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen

Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen
08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen


Sie verletzen massiv die Grundrechte der negativen Informationsfreiheit und freien Persönlichkeitsentfaltung, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird, in Verbindung mit einer Verletzung des dort verankerten Rechtsstaatsprinzips. Gesetze können der allgemeinen Handlungsfreiheit zwar Grenzen setzen, allerdings nur dann, wenn sie ihrerseits verfassungsgemäß sind. Weiter verstossen sie gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. 

Nach dem Grundgesetz ist es mir nämlich erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen Medien nicht. Diese negative Informationsfreiheit besteht darin, sich vor unentrinnbar aufgedrängter Information, die ihr Angebot für mich als Person darstellt, zu schützen.

Wahrscheinlich können sie es sich in ihrem Weltbild nicht vorstellen das es Menschen gibt die bewusst ohne ihr Angebot leben wollen. Aber die gibt es. Und genau für solche Menschen existieren verankerte Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die es ermöglichen sollen eben dieses zu tun.

Diese Rechte treten sie mit Füssen. Sie wollen mir meine freie Wahl abnehmen an welchen Medien ich teilnehme und bestimmen damit indirekt für welche Medien ich mein Geld auszugeben in der Lage wäre. Sie wollen mich zwingen für etwas zu zahlen was ich nicht brauche, nicht konsumiere, nicht nutzen will und nicht empfangen könnte, weil ich mein Grundrecht der negativen Informationsfreiheit in Anspruch nehme und es gar nicht empfangen will.

Sie missachten mehrfach das Grundgesetz, wollen mir die Möglichkeit und Wahl der negativen Informationsfreiheit durch aufgezwungene Medien abnehmen und mir ihre Ansichten gegen ein ebenso erzwungenes Entgelt aufzwingen.

Sie greifen damit so tief in meine Grundrechte ein, das es eine massive Bedrohung meines Rechts auf Persönlichkeitsentfaltung, meines Rechts auf negative Informationsfreiheit, meines persönlichen Freiheitsgefühls sowie meiner Würde als Mensch darstellt.

Diese Grundrechte können mir weder vom Gesetzgeber noch von ihnen als Landesrundfunkanstalt genommen werden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist desweiteren nicht einmal verfassungsgemäß, weil die Landesparlamente, die das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken hatten, überhaupt nicht die Kompetenz besitzen, eine solche „Steuer“ zu erlassen.
Sie können mich nicht zwingen für ein Produkt/Angebot zu zahlen, was ich nicht nutze, nur weil ich eine Wohnung anmiete. Muss ich diese etwa kündigen und als Obdachloser leben um meine Grundrechte, welche mir das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zusichert, wahrnehmen zu können? Und sobald ich doch wieder eine Wohnung anmiete, verliere ich bedingt durch ihre „Regeln“ diese Grundrechte wieder? Was glauben sie eigentlich wer sie sind, das sie denken das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach ihren Vorlieben umformen und missachten zu können, nur um ihnen über einen möglichst langen Zeitraum, möglichst viel Geld zu sichern? Haben sie sich das eigentlich schon mal in einer ruhigen Minute selber gefragt? Ich glaube nicht.

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch wie erwähnt gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Sie glauben doch nicht ernsthaft das sie auf lange Sicht vor den Gerichten standhalten werden?

Experten ihrer Rechtsabteilung wissen meiner Meinung nach im Grunde ganz genau, das sie gegen eine genaue Prüfung eines hohen unabhängigen Gerichts, keine Chance haben zu bestehen. Ich hoffe nur, das sie dann zu Unrecht kassierte Gelder wieder zurückzahlen müssen.



Sie lassen von Herrn Paul Kirchhof ein Gutachten erstellen wie man die sinkenden GEZ-Einahmen stoppen und auf lange Sicht absichern kann, während nach Einführung ihres „Rundfunkbeitrages“ der Bruder von Herrn Paul Kirchhof, Herr Ferdinand Kirchhof, als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes die Klagen gegen den “Rundfunkbeitrag“ bearbeitet? Unfassbar. Jeder sei ein Schelm der dabei böses denkt.

Wenn mir das alles als Laie sogar auffällt, was würde ein hoffentlich unabhängiges Gericht in Den Haag mit Ihrem Rundfunkbeitrag wohl machen? Richtig. Er wird hoffentlich zudem zurückdegradiert was er war. Ein Rundfunkbeitrag den man nur zahlen muss, wenn man Ihr Angebot auch nutzt und die Geräte dafür bereithält. Nicht weil man vier Wände und ein Dach über dem Kopf sein Eigen nennt. Eine nackte Wohnung hat absolut keinen Bezug zu Ihrem Produkt/Angebot.

Sie haben anscheinend so einiges in ihrer Anfangseuphorie übersehen und meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie rechtlich dazu gezwungen werden zurückzurudern.



Das ich überhaupt dieses Schreiben aufsetzen muss ist ein Unding. Ich muss ihnen sagen, ich fühle mich gerade schrecklich, so muss es sich in einer Diktatur anfühlen, vollkommen meiner freien Wahl entzogen und das, nach seiner schrecklichen Vergangenheit, in einem mittlerweile so freiheitsliebenden Land wie der Bundesrepublik Deutschland. Ich kann das einfach nicht glauben. Ob einzelne Bürger durch sie unberechtigt abgezockt, bevormundet und in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, interessiert sie scheinbar nicht.

Wenn es mir momentan nicht so schlecht gehen würde und ich nicht schon seit 2009 mit einer Krankheit kämpfen würde und nur ALG II beziehe, würde ich gegen sie den kompletten Rechtsweg beschreiten.

Ich füge diesem Schreiben ihren „offiziellen“ Antrag auf Befreiung bei. Außerdem das Original Schreiben des Jobcenters das ich laut des Jobcenters ihrem Antrag auf Befreiung beilegen muss. Das man sich im allgemeinen empfiehlt Schreiben an sie nur per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, da diese sonst gerne mal „abhanden“ kommen, zeigt nur ein weiteres Mal wie „sympathisch“ ihre Einrichtung in Wirklichkeit ist. Sie können es sich wahrscheinlich nicht vorstellen wie sehr mir das Geld das ich für dieses Schreiben aufwenden muss, nun fehlt.

Gleichzeitig erkläre ich hiermit, dass ich eventuelle "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Der neue Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. Mehrere Gutachten haben festgestellt das er verfassungswidrig ist und viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer.

Sollten sie rückwirkende „Forderungen“ mir gegenüber geltend machen, da „ihr“ neuer Rundfunkbeitrag ja nach ihren Vorschriften ab dem 1.1.2013 zu zahlen ist, stelle ich hiermit gleichzeitig einen Antrag auf eine eventuell monatliche Ratenzahlung in Höhe von 5 EURO um damit dann eventuelle Rückstände/Rückforderungen auszugleichen. Ich wäre dann ja bereit zu zahlen, könnte aber nicht mehr aufbringen da ich lediglich über ein nicht pfändbares Existenzminimum verfüge und zusätzlich von diesem Geld privat Medikamente bezahlen muss und diese auch benötige.
Falls sie das nicht akzeptieren, die Vollstreckung androhen und Geld einklagen wollen. Bitte. Ist mir dann auch egal. Ich bin eh durch meine Krankheit am Boden und habe wirklich andere Probleme als Geld und mich von gierigen, durch eine westliche, einzig gewinnorientierte, vollkommen von der Natur und dem Leben abgerückte Erziehung verzogener, sogenannter moderner Menschen um 17,98€ anbetteln zu lassen, nur weil in deren gehobenen Kreisen, zitternd ob sinkender GEZ-Einahmen, um den eigenen Lebensstil gefürchtet wird.
Ich habe keine Angst vor ihnen oder ihren rechtlosen Häschern die auch noch direkt vor Ort die Menschen terrorisieren.

Fangen sie erst gar nicht an, wie sie es schon in anderen Fällen getan haben, mich zu Unrecht zu beschuldigen das die hier aufgeführten Behauptungen nur Schutzbehauptungen wären um die Beitragspflicht zu umgehen, wie sie es schon mit Menschen getan haben, die rechtlich nicht firm sind, solche Art von Schreiben nicht ausformulieren können oder einfach dazu keine Lust haben viel Zeit zu investieren und einfach ein Schreiben aus dem Internet kopieren. Das sie dann diesen Menschen ohne Beweise vorzubringen unterstellen, nur Schutzbehauptungen vorzuschieben, um dem Beitrag zu entgehen, legt abermals ihre wahren Beweggründe offen dar und unterstreicht dazu nur die Vermutung das sie alles zu tun bereit sind um an Geld zu kommen.

Sie haben sich anscheinend so in ihre eigenen absurden, fixen Ideen verliebt, das sie es selbst nicht? bemerken wie unsinnig das doch alles ist. Und wenn etwas absolut keinen Sinn macht habe ich etwas gelernt: Folge dem Geld. Einzig allein pure Habgier ist ihr Antrieb. Mehr nicht.



Mit freundlichen Grüßen




xxxxxxxxxx





ANLAGE
-Kopie ihres Schreibens vom 15. August 2013
-Bescheinigung im Original vom Jobcenter xxxxxxx

-„offizieller“ Antrag Auf Befreiung



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top recherchiert und stichhaltige Argumente gegen eine Legitimation des Rundfunkbeitrags



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Klasse und Schlagfertig! Ich habe auch Widerspruch eingelegt und warte immer noch auf eine brauchbare Rückmeldung von der GEZ'Tapo...


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rundfunk-frei.de     https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html

gewaltenteilung.de https://www.gewaltenteilung.de
Wer denkt GEZ und Rundfunk-Zwang wären die größten Probleme unseres Landes kennt gewaltenteilung.de noch nicht!

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Ich versteh nicht, warum du unter Vorbehalt zahlen willst.

Hol dir von der ARGE eine Bescheinigung, dass du Harz IV bist, damit kannst du dich befreien lassen.
Ist halt nur lästig, dass die Befreiung jedes Jahr neu beantragt werden muß,
so dass du wie ein Bettler vor diese Gauner treten musst...

Oder du zeigst denen den Stinkefinger - denn ich denke mal, dass du unter der Pfändungsgrenze bist (etwas über € 1000,-- für einen Singlehaushalt), und die dir von daher sowieso nix können.

Letzteres natürlich nur, wenn du nicht erwartest, mal wieder mehr zu verdienen.


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tipp topp!!!!!


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 :D gut gemacht ! Wir müssen uns wehren! Diese abzocke muss ein Ende haben!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2013, 00:20 von Uwe«
meine meinung is mir wichtig

R
  • Beiträge: 1.126
...
Erschreckt musste ich feststellen das mehrere Gutachten mittlerweile festgestellt haben das ihr sogenannter „Rundfunkbeitrag“ verfassungswidrig ist:


...
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.),Bundesverfassungsrichter a. D.
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04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

...-„offizieller“ Antrag Auf Befreiung[/i]

Ist das hier keinem aufgefallen?

Warum Du ausgerechnet das Gutachten des einzigen Befürworters in dem Reigen als Expertise für eine Verfassungswidrikeit heranziehst, ist und bleibt mir schleierhaft.

Nochmal im Klartext:

Prof. Dr. Paul Kirchhof ist der Befürworter und eigentliche Vater und gleichzeitig Mutter des undemokratischen Rundfunkbeitrags! Er hat sein Gutachten im Auftrage von ARD ZDF DRadio geschrieben und die hätten es nie und nimmer veröffentlicht, wenn es gegen deren Interessen wäre.

Oder hat der Herr mittlerweile ein Gegengutachten erstellt und wir haben es irgendwie nicht mitbekommen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Hast du nicht gesagt, dass du ALG II bekommst?

Beantrage doch Befreiung und gut ist!

Kenne mindestens 2 Leute, die auch nie angemeldet waren (trotz H4 Bezug), weil die Anmeldung und ständige Befreiungen stressig war. Nun sind sie seit 2013 beide angemeldet und befreit!
Mit H4 Bezug ist es zwar nervig immer die Befreiung zu beantragen, aber klappt ja!

Viel schlimmer ist es wenn man keine H4 bekommt und nie angemeldet war!


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Was für ein Saftladen.............. >:( am 3.9. wurde laut dem Rückschein das Schreiben beim Brechservice zugestellt. Heute 14 Tage später bekomme ich nur ein weiteres Infopost Schreiben mit beigefügter Blanco Standard Anmeldung:

„Sehr geehrter......

.......auf unsere Schreiben haben sie bisher nicht reagiert.“


Nee, natürlich nicht, ich habe nur ein 5seitiges Schreiben mit Kopie des Schreibens des Beitragsservices, ihren dummen Antrag auf Befreiung und das Befreiungsschreiben vom Jobcenter per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.  >:(

Außerdem habe ich erst ein Schreiben von euch Pennern erhalten und nicht mehrere.

Ohhh, ein Aktenzeichen habe ich jetzt auch schon....

Ich bin so sauer....was für unfähige Idioten „arbeiten“ nur dort? Nix als geldgeiles Pack.

Was machen? ..........Antworten? ..............Der Hotline Geld in den Hals werfen?............ Nixmachen, weil man ja den Rückschein hat?

Vielleicht ist mein Schreiben da ja trotz Rückschein verloren gegangen?

Diese Spinner, schade um die Zeit in der mein Gehirn in Gedanken an diese Kleingeister Kalorien verbrennt, ich bin soooo wütend auf dieses Pack, das könnt ihr euch nicht vorstellen....



@ Rochus

Das mit dem Gutachten ist mir im nachhinein auch aufgefallen, leider zu spät, ich hatte einfach nach Gutachten dazu gesucht und hab einfach vergessen das Pro vom Kirchhof rauszunehmen.



Schönen Abend zusammen


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